KMU-innovativ: Biotechnologie – BioChance
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 24.05.2016
- Ende der Laufzeit
- 12.02.2019
- Einreichungsfrist(en)
Förderbekanntmachung wurde eingestellt - keine Einreichung mehr möglich!
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Beschreibung
Das BMBF hat am 12. Februar 2019 in einer Änderung der Förderrichtlinie mitgeteilt, dass ab sofort keine Anträge mehr in “KMU-innovativ: Biotechnologie — BioChance” eingereicht werden können. Stattdessen sollen vsl. im Sommer 2019 zwei separate Förderprogramme aufgesetzt werden.
In Deutschland gibt es inzwischen fast 700 Unternehmen, die sich mit Biotechnologie befassen. Rund 570 davon sind “reine” Biotechnologie-Unternehmen, deren Geschäfte ganz oder überwiegend auf Verfahren der modernen Biotechnologie beruhen. Fast alle dieser Unternehmen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Mitarbeitern. Mit “KMU-innovativ: Biotechnologie — BioChance” werden F&E‑Projekte von KMU unterstützt, die auf dem Gebiet der Biotechnologie tätig sind oder ihr Geschäftsfeld durch den Einsatz von Biotechnologie erweitern wollen.
Die Fördermaßnahme “KMU-innovativ: Biotechnologie — BioChance” richtet sich — wie die Vorgängermaßnahmen BioChance und BioChancePlus im Biotechnologie-Programm des BMBF — an die kleinen und mittleren Biotechnologie-Unternehmen.
Zweck der Fördermaßnahme ist die Verbreiterung der Technologiebasis von Biotechnologie-KMU, um damit eine wichtige Voraussetzung für deren nachhaltiges Unternehmenswachstum zu schaffen. Die Unternehmen sollen dadurch in die Lage versetzt werden, weitere Finanzierungsmittel wie privates Wagniskapital einzuwerben und ein langfristig tragfähiges Geschäftsmodell aufzubauen. Das BMBF unterstützt bevorzugt Kooperationen von jungen Biotechnologie-KMU untereinander und mit etablierten Unternehmen, die der Integration entlang der Wertschöpfungskette dienen. Durch derartige Kooperationen sollen auch Unternehmen erreicht werden, die bisher keine eigenen Biotechnologie-Aktivitäten verfolgt haben. Außerdem sollen mit der Fördermaßnahme industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der Innovationsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland unterstützt werden.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen dem Bereich der modernen Biotechnologie zuzuordnen sein und für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der KMU-Position beim beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung.
Eine thematische Einschränkung innerhalb des Biotechnologie-Programms besteht nicht, d.h. für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus allen Zweigen der modernen Biotechnologie kann eine Förderung beantragt werden. Priorität erhalten solche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die in eine wachstumsorientierte Unternehmensstrategie eingebettet sind.
Förderungswürdig sind insbesondere
- innovative und wissenschaftlich anspruchsvolle Einzelvorhaben von KMU,
- Projekte der Verbundforschung zwischen KMU und Hochschulen oder Forschungseinrichtungen, um den Wissens- und Technologietransfer zu beschleunigen
- Projekte der Verbundforschung mehrerer KMU, die damit einen größeren Teil der Wertschöpfungskette abdecken
- Kooperationsprojekte zwischen Biotechnologie-KMU und anderen Unternehmen, die bisher keine eigenen Biotechnologie-Aktivitäten verfolgt haben
- strategische Allianzen zwischen KMU und Großunternehmen, die der langfristigen Positionierung der KMU in den jeweiligen branchenspezifischen Wertschöpfungsketten dienen.
Es können auch solche Unternehmen in die Förderung aufgenommen werden, die erstmalig F&E‑Aktivitäten auf dem Gebiet der modernen Biotechnologie aufnehmen möchten. Hier ist allerdings die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Partner angezeigt.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind in der Regel kleine und mittlere Unternehmen. Im Rahmen von Projekten der Verbundforschung sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt.
Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.