Förderinstrument
ZIM — Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 15.04.2015
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2019
- Einreichungsfrist(en)
- fortlaufend
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Beschreibung
- mit Forschung und Entwicklung verbundene technische und wirtschaftliche Risiken von technologiebasierten Projekten zu mindern,
- mittelständische Unternehmen zu mehr Anstrengungen für marktorientierte Forschung, Entwicklung und technologische Innovationen anzuregen,
- die Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu stärken und den Technologietransfer auszubauen, sowie das Engagement für F&E‑Kooperationen und die Mitwirkung in Innovationsnetzwerken zu erhöhen,
- F&E‑Ergebnisse zügig in marktwirksame Innovationen umzusetzen,
- das Innovations‑, Kooperations- und Netzwerkmanagement in mittelständischen Unternehmen zu verbessern.
Um ZIM-Kooperationsnetzwerke bei der Vernetzung mit internationalen Akteuren zu unterstützen, soll das „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“ um das Modellvorhaben „ZIM-Kooperationsnetzwerke International“ erweitert werden. Das Modellvorhaben soll einen Beitrag zur internationalen Vernetzung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und der Wissenschaft leisten und damit auch die Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung unterstützen.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind in der Bundesrepublik Deutschland durchzuführende F&E‑Aktivitäten und diese unterstützende Dienstleistungen für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Folgende von den Antragstellern frei wählbare Projektformen können gefördert werden: 1. F&E‑Einzelprojekte von Unternehmen 2. F&E‑Kooperationsprojekte von Unternehmen in folgenden Varianten:a) Kooperationsprojekte mit mindestens zwei Unternehmen,
b) Kooperationsprojekte mit mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung. 3. Kooperationsnetzwerke mit mindestens sechs Unternehmen, die sich als innovative Netzwerke zusammenschließen und durch ergänzende Leistungen einer Netzwerkmanagementeinrichtung unterstützt werden. Die Managementleistungen dienen zur konzeptionellen Vorbereitung und Umsetzung von F&E‑Projekten im Netzwerk, der Koordinierung der F&E‑Aktivitäten sowie der Organisation und Weiterentwicklung der Kooperationsnetzwerke. Neufassung 27.12.2017: Kooperationsnetzwerke mit mindestens sechs Unternehmen, bei internationalen Netzwerken Kooperationsnetzwerke mit mindestens vier nationalen Unternehmen und mindestens zwei ausländischen mittelständischen Unternehmen sowie einer ausländischen Einrichtung, die sich als innovative Netzwerke zusammenschließen und durch ergänzende Leistungen einer Netzwerkmanagementeinrichtung unterstützt werden. Die Beteiligung der ausländischen KMU an einem Netzwerk soll nicht höher als 50 % sein. Die Managementleistungen dienen zur konzeptionellen Vorbereitung und Umsetzung von FuE-Projekten im Netzwerk, der Koordinierung der FuE-Aktivitäten sowie der Organisation und Weiterentwicklung der Kooperationsnetzwerke sowie bei internationalen Netzwerken zur Unterstützung bei der Internationalisierung der Aktivitäten. Die Managementförderung unterteilt sich in zwei Phasen:
- 1. Phase (max. 12 Monate; bei internationalen Kooperationsnetzwerken maximal 18 Monate): Leistungen zur Erarbeitung und Weiterentwicklung der Netzwerkkonzeption, Etablierung des Netzwerks in der Öffentlichkeit und Erarbeitung einer technologischen Roadmap mit den F&E‑Projekten der Netzwerkpartner, Schaffung der vertraglichen Grundlagen für die zweite Netzwerkphase;
- 2. Phase (i.d.R. zwei Jahre, in begründeten Ausnahmefällen maximal drei Jahre; bei internationalen Kooperationsnetzwerken in der Regel drei Jahre): Umsetzung der Netzwerkkonzeption entsprechend der technologischen Roadmap, Weiterentwicklung der technologischen Roadmap und Vorbereitung der Ergebnisverwertung am Markt.
Kleine und mittlere Unternehmen können zusätzlich zu dem geförderten F&E‑Projekt ergänzende Leistungen zur Markteinführung beantragen. Zu den Leistungen zählen „Innovationsberatungsdienste“, wie Beratung, Unterstützung und Schulung in den Bereichen Wissenstransfer, Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte sowie Anwendung von Normen und Vorschriften in denen diese verankert sind als auch „innovationsunterstützende Dienstleistungen“, wie Bereitstellung von Büroflächen, Datenbanken, Bibliotheken, Marktforschung, Laboratorien, Gütezeichen, Tests und Zertifizierung zum Zweck der Entwicklung effizienterer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
Antragsberechtigte und Zuwendungsempfänger
zu 1. und 2.: Antragsberechtigt für F&E‑Projekte sind
- KMU mit Geschäftsbetrieb in Deutschland, die einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. € beläuft
- sowie weitere mittelständische Unternehmen mit Geschäftsbetrieb in Deutschland, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 500 Mitarbeiter beschäftigen und die jeweils entweder einen Jahresumsatz von unter 50 Mio. € erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. € beläuft.
- Antragsberechtigt für Kooperationsprojekte mit Unternehmen sind auch nichtwirtschaftlich tätige deutsche Forschungseinrichtungen, wenn sie Kooperationspartner eines Antrag stellenden Unternehmens sind und dessen F&E‑Projekt gefördert wird.
zu 3.: Antragsberechtigt für das Management von Kooperationsnetzwerken
Antragsberechtigt für das Management von nationalen Kooperationsnetzwerken sind die von mindestens sechs beteiligten Unternehmen beauftragten Einrichtungen, von internationalen Kooperationsnetzwerken von mindestens vier beteiligten Unternehmen und zwei ausländischen mittelständischen Unternehmen sowie einer ausländischen Einrichtung, die als Partner der deutschen Managementeinrichtung fungiert, wobei die ZIM-Förderung als aufschiebende Bedingung für das Wirksamwerden dieses Auftrags vorzusehen ist. Als Managementeinrichtung beauftragt werden kann:
- eine am Netzwerk beteiligte Forschungseinrichtung oder
- eine externe Einrichtung,
zu 4.: Antragsberechtigt für Leistungen zur Markteinführung
sind KMU, deren F&E‑Projekte im ZIM bewilligt werden. Im Rahmen der maximal zuwendungsfähigen Kosten können maximal drei Anträge in Bezug auf ein F&E‑Projekt gestellt werden.Fördersätze
F&E‑Projekte (zu 1. und 2.)
Die Förderung der Unternehmen für F&E‑Projekte erfolgt grundsätzlich bis zu den in der nachfolgenden Tabelle aufgeführtenFördersätzen, die auf die zuwendungsfähigen Kosten bezogen werden:
Unternehmensgröße | Einzel- projekte | Kooperations- projekte | Kooperations- projekte mit ausl. Partnern |
---|---|---|---|
kleine Unternehmen in den neuen Bundesländern | 45 % | 50 % | 55 % |
kleine Unternehmen in den alten Bundesländern | 40 % | 45 % | 55 % |
mittlere Unternehmen mit < 250 Mitarbeitern, ≤ 50 Mio. € Umsatz, … | 35 % | 40 % | 50 % |
mittlere Unternehmen mit < 500 Mitarbeitern, < 50 Mio. € Umsatz, … | 25 % | 30 % | 40 % |
Management von Kooperationsnetzwerken (zu 3.)
Die Förderung des Managements von Kooperationsnetzwerken ist degressiv gestaffelt. Von den zuwendungsfähigen Kosten werden maximal gefördert:- Nationale Kooperationsnetzwerke: im ersten Jahr 90 %, im zweiten Jahr 70 %, im dritten Jahr 50 % und gegebenfalls im vierten Jahr 30 %
- Internationale Kooperationsnetzwerke: in Phase 1 (18 Monate) 95 %, in Phase 2: im ersten Jahr 80 %, im zweiten Jahr 60 % und im dritten Jahr 40 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Die Differenz ist in der Summe über wachsende eigene Geldleistungen der beteiligten Netzwerkpartner zu finanzieren. Nach Abschluss der Förderung sollen die Partner die Organisations- und Transaktionskosten des Netzwerks selbst tragen.
Leistungen zur Markteinführung (zu 4.)
Der Fördersatz beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Kosten.Höhe der förderfähigen Kosten und der Zuwendungen
- Für F&E‑Projekte (1. und 2.) sind die Kosten für das Vorhaben eines Unternehmens bis zu 380.000 € zuwendungsfähig. Für eine Forschungseinrichtung belaufen sich die zuwendungsfähigen Kosten eines Vorhabens auf maximal 190.000 €.
- Bei Kooperationsprojekten (2.) ist die Zuwendungshöhe für das Gesamtprojekt auf maximal 2.000.000 € begrenzt.
- Während der Laufzeit des Programms kann ein Unternehmen mehrere Förderungen erhalten. Die Anzahl der Bewilligungen pro Unternehmen ist jährlich auf zwei F&E‑Projekte begrenzt.
- Kooperationsnetzwerke (3.): Die Höhe der förderfähigen Kosten für ein Kooperationsnetzwerk ergibt sich aus den förderfähigen Kosten für die sich aus der „technologischen Roadmap“ ergebenden F&E‑Projekte und den förderfähigen Kosten für das Netzwerkmanagement. Für Netzwerkmanagementleistungen können
- bei nationalen ZIM-Kooperationsnetzwerken Zuwendungen von insgesamt bis zu 380 000 € bewilligt werden, wobei diese für die Phase 1 auf maximal 160 000 € begrenzt werden,
- bei internationalen ZIM-Kooperationsnetzwerken Zuwendungen von insgesamt bis zu 450 000 € bewilligt werden, wobei diese für die Phase 1 auf maximal 190 000 € begrenzt werden.
- Leistungen zur Markteinführung (4.) sind bis zu 50.000 € pro gefördertem F&E‑Projekt zuwendungsfähig.