KMU-innovativ: Biomedizin
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 01.07.2022
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2100
- Einreichungsfrist(en)
jährlich am 15. April und 15. Oktober
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Beschreibung
Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten. Dazu hat das BMBF das Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfacht und beschleunigt, die Beratungsleistungen für KMU ausgebaut und die Fördermaßnahme themenoffen gestaltet. Wichtige Förderkriterien sind Exzellenz, Innovationsgrad und die Bedeutung des Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen. Die Fördermaßnahme ist Teil der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation der Bundesregierung und des Zehn-Punkte-Programms des BMBF für mehr Innovation in KMU „Vorfahrt für den Mittelstand“.
Die Fördermaßnahme verfolgt den Zweck, risikoreiche FuE-Projekte von KMU als Einzelvorhaben oder im Verbund mit öffentlichen und privaten Hochschulen, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, anderen Unternehmen und weiteren Partnern zu fördern. Dies schließt erstantragstellende und bisher wenig forschungsaktive KMU explizit mit ein. Hierdurch soll auch der Einstieg von KMU in die anspruchsvollen Fachprogramme des BMBF erleichtert und bislang nicht erreichte KMU-Zielgruppen für FuE gewonnen werden. Gefördert werden Projekte zur Erforschung und Entwicklung von Arzneimitteln. Die Unternehmen sollen bei der Durchführung innovativer Vorhaben, die ohne Förderung nur verzögert oder nicht durchgeführt werden könnten, unterstützt werden.
Diese Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung, siehe https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/files/Rahmenprogramm_Gesundheitsforschung_barrierefrei.pdf.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsprojekte, die anwendungsbezogen sind, einen hohen medizinischen Bedarf adressieren und sich durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko auszeichnen.
Die Vorhaben sollen die Unternehmen dazu befähigen, ihre Positionierung am nationalen und internationalen Markt auszubauen und zu stärken. Der Anwendungsbezug muss aus dem Forschungsgegenstand klar hervorgehen. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der KMU-Position bei dem beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung.
Gefördert werden FuE-Vorhaben aus dem Bereich der medizinischen (roten) Biotechnologie, die sich auf das Gebiet der Arzneimittelentwicklung fokussieren und über den Stand der Technik hinausgehen. Ziel soll es sein, mit dem Forschungsprojekt zur Heilung, Linderung oder Prävention menschlicher Krankheiten beizutragen und langfristig die gesundheitliche Versorgung zu verbessern. Die Erforschung und Entwicklung innovativer Wirkstoffe und wirksamer sowie sicherer Arzneimittel bis in die klinische Phase IIa stehen dabei im Mittelpunkt. Es gelten hierbei die Arzneimitteldefinition und Begriffsbestimmungen nach dem Arzneimittelgesetz; darunter fallen beispielsweise niedermolekulare Verbindungen („small molecules“), Arzneimittel für neuartige Therapien (Advanced Therapy Medicinal Products, ATMPs: Gentherapeutika, somatische Zelltherapeutika oder biotechnologisch bearbeitete Gewebeprodukte) sowie Impfstoffe.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in Deutschland verlangt.
Im Rahmen von Verbundprojekten mit den oben genannten Unternehmen sind auch
- öffentliche und private Hochschulen
- Hochschulen für Angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- mittelständische Unternehmen, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1 000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro nicht überschreiten
- weitere Partner
antragsberechtigt.
Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu drei Jahre.