UIP — Umweltinnovationsprogramm
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 01.01.1979
- Ende der Laufzeit
- keine Angaben
- Einreichungsfrist(en)
Grundsätzlich fortlaufend. Eine Ausnahme bilden Förderschwerpunkte und Förderinitiativen innerhalb des Förderprogramms, für die es in der Regel eine Einreichungsfrist gibt.
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Beschreibung
Im Rahmen des Umweltinnovationsprogramms werden Demonstrationsvorhaben in großtechnischem Maßstab gefördert, die erstmalig aufzeigen, in welcher Weise fortschrittliche Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen verwirklicht werden können.
Ziele sind die Fortentwicklung des umweltrechtlichen Regelwerkes und des Standes der Technik sowie die Förderung von Maßnahmen mit hoher Demonstrationswirkung und der damit einhergehenden Multiplikatorwirkung auf freiwilliger Basis. Während in der Anfangsphase des Förderprogramms die Durchsetzung nachgeschalteter Reinigungstechnologien im Vordergrund stand, werden heute vor allem integrierte Umweltschutzmaßnahmen unterstützt. Vorrang bei der Förderung haben kleine und mittlere Unternehmen. Forschung und Entwicklung sind nicht förderfähig.
Gegenstand der Förderung
Förderfähig sind modellhafte
- Umweltschutzanlagen,
- Entsorgungs‑, Versorgungs- und Behandlungsanlagen,
- umweltschonende Produktionsverfahren (integrierte Umweltschutzverfahren),
- Anlagen zur Herstellung oder zum Einsatz umweltverträglicher Produkte oder umweltschonender Substitutionsstoffe,
- umweltverträgliche Produkte oder umweltschonende Substitutionsstoffe, soweit investive Ausgaben/Kosten entstehen,
durch deren Einsatz
- die Emissionen von Schadstoffen in Luft, Wasser oder Boden oder
- die Abfälle nach Art und Menge oder
- die Lärmemissionen oder
- Beeinträchtigungen des Bodens und deren Folgen erheblich vermindert werden (Umweltschutzwirkungen).
Förderschwerpunkte
Das offene Förderangebot des Umweltinnovationsprogramms wird regelmäßig durch Förderschwerpunkte ergänzt, um gezielt neue Impulse in umweltpolitisch und umwelttechnisch relevanten Themenbereichen zu setzen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften, soweit sie Demonstrationsvorhaben i. S. dieser Richtlinie durchführen wollen.
Art der Förderung
Die Förderung wird entweder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines Kredits oder als Investitionszuschuss (Zuwendung in der Regel durch Anteilfinanzierung) gewährt.