PhytoProtect – Neue Methoden zum nachhaltigen Schutz von Kulturpflanzen vor Schadinsekten
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 15.08.2025
- Ende der Laufzeit
- 03.11.2025
- Einreichungsfrist(en)
Einreichungsfrist der Projektskizzen: 03. November 2025
- Förderinstitution
- Bundesministerium Forschung, Technologie und Raumfahrt
Beschreibung
Ziel der Fördermaßnahme „PhytoProtect – Neue Methoden zum nachhaltigen Schutz von Kulturpflanzen vor Schadinsekten“ ist es, neue Methoden zu entwickeln, die Nutzpflanzen vor Schäden durch Insekten und von ihnen übertragenen Pathogenen schützen. Dies erfordert die Erforschung der biotischen Interaktion zwischen Pflanzen und Insekten wie auch die Erforschung neuer biologischer Lösungen und Verfahren zum Pflanzenschutz. Diese müssen hochspezifisch gegenüber den jeweiligen Schaderregern sein, um Nichtzielorganismen und damit letztlich die Biodiversität zu schützen. Dafür wiederum ist es essentiell, die komplexen Mechanismen der Interaktionen zwischen Pflanzen und Schadinsekten von der molekularen bis hin zur Ebene des Ökosystems besser als bisher zu verstehen. Deshalb zielt diese Maßnahme auch auf eine Stärkung der entomologischen Expertise in Deutschland.
Im Fokus dieser Förderrichtlinie stehen die grundlagen- sowie anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung für neue Methoden und Ansätze eines angepassten, effizienten und innovativen Pflanzenschutzes. Dies soll letztlich zu nachhaltigen und ganzheitlichen Anwendungen führen, um sowohl Ertrag und Ernährung als auch Ökosystemleistungen langfristig und zukunftsorientiert zu sichern.
Gegenstand der Förderung
Aufbauend auf den bisherigen Ergebnissen der entomologischen und angewandten Pflanzenforschung und den oben genannten Handlungsbedarfen ergeben sich grundlegende Schwerpunktthemen, die im Rahmen der Fördermaßnahme „PhytoProtect“ in exzellenz- und/oder innovationsgetriebenen Forschungsvorhaben ganzheitlich untersucht werden sollen:
a) die Generierung von Wissen und Invention zur Biologie von pflanzenschädigenden Insekten unter Berücksichtigung der von ihnen übertragenen Pathogene
b) die Vorhersage des Auftretens invasiver Schadinsekten mit von ihnen übertragenen Pflanzenpathogenen in Deutschland
c) der Schutz, Erhalt und die Förderung der Insektenbiodiversität
d) die Förderung der Resilienz der Nutzpflanzen gegenüber Schadinsekten und von ihnen übertragenen Pathogenen (endogener Pflanzenschutz)
e) die Nutzung neuer Wirkstoffe, ‑mechanismen und Anwendungstechniken für den exogenen Pflanzenschutz
f) die Entwicklung und Anwendung modernster Methoden in der mit dieser Maßnahme geförderten Grundlagen- und angewandten Forschung.
Die Förderung erfolgt im Rahmen von zwei Modulen:
Modul A — Biotische Interaktionen zwischen Pflanzen und Insekten — Im Fokus stehen Forschungsvorhaben für die Charakterisierung der Biologie und biotischen Interaktionen von Schadinsekten mit Pflanzen und Pflanzenpathogenen sowie die praktische Anwendung dieser Erkenntnisse in Pflanzenschutzmaßnahmen und für Schadschwellenkonzepte. Gefördert werden schwerpunktmäßig Forschungsvorhaben mit einem Fokus auf den aufgeführten Forschungsthemen a), b) und/oder c). Die Einbindung von Thema f) ist wünschenswert. Zusätzlich können auch weitere der genannten Forschungsthemen einbezogen werden.
Modul B — Neue biologische Lösungen zum Pflanzenschutz — In diesem Modul werden hochinnovative anwendungsorientierte Forschungsvorhaben zur Entwicklung und Optimierung neuer spezifischer und nachhaltiger biologischer Lösungen und Anwendungen zum endo- und exogenen Pflanzenschutz gefördert. Die in diesem Modul angesiedelten Forschungsvorhaben haben ihren Schwerpunkt auf den aufgeführten Forschungsthemen mit den Buchstaben d) und/oder e). Auch hier ist die Einbindung von Thema f) erwünscht. Zusätzlich können auch weitere der genannten Forschungsthemen einbezogen werden.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere KMU – sowie Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Bundes- und Landeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie deutsche Körperschaften des öffentlichen und des privaten Rechts. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtung, deutsche Körperschaft des öffentlichen und des privaten Rechts), in Deutschland verlangt.
Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.