Innovationsforen Mittelstand
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 14.07.2016
- Ende der Laufzeit
- 21.10.2019
- Einreichungsfrist(en)
ca. Nov. 2017, mehrere Stichtage pro Jahr, Fristen werden mindestens zwei Monate im Voraus bekannt gegeben.
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Beschreibung
Gerade für KMU ist es eine große Herausforderung, Chancen und Risiken von Innovationen zu überblicken und innovative unternehmerische Konzepte über die bewährten Marktzugänge hinaus zu entwickeln. Es fällt ihnen schwerer als breit aufgestellten größeren Unternehmen, neue Innovationsfelder zu erschließen und die hierfür geeigneten neuen Partner jenseits etablierter Kooperationsstrukturen zu finden. Das BMBF unterstützt daher mit dieser themenoffenen Fördermaßnahme den Auf- und Ausbau interdisziplinärer regionaler und überregionaler Netzwerke zwischen Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie geeigneten weiteren Partnern auf unterschiedlichsten Innovationsfeldern (z. B. Hochtechnologie, Kultur- und Kreativwirtschaft, soziale Dienstleistungen) und entwickelt damit ein in Ostdeutschland mit Erfolg praktiziertes Förderkonzept weiter.
Zu den wesentlichen Zielen der Förderung gehört der Aufbau einer nachhaltigen Zusammenarbeit zwischen Partnern aus Forschung, Entwicklung, Produktion und Nutzern auf einem neuen oder sich im Umbruch befindlichen interdisziplinären Themenfeld. Die beteiligten Partner sollen bei der Nutzung und Weiterentwicklung ihrer Potenziale, Kompetenzen und Kooperationsfähigkeit unterstützt werden. Dadurch sollen die Voraussetzungen von KMU für Innovationen und die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle verbessert werden. Bei der Durchführung von Innovationsforen sollen innovative Leistungen präsentiert und verglichen und Ideen für gemeinsame Innovationspotenziale und zukünftige Kooperationen entwickelt werden. Die Partner sollen gemeinsam ihre Position im Wettbewerb bestimmen und eine Umsetzungsstrategie für zukünftige Kooperationen und gemeinsame Innovationsziele erarbeiten.
Die Förderung von “Innovationsforen Mittelstand” erfolgt im Rahmen der “neuen Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland”. Die Maßnahme ist Teil des Zehn-Punkte-Programms “Vorfahrt für den Mittelstand” des BMBF für mehr Innovation in KMU. Ziel des BMBF ist es, einen Beitrag für mehr Innovation und Wachstum in Deutschland zu leisten.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind Einzelvorhaben zur Durchführung von Innovationsforen zu interdisziplinären Themen, durch die die Voraussetzungen für eine zukünftige wirtschaftliche Verwertung einer neuen Idee oder eines Forschungsergebnisses durch die Teilnehmer des Innovationsforums verbessert werden. Dabei sollen moderne Kommunikations- und Wissensmanagementstrategien angewendet und gegebenenfalls Ansätze aufgezeigt werden, die auf regionaler und Bundesebene die KMU-Förderung stärken und auch Beiträge zur Politikformulierung des Bundes liefern.
Gefördert werden insbesondere neue Netzwerke, die am Anfang ihrer Entwicklung stehen. Bestehende Cluster werden nur dann gefördert, wenn durch die interdisziplinäre Themensetzung des Innovationsforums eine erhebliche Erweiterung der Partnerstruktur (neue Akteurskonstellationen) oder eine dauerhafte enge Kooperationen mit anderen Netzwerken (cross-clustering) zu erwarten ist.
Innovationsforen, die einen Beitrag zur regionalen Profilbildung leisten, werden bevorzugt gefördert; die Bewerbung geeigneter die Grenzen der Länder überschreitender Netzwerke ist besonders erwünscht.
Im Speziellen sind die Förderung
- von Arbeiten und Dienstleistungen zur weiterführenden Konzeption, Organisation und Auswertung des geförderten Vorhabens,
- von Dienstreisen,
- von Ausgaben für Geschäftsbedarf und Kommunikation,
- der Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere eines zweitägigen “Innovationsforums” während der Laufzeit des Vorhabens,
- einer begleitenden Öffentlichkeitsarbeit sowie
- der Erstellung von Informationsmaterial unter Beachtung der vom Zuwendungsgeber entwickelten Vorgaben vorgesehen.
Sofern dies von übergeordneter Bedeutung für das gesamte Innovationsforum ist, können im Einzelfall auch der Erwerb oder die Erarbeitung von unternehmensübergreifenden Markt- und Potenzialstudien gefördert werden. Diese Auflistung ist nicht abschließend; Antragstellern wird empfohlen, sich – vor einer Planung weiterer Positionen in erheblichem Umfang – vom zuständigen Projektträger beraten zu lassen. Die Beantragung der Förderung erfolgt stellvertretend durch einen Partner des das Innovationsforum initiierenden Netzwerks.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind KMU, mittelständische Unternehmen, die einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen nicht mehr als 500 Beschäftigte haben, staatliche und nicht staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Verbände, Vereine und sonstige Organisationen, die sich Forschung und Entwicklung widmen, mit Sitz in Deutschland.
Großunternehmen sind als Zuwendungsempfänger ausgeschlossen, ihre Einbeziehung in die Arbeit der Innovationsforen ist jedoch erwünscht.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für alle Antragsteller sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % mit maximal 100.000 Euro (Höchstbetrag) gefördert werden können. Ausgeschlossen sind Ausgaben für Baumaßnahmen und Investitionen. Die mögliche Förderdauer beträgt bis zu neun Monate.
Das BMBF unterstützt im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit jedes Innovationsforum zusätzlich mit der Entwicklung und dem Druck von 500 Informationsflyern zu Thema und Zielsetzung des spezifischen Vorhabens und stellt jedem Innovationsforum Tagungsmappen mit Informationsmaterialien zu seinen Förderangeboten für KMU und gegebenenfalls Fachförderprogrammen zur Verfügung.
Verfahren
Das Auswahlverfahren ist mehrstufig ausgelegt. Die Auswahl erfolgt im Wettbewerb.