GRAPPA Open Call for valorisation of agri-food biomass
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 26.03.2026
- Ende der Laufzeit
- 31.10.2027
- Einreichungsfrist(en)
20. Oktober 2026
- Förderinstitution
- I4BE
Beschreibung
Die Ausschreibung GRAPPA richtet sich an KMU, die Lösungen für die Verwertung von Biomasse für die Entwicklung, Anwendung und Kommerzialisierung innovativer aufgewerteter Zutaten entwickeln.
Geltungsbereich und Antragsberechtigte
Der Aufruf richtet sich an KMU, die Lösungen entwickeln, welche die Wertschöpfung von Biomasse erhöhen und somit durch die Entwicklung neuer Prozesse, Dienstleistungen und Produkte zu einem nachhaltigeren und resilienteren Agrar- und Lebensmittel-Sektor beitragen.
Der Aufruf beinhaltet finanzielle Unterstützung für Projekte, die sich insbesondere auf die Entwicklung, Anwendung und Kommerzialisierung innovativer aufgewerteter Zutaten für Lebensmittel und non-Food-Anwendungen, Produkte, Geschäftsprozesse und Technologien (einschließlich digitaler) fokussieren und die Wertschöpfung von Biomasse aus Agrar- und Lebensmittelwirtschaft sowie von Nebenströmen maximiert. Diese Projekte sollten mindestens ein TRL (Technology Readiness Level) von 6 haben.
Die offene Ausschreibung richtet sich an:
- KMU in der Agrar- und Lebensmittelproduktion oder ‑Verarbeitung
- KMU in anderen Sektoren (z.B. Kosmetik, Nutraceuticals, etc.), die Biomasse, Nebenprodukte oder ‑ströme aus dem Agrar- und Lebensmittelsektor nutzen
- KMU in anderen Bereichen (z.B. Kosmetik, Nutraceuticals, etc.), die ihre eigene Biomasse, Nebenprodukte oder ‑ströme für den Agrar- und Lebensmittelsektor zur Verfügung stellen
- KMU, die Lösungen und/oder Technologien für die Nutzung von Biomasse, Nebenprodukten oder ‑strömen (Entwicklung und Anwendung neuer Technologien oder Prozesse)
Aufgabenbeschreibung:
- Die Projekte müssen zu der Umsetzung entweder eines neuen Prozesses, eines neuen Produkts, einer neuen Dienstleistung oder einer Kombination führen
- Anträge können entweder von einer einzelnen KMU oder von einem Konsortium aus bis zu drei KMU gestellt werden
- Projekte müssen mindestens einen Technologiereifegrad (TRL) von 6 haben
- Die erwartete Dauer der Innovationsprojekte beträgt ein Jahr
- Für Projekte einzelner KMU beläuft sich der maximale Pauschalbetrag für die Förderung auf 60.000 €, bei KMU-Konsortien auf 90.000 € pro Projekt
- Die Zuschüsse müssen durch einen privaten Finanzbeitrag (Fremdkapital oder Eigenmittel) in Höhe von mindestens 15 % ergänzt werden, wobei ein entsprechender Nachweis erforderlich ist.