Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 01.01.2024
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2027
- Einreichungsfrist(en)
noch nicht bekannt
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Beschreibung
Das neue Förderprogramm ersetzt das seit 2015 bestehende Förderprogramm “Nachwachsende Rohstoffe” des BMEL.
Das Programm zielt auf die Weiterentwicklung einer nachhaltigen Bioökonomie, in dem es innovative Verfahren, Technologien und Produkte auf Basis von Biomasse unterstützt. Förderfähig sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, aber auch praxisorientierte Modell- und Demonstrationsvorhaben für den Wissens- und Technologietransfer. Außerdem kann für Kommunikationsprojekte zu den Potenzialen der biobasierten Wirtschaft Unterstützung bereitgestellt werden.
Das Fördermittelvolumen steht erst mit der Verabschiedung des Haushalts 2024 fest. Bewilligungen sind ab dann möglich.
Das Förderprogramm gliedert sich in fünf zentrale Förderbereiche:
- Gewinnung, Erzeugung und Bereitstellung nachhaltiger, erneuerbarer Ressourcen
- Aufbereitung und Verarbeitung nachhaltiger, erneuerbarer Ressourcen
- Produkte aus nachhaltigen, erneuerbaren Ressourcen
- Herausforderungen des Wandels
- Gesellschaftlicher Dialog.
Die einzelnen Bereiche werden durch konkrete Förderaufrufe untersetzt. Neu ist, dass die Aufrufe künftig messbare Kriterien zur Erfolgskontrolle beinhalten, um die Zielerreichung bewerten zu können.
Da die Biomassenutzung vor allem dann dem Klimaschutz dient, wenn der in ihr enthaltene Kohlenstoff langfristig gebunden bleibt, hat die stoffliche Nutzung explizit Vorrang. Hochwertige energetische Biomassenutzung behält ihre Berechtigung, hierüber sollen aber nach Möglichkeit Rest- und Abfallstoffe verwertet werden.
Das Förderverfahren ist zweistufig. Die Antragstellung umfasst die Projektskizze (erste Stufe) und den Projektantrag (zweite Stufe).