ZIM — Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 01.01.2025
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2028
- Einreichungsfrist(en)
fortlaufend
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Beschreibung
Die am 1. Januar 2025 in Kraft getretene neue ZIM-Förderrichtlinie bringt umfassende Optimierungen des bestehenden Programms mit sich. Insbesondere werden die Fördermöglichkeiten für junge und kleine Unternehmen sowie für Erstinnovatoren erheblich ausgeweitet, um diesen den Zugang zu anspruchsvollen Innovationsprojekten zu erleichtern. Zudem wird der Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in den Markt durch eine Erweiterung der unterstützenden Dienstleistungen zur Markteinführung noch nachhaltiger gefördert.
Mit dem „Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“ sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, einschließlich junger Unternehmen, des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens.
Die Förderung soll im Sinne des Subsidiaritätsprinzips und in Übereinstimmung mit dem EU-Unionsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation, nachfolgend FEI-Unionsrahmen, dazu beitragen,
- mit Forschung und Entwicklung (FuE) verbundene technische und wirtschaftliche Risiken von technologiebasierten Projekten zu mindern,
- mittelständische Unternehmen zu mehr Anstrengungen für marktorientierte Forschung, Entwicklung und technologische Innovationen anzuregen,
- die Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu stärken und den Wissens- und Technologietransfer auszubauen sowie das Engagement für FuE-Kooperationen zu erhöhen und Synergien sowie weitere positive Effekte durch das Zusammenwirken in Innovationsnetzwerken zu erschließen,
- FuE-Ergebnisse zügig in marktwirksame Innovationen umzusetzen,
- das Innovations‑, Kooperations- und Netzwerkmanagement in mittelständischen Unternehmen zu verbessern,
- die Internationalisierung der Innovationsaktivitäten mittelständischer Unternehmen zu unterstützen.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind FuE-Aktivitäten, wenn der Beihilfeempfänger zum Zeitpunkt der Auszahlung der Beihilfe eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland hat, und diese unterstützende Leistungen zur Markteinführung für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte
Technologien und Branchen.
ZIM-Projektformen
1. F&E‑Einzelprojekte von Unternehmen
2. F&E‑Kooperationsprojekte von Unternehmen in folgenden Varianten:
a) Kooperationsprojekte mit mindestens zwei Unternehmen,
b) Kooperationsprojekte mit mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung.
3. Innovationsnetzwerke, die sich aus mindestens sechs Unternehmen zusammen setzen und durch ergänzende Leistungen einer Netzwerkmanagementeinrichtung unterstützt werden. Die Managementleistungen sollen die Erschließung von Synergieeffekten zwischen den Netzwerkpartnern unterstützen, dienen zur konzeptionellen Vorbereitung und Umsetzung von FuE-Projekten im Netzwerk, der Koordinierung der FuE-Aktivitäten sowie der Organisation und Weiterentwicklung der Innovationsnetzwerke sowie bei internationalen Netzwerken zur Unterstützung bei der Internationalisierung der Aktivitäten.
- Erste Phase (in der Regel maximal zwölf Monate; bei internationalen Innovationsnetzwerken in der Regel maximal 18 Monate): Leistungen zur Erarbeitung und Weiterentwicklung der Netzwerkkonzeption, Etablierung des Netzwerks in der Öffentlichkeit und Erarbeitung einer technologischen Roadmap mit den FuE-Projekten der Netzwerkpartner, Schaffung der vertraglichen Grundlagen für die zweite Netzwerkphase.
- Zweite Phase (in der Regel zwei Jahre, in begründeten Ausnahmefällen in der Regel maximal drei Jahre; bei internationalen Innovationsnetzwerken in der Regel drei Jahre): Umsetzung der Netzwerkkonzeption entsprechend der technologischen Roadmap, Weiterentwicklung der technologischen Roadmap und Vorbereitung der Ergebnisverwertung am Markt.
4. Durchführbarkeitsstudien
Im Hinblick auf ein im Rahmen des ZIM geplantes FuE-Projekt kann die Förderung einer Durchführbarkeitsstudie beantragt werden.
Zu den förderfähigen Komponenten zählen:
- Technische Vorprojekte, Vorstudien und Tests, die zur Bewertung und Analyse des Potenzials und der Erfolgsaussichten des geplanten FuE-Projekts beitragen.
- Die Untersuchung des Stands von Wissenschaft, Forschung, Technik und einer summarischen Prüfung der Schutzrechtesituation in dem betreffenden Themenfeld.
- Die Identifizierung der im Rahmen des geplanten Projekts notwendigen FuE-Arbeiten.
- Die Ermittlung der notwendigen wissenschaftlich-technischen Ressourcen sowie hierauf aufbauend gegebenenfalls die Ermittlung erforderlicher Kooperationspartner oder Auftragnehmer.
- Analyse/Auslotung des Marktpotenzials.
5. Leistungen zur Markteinführung - zu den Leistungen zählen:
- „Innovationsberatungsdienste“: Beratung, Unterstützung und Schulung in den Bereichen Wissenstransfer, Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte sowie Anwendung von Normen und Vorschriften, in denen diese verankert sind;
- „innovationsunterstützende Dienste“: Bereitstellung von Büroflächen, Datenbanken, Cloud- und Datenspeicherdiensten, Bibliotheken, Marktforschung, Laboratorien, Gütezeichen, Erprobungen, Versuchen, Tests und Zertifizierungen oder anderer damit verbundener Dienste
- Messeauftritte sowie Beratung und Unterstützung zu Service- und Produktdesign und (digitaler) Vermarktung jeweils ausschließlich bezüglich des bewilligten FuE-Projekts. Die Förderung dieser Leistungen wird den Unternehmen in Form einer De-minimis-Beihilfe gewährt.
Antragsberechtigte und Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt für FuE-Projekte sind:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ‚die zum Zeitpunkt beziehungsweise im Zeitraum der Auszahlung der
Beihilfe eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben. - Weitere mittelständische Unternehmen, die zum Zeitpunkt beziehungsweise im Zeitraum der Auszahlung der Beihilfe eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 500 Personen beschäftigen.
- Weitere mittelständische Unternehmen, die zum Zeitpunkt beziehungsweise im Zeitraum der Auszahlung der Beihilfe eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 1 000 Personen beschäftigen und mit mindestens einem Unternehmen gemäß Nummer 3.1.1 Buchstabe a kooperieren, dessen FuE-Projekt gefördert wird.
Antragsberechtigt für Kooperationsprojekte mit Unternehmen sind auch Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Forschungseinrichtungen) wenn sie im Rahmen ihrer nicht wirtschaftlichen Tätigkeit Kooperationspartner eines antragstellenden Unternehmens sind und dessen FuE-Projekt gefördert wird.
Management von Kooperationsnetzwerken
Antragsberechtigt für das Management von nationalen Innovationsnetzwerken sind die von mindestens sechs beteiligten Unternehmen beauftragten Einrichtungen, von internationalen Innovationsnetzwerken die von mindestens vier beteiligten Unternehmen beauftragten Einrichtungen.
Die Netzwerkmanagementeinrichtung muss
- über die notwendige technologische Kompetenz verfügen,
- Erfahrungen in Projektmanagement und Marketing besitzen,
- in ihren Geschäftsfeldern eng mit Unternehmen und Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten,
- Erfahrungen in Moderation und Coaching von Innovationsprozessen aufweisen
Durchführbarkeitsstudien
Antragsberechtigt für Durchführbarkeitsstudien sind Unternehmen, bei denen es sich entweder um junge Unternehmen, Kleinstunternehmen oder Erstbewilligungsempfänger von F&E‑Projekten im ZIM handelt.
Antragsberechtigt für Durchführbarkeitsstudien sind Unternehmen, bei denen es sich entweder um junge Unternehmen oder Kleinstunternehmen handelt. Antragsberechtigt sind auch KMU, deren letzte ZIM-Förderung drei Jahre oder länger zurückliegt.
Leistungen zur Markteinführung
Antragsberechtigt sind KMU, deren F&E‑Projekte im ZIM bewilligt werden. Im Rahmen der maximal zuwendungsfähigen Kosten können maximal drei Anträge in Bezug auf ein F&E‑Projekt gestellt werden.
Antragsberechtigt für Leistungen zur Markteinführung sind Unternehmen , deren FuE-Projekte im ZIM bewilligt werden. Für Leistungen zur Markteinführung sind Unternehmen antragsberechtigt, deren FuE-Projekte im ZIM bewilligt werden.