Fritz Thyssen Stiftung
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 07.07.1959
- Ende der Laufzeit
- keine Angaben
- Einreichungsfrist(en)
mehrere & fortlaufend, nächste Fristen:
- Tagungsanträge: 31.08.2021
- ThyssenLesezeit: 31.08.2021
- Projektanträge: 15.09.2021
- Förderinstitution
- Fritz Thyssen Stiftung
Beschreibung
Ausschließlicher Zweck der Stiftung ist nach ihrer Satzung die unmittelbare Förderung der Wissenschaft an wissenschaftlichen Hochschulen und Forschungsstätten, vornehmlich in Deutschland, unter besonderer Berücksichtigung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Geschichte, Sprache und Kultur, Staat, Wirtschaft und Gesellschaft sowie die Medizin sind Gegenstandsbereiche der Förderung der Fritz Thyssen Stiftung. Hierbei widmet sie sich besonders intensiv der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Die Vergabe von Stipendien an promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und die Finanzierung von Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterstellen in Projekten schaffen die materiellen Grundlagen für wissenschaftliches Arbeiten.
Die Fritz Thyssen Stiftung unterstützt:
- zeitlich befristete Forschungsprojekte
- promovierte Nachwuchswissenschaftler durch die Vergabe von Postdoc-Stipendien
- kleinere wissenschaftliche Tagungen
- in begrenztem Umfang die Publikation der Resultate von Forschungsarbeiten, für die Mittel bewilligt wurden
Projekte
- Fristen: Antragstellung i.d.R. bis zum 15. Februar und 15. September möglich
- Wichtige Hinweise: Es können Personal‑, Sach- und Reisemittel beantragt werden.
Tagungen
- Fristen: Antragstellung bis zum 28. Februar, 31. Mai, 31. August oder 30. November möglich
- Wichtige Hinweise: Für eine Entscheidung werden acht bis zehn Wochen nach Ablauf der Einreichungsfrist benötigt
Postdoc-Stipendien
- Fristen: Antragstellung jederzeit möglich
- Wichtige Hinweise: Die Stipendien richten sich an den wissenschaftlichen Nachwuchs, in der Regel ein bis zwei Jahre nach der Promotion. Promotions- oder Habilitationsstipendien werden nicht vergeben.
Reisebeihilfen
- Fristen: Antragstellung jederzeit möglich
- Wichtige Hinweise: Kongressreisen werden nicht gefördert.
Druckbeihilfen
- Fristen: Antragstellung jederzeit möglich
- Wichtige Hinweise: Nur für Publikationen möglich, die aus bereits geförderten Vorhaben hervorgehen.
Zuwendungsempfänger
Anträge können grundsätzlich nur aus Hochschulen bzw. gemeinnützigen Forschungseinrichtungen im In- und Ausland heraus gestellt werden.