Nächste Wettbewerbsrunde voraussichtlich im Frühjahr 2018, Wettbewerbsrunden finden i.d.R. alle zwei Jahre statt.
Förderinstitution
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Beschreibung
Der Innovationspreis Bayern wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag sowie der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern an Unternehmen aus Bayern als Anerkennung für herausragende innovative Leistungen vergeben. Prämiert werden Produkt- und Verfahrensinnovationen sowie innovative technologieorientierte Dienstleistungen, die sich bereits durch einen ersten Markterfolg auszeichnen bzw. deren Markterfolg absehbar ist. Die Auszeichnung soll die zentrale Bedeutung von Innovationen für die Entwicklung der bayerischen Unternehmen und des Wirtschaftsstandortes Bayern insgesamt würdigen. Der Innovationspreis Bayern wurde erstmalig im Jahr 2012 ausgeschrieben und wird anschließend (voraussichtlich) alle zwei Jahre vergeben.
Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen, die ihren Sitz bzw. ihre Niederlassung in Bayern haben und dort innovative Produkte, Verfahren oder innovative technologieorientierte Dienstleistungen entwickelt haben.
Insgesamt werden bis zu 7 Preise wie folgt verliehen:
Hauptpreis: jeweils 1., 2. und 3. Preis
Zusätzlich kann die Jury jeweils einen Sonderpreis in folgenden Kategorien vergeben:
Das Bewerbungsformular steht im Internet unter www.innovationspreis-bayern.de zur Verfügung und ist über die jeweils zuständige Industrie- und Handelskammer beziehungsweise Handwerkskammer einzureichen. Es können Bewerbungen zu innovativen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen, die vom Bewerber verantwortlich und überwiegend in Bayern entwickelt worden sind, eingereicht werden. Die Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen dürfen vor nicht mehr als 4 Jahren auf dem deutschen Markt eingeführt worden sein. Soweit eine Markteinführung zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erfolgt ist, muss diese zumindest absehbar sein.
Auswahl & Jury
Alle Bewerbungen, die fristgerecht bei den jeweiligen Kammern eingereicht wurden und nach einer Vorprüfung die Ziele und Kriterien des Innovationspreises Bayern erfüllen (Nominierung), werden der Jury zur Beurteilung vorgelegt. Die Mitglieder der unabhängigen Jury werden vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, dem Bayerischen Industrie und Handelskammertag sowie der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern berufen. Die Jury setzt sich aus mindestens 8 Personen zusammen, die jeweils für die Dauer von 4 Jahren berufen werden. Es handelt sich um einen ideellen Preis, der nicht mit einem Geldbetrag dotiert ist.