Ideenwettbewerb Biologisierung der Technik
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 15.04.2020
- Ende der Laufzeit
- 30.06.2021
- Einreichungsfrist(en)
20.09.2020
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Beschreibung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf der Grundlage der Rahmenprogramme „Vom Material zur Innovation” und „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“ sowie der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung Forschungs‑, Entwicklungs- und Innovationsprojekte im Rahmen eines „Ideenwettbewerbs Biologisierung der Technik“ zu fördern, die einen klar erkennbaren Bezug zur Material- und Werkstoffforschung oder Produktionsforschung (hier: Produktentstehung und Produktionsprozesse) aufweisen.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind Einzel- oder Verbundprojekte, die anhand einer konkreten technischen Fragestellung das Potenzial biologischer Ressourcen, Verfahren, Prozesse oder Prinzipien für industrielle Anwendungen aufzeigen. Der Schwerpunkt der Arbeiten muss hierbei entweder auf der Material- und Werkstoffforschung oder Produktionsforschung (hier: Produktentstehung und Produktionsprozesse) liegen. Zielsetzung ist der Machbarkeitsnachweis („Proof of Concept“) für die industrielle Anwendung und/oder der Aufbau eines Demonstrator-Modells.
Dabei muss die aus der Biologie inspirierte und als Grundlage dienende Funktion, das Prinzip oder die Struktur in der Projektskizze genannt und die daraus abgeleitete Innovation, die Methode, das Werkzeug oder die Vorgehensweise sich in ihrem angestrebten Ergebnis deutlich vom Stand der Technik abheben. Entsprechende Indikatoren für den wirtschaftlichen Nutzen sind zu benennen.
Zuwendungsempfänger & ‑bestimmungen
Zur Antragstellung berechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und weitere Organisationen. Die Antragstellung durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird ausdrücklich begrüßt
Generell förderfähig sind Einzel- und Verbundvorhaben, die zum Ziel haben, biologische Ressourcen, Verfahren, Prozesse oder Prinzipien in die industrielle Anwendung zu überführen.
Zuwendungen an Unternehmen können in der Regel bis zu 50 % anteilfinanziert werden. Forschungseinrichtungen können individuell bis zu 100 % gefördert werden und Ihnen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Ohne etwaige zu gewährende Projektpauschalen für akademische Einrichtungen und Boni für KMUs gelten nachfolgende Grenzwerte für die Zuwendung:
- 500 000 Euro für Verbundprojekte
- 200 000 Euro für akademische oder industrielle Einzelvorhaben
Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.