LIFE-Programm 2021 – 2027
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 01.01.2021
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2027
- Einreichungsfrist(en)
keine, da übergeordnetes Programm
- Förderinstitution
- Europäischen Union
Beschreibung
Die Europäische Kommission hat am 24. April 2025 die neuen Ausschreibungen zum EU-LIFE-Programm veröffentlicht.
600 Millionen Euro EU-Förderung stehen für Natur‑, Umwelt- und Klimaschutz, Maßnahmen zur Stärkung der Biodiversität, der Kreislaufwirtschaft sowie zur Steigerung der Energieeffizienz zur Verfügung.
Das LIFE-Programm der EU fördert umweltfreundliche und innovative Lösungen, um eine nachhaltige Umwelt- und Klimapolitik in Europa voranzubringen. Es schlägt eine Brücke zwischen Forschung und praktischer Umsetzung und unterstützt Projekte in Bereichen wie Naturschutz, Biodiversität, Klimaschutz, Energieeffizienz, Luftqualität, Kreislaufwirtschaft, Wasser- und Abfallmanagement. Ziel ist es, bewährte Verfahren zu etablieren und die Umweltverwaltung nachhaltig zu verbessern.
Das LIFE-Programm 2021 – 2027 gliedert sich in die folgenden vier Teilprogramme:
- Naturschutz und Biodiversität/Nature and Biodiversity
- Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität/Circular Economy and Quality of Life
- Klimaschutz und Klimaanpassung/Climate Change Mitigation and Adaptation
- Energiewende/Clean Energy Transition (CET)
Es werden maßnahmenbezogene Zuschüsse für folgende Arten von Projekten gewährt:
- Pilotprojekte,
- Demonstrationsprojekte,
- Best-Practice-Projekte,
- strategische integrierte Projekte,
- Projekte der technischen Hilfe,
- Projekte zum Kapazitätsaufbau,
- vorbereitende Projekte,
- Betriebskostenzuschüsse für Umwelt-NGOs,
- Informations‑, Sensibilisierungs- und Verbreitungsprojekte,
sonstige Maßnahmen, die zur Erreichung der allgemeinen Ziele des Programms erforderlich sind.
Aus dem LIFE-Programm können zudem Aktivitäten der Kommission finanziert werden, die die Einleitung, Durchführung und Verbreitung von umwelt- und klimapolitischen Strategien und Rechtsvorschriften der Union fördern. Hierzu zählen:
- Information und Kommunikation,
- Studien, Erhebungen, Modellierungen und Entwicklung von Szenarien,
- Vorbereitung, Durchführung, Überwachung, Prüfung und Evaluierung von
- Projekten, Politiken, Programmen und Rechtsvorschriften,
- Workshops, Konferenzen und Sitzungen,
- Vernetzung und Plattformen für bewährte Verfahren sowie
- sonstige Aktivitäten, die zur Erreichung der allgemeinen Ziele des Programms erforderlich sind.
Die Finanzierung erfolgt insbesondere durch Zuschüsse oder Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig. LIFE-Projekte erhalten zu Beginn der Projektdauer einen Vorschuss von der EU. In den meisten Fällen gibt es während der Projektlaufzeit einen zweiten Vorschuss (Zwischenzahlung), so dass die Durchführenden nur zu einem geringen Teil am Ende der Projektlaufzeit finanziell in Vorleistung gehen müssen
Die Projekte erhalten zu Beginn der Projektdauer einen Vorschuss von der EU.
Die Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage mehrjähriger Arbeitsprogramme mit einer Laufzeit von 4 beziehungsweise 3 Jahren. Im Rahmen der Arbeitsprogramme veröffentlicht die Kommission jährliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Teilbereiche des Programms. Diese können auf der LIFE-Webseite abgerufen werden.