go-Inno — BMWi-Innovationsgutscheine
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 01.01.2021
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2025
- Einreichungsfrist(en)
fortlaufend
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Beschreibung
Mit den BMWi-Innovationsgutscheinen werden in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks externe Beratungsleistungen gefördert. Ziel des Programms ist die Steigerung der Innovationskraft und der Wettbewerbsfähigkeit der beratenen Unternehmen.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind externe Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen mit technologischem Potenzial in Unternehmen. Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige in zwei Leistungsstufen. Das Beratungsunternehmen soll die Beratung in der Leistungsstufe durchführen, die dem tatsächlichen Bedarf des zu beratenden Unternehmens entspricht. Ausgeschlossen sind jedoch die Sektoren Landwirtschaft und Fischerei.
Leistungsstufe 1: Potenzialanalyse — förderfähig sind:
- Erarbeitung eines Stärken-Schwächen-Profils des technisch/technologischen, betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Ist-Zustands des zu beratenden Unternehmens. Dazu zählen die Analyse der technischen Leistungsfähigkeit sowie der Potenziale bei Produkten, Technologien sowie Forschung und Entwicklung. In die Analyse ist die wirtschaftliche Lage des Unternehmens einzubeziehen und die Marktsituation zu berücksichtigen.
- Vorprüfung der Marktfähigkeit des Innovationsvorhabens,
- Ermittlung der voraussichtlichen Kosten der Erstellung eines Realisierungskonzepts gegebenenfalls einschließlich der Auswahl und Beauftragung eines geeigneten externen Technologiegebers und der Umsetzung dieses Konzepts, unterteilt nach den hauptsächlichen Kostenarten,
- Entwicklung eines entsprechenden Finanzierungsplans und Information über öffentliche Förderprogramme,
- Abschätzung des voraussichtlichen Zeitbedarfs für Erstellung und Umsetzung des Realisierungskonzepts,
- qualitative Einschätzung des Erfolgs der Umsetzung dieses Konzepts.
Leistungsstufe 2: Realisierungskonzept
Nach einer Potenzialanalyse kann sich bei bestehenden Voraussetzungen eine Vertiefungsberatung im Realisierungskonzept anschließen. Sind dem Beratungsunternehmen das zu beratende Unternehmen und das geplante Innovationsvorhaben bereits bekannt, so kann die Erarbeitung eines Realisierungskonzepts ohne vorherige Durchführung einer Potenzialanalyse erfolgen. Förderfähig im Realisierungskonzept sind:
- Technologiebewertung auf der Grundlage von Markteinschätzungen und Marktanalysen,
- Ermittlung eines geeigneten externen Technologiegebers für die Beseitigung der festgestellten Defizite unter Berücksichtigung von existierenden Forschungs- und Entwicklungsergebnissen aus öffentlich geförderten Quellen,
- Entwicklung eines technisch/technologischen, organisatorischen und finanziellen Realisierungskonzepts unter Einbeziehung der notwendigen betriebswirtschaftlichen Aspekte,
- Vorbereitung einer entsprechenden Kooperation zwischen beratenem Unternehmen und erforderlichenfalls externem Technologiegeber,
- Information über öffentliche Förderprogramme zur Finanzierung der Durchführung des Innovationsvorhabens,
- Begleitung des Unternehmens bei erforderlichen Gesprächen insbesondere mit Banken oder Venture-Capital-Gesellschaften.
- Kreativworkshop
- Befähigung des beratenen Unternehmens zu Auf- bzw. Ausbau eines Innovationsmanagements.
Zuwendungsempfänger
Ausschließlich autorisierte bzw. vorläufig autorisierte Beratungsunternehmen sind Zuwendungsempfänger. Zur Durchführung ihrer Leistungen können in begrenztem Umfang sachverständige Dritte, zum Beispiel aus Forschungseinrichtungen oder aus anderen autorisierten Beratungsunternehmen, hinzugezogen werden.
Begünstigte
Durch die Förderung von Beratungsleistungen begünstigt werden rechtlich selbständige kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks, die
- zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigen und
- im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro haben und
- eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.
Art, Umfang und Höhe der Förderung
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Förderquote beträgt für beide Leistungsstufen bis zu 50 % der vorhabenbezogenen Ausgaben. Für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu 1.100 Euro netto förderfähig. Ein Beratertag umfasst mindestens acht Stunden. Vor- und Nachbereitung der Beratungen sowie Reiseaufwand sind damit ebenfalls abgegolten.
In der Leistungsstufe 1 werden für eine Potenzialanalyse bis zu acht Beratertage gefördert. Bei Einbeziehung sachverständiger Dritter können hierfür zwei Beratertage zusätzlich gefördert werden. Die Potenzialanalyse soll eine Dauer von drei Monaten nicht überschreiten.
In der Leistungsstufe 2 werden für die Erarbeitung eines Realisierungskonzepts bis zu 20 Beratertage gefördert. Bei der Einbeziehung sachverständiger Dritter können hierfür fünf Beratertage zusätzlich gefördert werden. Die Gesamtdauer der Leistungsstufe 2 soll einen Zeitraum von einem Jahr nicht überschreiten.
Ein begünstigtes Unternehmen kann in einem Kalenderjahr höchstens fünf Innovationsgutscheine in Anspruch nehmen, die insgesamt einem Förderwert von maximal 20.000 Euro entsprechen.