INVEST 2.0 — Zuschuss zu Wagniskapital
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 26.01.2021
- Ende der Laufzeit
- 30.06.2033
- Einreichungsfrist(en)
fortlaufend, letzte Frist für den Erwerbszuschuss: 31. Dezember 2022
letzte Frist für den Exitzuschuss: 30. Juni 2033- Förderinstitution
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Beschreibung
INVEST hat im Einzelnen folgende Ziele
- Den Zugang junger innovativer Unternehmen zu Wagniskapital und damit die Kapitalausstattung dieser Unternehmen nachhaltig zu verbessern.
- Mehr Menschen mit unternehmerischer Orientierung für risikobehaftete Beteiligungen an jungen innovativen Unternehmen zu gewinnen.
- Bereits investierende Business Angels dazu anzuregen, häufiger und mehr Wagniskapital in junge innovative Unternehmen zu investieren.
Eckpunkte
Private Investoren werden gefördert, die Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben. Der private Investor erhält 20 Prozent des Ausgabepreises seiner Anteile als Erwerbszuschuss zurückerstattet. Die Übernahme der neu ausgegebenen Anteile kann entweder direkt erfolgen, oder durch Wandlung eines Wandeldarlehens. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Übernahme der Anteile. Auch Anschlussinvestitionen können gefördert werden, wenn das Erstinvestment bereits mittels INVEST gefördert wurde. Die erworbenen Anteile müssen vollumfänglich an Chancen und Risiken beteiligt sein und die Beteiligung muss für mindestens drei Jahre gehalten werden.
Der Investor muss dem Unternehmen mindestens 10.000 Euro zur Verfügung stellen. Ist die Zahlung an die Erreichung von Meilensteinen durch das Unternehmen geknüpft, muss jede einzelne Zahlung des Investors mindestens 10.000 Euro betragen. Jeder Investor kann pro Kalenderjahr Zuschüsse für Beteiligungen in Höhe von bis zu 500.000 Euro erhalten. Pro Unternehmen können Anteile im Wert von bis zu 3 Mio. Euro pro Kalenderjahr bezuschusst werden.
Neben diesem Erwerbszuschuss kann der Investor einen Exitzuschuss erhalten, wenn mit Erwerbszuschuss geförderte Anteile nach der Mindesthaltedauer veräußert werden und diese Beteiligung als natürliche Person eingegangen wurde. Der Exitzuschuss dient als pauschale Erstattung der Steuern auf Gewinne, die bei der Veräußerung der erworbenen Anteile anfallen.
Die Höhe des Exitzuschusses beträgt 25 Prozent des Gewinns aus der Veräußerung von mit dem Erwerbszuschuss geförderten Anteilen. Der Veräußerungsgewinn muss mindestens 2.000 Euro betragen. Maximal kann der Exitzuschuss 80 Prozent des ursprünglich beim Erwerbszuschuss geförderten Ausgabepreises betragen.