HAW Förderschub
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 26.05.2026
- Ende der Laufzeit
- 30.09.2029
- Einreichungsfrist(en)
Interessenbekundung bis 15. September 2026, 15. März 2027 oder 15. September 2027
- Förderinstitution
- BMFTR
Beschreibung
Die Fördermaßnahme HAW-ForschungsSchub steht allen Disziplinen und Fächerkombinationen offen und unterstützt Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) dabei, vielversprechende eigene Forschungsergebnisse durch anknüpfende Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten voranzutreiben und in die Anwendung zu überführen. Besonders adressiert werden Projekte aus den Schlüsseltechnologien und strategischen Forschungsfeldern der Hightech Agenda Deutschland (HTAD) und deren Transfer in die Gesellschaft. Dabei können weiterführende Forschungsfragen verfolgt, Verwertungspotenziale erschlossen oder auf den Ergebnissen aufbauende Produkte oder Dienstleistungen realisiert werden. Um diesen Schritt zu ermöglichen, steht insbesondere die Weiterentwicklung von Methoden, Techniken und Verfahren im Fokus. Der Schritt in die nächste innovatorische Phase soll, wo dies sinnvoll und möglich ist, anhand geeigneter Reifegradmodelle wie beispielsweise dem „Technology Readiness Level“ (TRL) oder dem „Societal Readiness Level“ (SRL) nachvollziehbar beschrieben und belegt werden. Begleitend sollen tragfähige Netzwerkstrukturen etabliert werden, die eine wirtschaftliche Verwertung der Forschungsergebnisse bis hin zu marktreifen Produkten und Dienstleistungen gezielt vorbereiten und unterstützen.
Gefördert werden Vorhaben mit einer Gesamtlaufzeit von bis zu 24 Monaten. Die Zuwendungshöhe beträgt maximal 200.000 Euro pro Vorhaben.
Die Vorhaben werden in einem zweistufigen Prozess zur Förderung ausgewählt. In der ersten Verfahrensstufe ist eine Interessensbekundung einzureichen. Diese ist bis spätestens zum 15. September 2026, zum 15. März 2027 oder zum 15. September 2027 mit Begleitdokumenten zu übermitteln. In der zweiten Verfahrensstufe werden die bis zu 60 zuvor per Los ausgewählten antragsberechtigten HAW zur Einreichung eines Förderantrags aufgerufen. Berechtigt zur Einreichung von Anträgen sind Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) entsprechend § 3 Abs. 1 der Bund-Länder-Vereinbarung zum Programm „Forschung an HAW“. Die Einbindung assoziierter Partner insbesondere Unternehmen und Einrichtungen, die die Ergebnisse im weiteren Verlauf aufgreifen können, ist notwendig und im Antrag schlüssig darzustellen. Fördermittel erhalten ausschließlich die antragstellenden HAW.