HAW-OpenSpace
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 16.04.2026
- Ende der Laufzeit
- 31.08.2029
- Einreichungsfrist(en)
03. August 2026
- Förderinstitution
- BMFTR
Beschreibung
Der OpenSpace ist ein Ort für neue Denkweisen, neue Forschungsansätze und innovative sozio-technologische Lösungen. Der Fokus liegt auf der Entwicklung zukunftsfähiger Ansätze, die den verantwortungsvollen Einsatz von Schlüsseltechnologien fördern, Impulse für eine wirtschaftliche Verwertung setzen und dabei ökologische sowie soziale Kriterien berücksichtigen. Damit wird ein Beitrag geleistet zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit, Resilienz und Nachhaltigkeit von Wirtschaft, Gesellschaft und Staat. Unterstützt werden HAW bei den Investitionen, der Forschung und Erprobung anwendungsorientierter Demonstratoren und sozio-technischer Lösungen sowie dem Transfer und der Skalierung der Ergebnisse aus dem Innovationsraum. Begleitend wird im Rahmen der Förderrichtlinie der Aufbau einer Forschungscommunity gefördert, die den OpenSpace als zentrales Element für neue Kooperationen und Forschungsvorhaben nutzt.
Gefördert werden Vorhaben im Rahmen von bis zu 36 Monate Gesamtlaufzeit, beginnend mit einer maximal 12-monatigen Aufbauphase, in der in die Ausstattung des Innovationsraums investiert und das Community Building forciert wird. Dieses zielt auf neue Forschungskooperationen mit außerhochschulischen Anwendungspartnern und wird über ein Community-Management koordiniert. In einer anschließenden ca. 18-monatigen FuE-Phase werden inter- und transdisziplinäre Forschungsarbeiten umgesetzt. Das FuE-Vorhaben ist so zu konzipieren, dass die erwarteten Forschungsergebnisse sind. Der Forschungsbedarf wird bereits zur Antragseinreichung durch mindestens eine Interessenbekundung eines Anwendungspartners belegt. Mit dem eingesetzten Innovationsraum und den Entwicklungen der FuE-Phase werden in der 6‑monatigen Skalierungsphase Ansätze entwickelt, wie die Lösungen und Erkenntnisse in die Praxis transferiert und skaliert werden können. Ziel der Förderrichtlinie ist es, eine nachhaltige Innovationsplattform an HAW zu schaffen, die Anlaufstelle für regionale Unternehmen, Kommunen und zivilgesellschaftliche Akteure ist und einen niederschwelligen Zugang zu Forschungsexpertise der HAW bietet.
Die Vorhaben werden in einem einstufigen Prozess (Einreichung eines Vollantrags) zur Förderung ausgewählt. Berechtigt zur Einreichung von Anträgen sind Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) entsprechend § 3 Abs. 1 der Bund-Länder-Vereinbarung zum Programm „Forschung an HAW“. Mindestens ein Anwendungspartner muss in das Projekt eingebunden sein. Fördermittel erhalten ausschließlich die antragstellenden HAW. Die Zuwendungshöhe beträgt maximal 2 Millionen Euro pro Vorhaben. Die detaillierten Förderbedingungen entnehmen Sie bitte dem Link zur aktuellen Förderrichtlinie. Dort finden Sie auch alle Unterlagen, die Sie für eine Antragstellung benötigen.