KMU-innovativ: Medizintechnik
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 19.09.2018
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2024
- Einreichungsfrist(en)
jährlich am 15. April und 15. Oktober
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Beschreibung
Über 90 % der deutschen Medizintechnik-Unternehmen sind KMU; sie bilden das innovative Rückgrat der Branche. Die KMU in der Medizintechnik agieren dabei in einem äußerst dynamischen Umfeld, das sie vor erhebliche Herausforderungen stellt. Dazu zählen u. a. die wachsende Interdisziplinarität sowie die anspruchsvollen regulatorischen Anforderungen im Gesundheitsbereich. Der Prozess der Erforschung und Entwicklung zu medizintechnischen Lösungen wird dadurch gerade für KMU zunehmend komplexer und ist mit höherem Aufwand verbunden. Deshalb gestaltet das BMBF mit „KMU-innovativ: Medizintechnik“ den Zugang zur Forschungsförderung für sie spürbar einfacher und fördert damit versorgungsorientierte Forschung in der Medizintechnik und angrenzenden Zukunftsbereichen.
Im Rahmen dieser laufenden Fördermaßnahme sollen anwendungsorientiert forschende KMU unterstützt werden, die in der Medizintechnik tätig sind bzw. ihr Geschäftsfeld in diesem Bereich erweitern und stärken wollen. Sie sollen zu mehr Anstrengungen in Forschung und Entwicklung sowie zu verstärkter Kooperation mit weiteren Unternehmen der Branche sowie wissenschaftlichen Einrichtungen angeregt werden. Insbesondere können hierbei auch die Grundlagen für eine spätere Produktentwicklung und, falls erforderlich, eine klinische Erprobung gelegt werden. Diese Fördermaßnahme soll industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von KMU in Deutschland auf dem Gebiet der Medizintechnik unterstützen, die ohne Förderung nicht oder nur deutlich verzögert durchgeführt werden könnten.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben mit starkem Versorgungs- und Anwendungsbezug in Form von einzelbetrieblichen Vorhaben (Einzelprojekte) oder Kooperationsprojekten zwischen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und klinischen Partnern (Verbundprojekte) zur Entwicklung neuer Produkte und Verfahren für die Gesundheitsversorgung.
- das Protokoll für eine nachfolgende klinische Prüfung des Medizinprodukts im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens zu entwickeln,
- die notwendige Operationstechnik für das Medizinprodukt zu optimieren oder
- notwendige Änderungen des Medizinprodukts oder des bezüglichen Untersuchungs- und Behandlungsverfahrens bei Verwendung des Medizinprodukts zu identifizieren.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und mittelständische Unternehmen, die einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen nicht mehr als 1000 Beschäftigte haben, antragsberechtigt. Großunternehmen können im Rahmen dieser Bekanntmachung nicht gefördert werden. Sie können und sollen aber als assoziierte Partner in den Verbund eingegliedert werden, wenn sie ein unverzichtbares Glied der späteren Umsetzungskette am Standort bilden.
Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.