Forschungsvorhaben zur Anpassung der Pflanzenproduktion an die Folgen des Klimawandels
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 14.03.2022
- Ende der Laufzeit
- 22.06.2022
- Einreichungsfrist(en)
22.06.2022, 12 Uhr
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Beschreibung
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Gefördert werden Vorhaben zu technischen und nicht technischen Verfahren und Produkten zur nachhaltigen Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Pflanzenproduktion gegenüber den Folgen der Klimaänderungen.
Die Förderung erfolgt in 2 Modulen zu den folgenden Themenbereichen:
- Anpassung von Produktionssystemen und ‑technik,
- Risikomanagement,
- Entwicklung modellhafter regionaler Wertschöpfungsketten und Wissenstransfer.
In Modul A – Innovationsförderung wird die Entwicklung innovativer wettbewerbsfähiger Produkte, Verfahren und Dienstleistungen gefördert, dabei stehen Innovationen und wirtschaftliche Verwertung der Forschungsergebnisse im Vordergrund. In Modul B – Ackerbaustrategie werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer über die Ackerbaustrategie gefördert.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art des Vorhabens und beträgt
- für Wissenstransfer bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten,
- für industrielle Forschung und Durchführbarkeitsstudien bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten,
- für experimentelle Entwicklung bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Verfahrensstufe Ihre Projektskizze bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Antragsberechtigt sind
- staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Projektteilnehmende werden sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen beteiligen sowie an der Bearbeitung eventueller Querschnittsthemen und stellen Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereit.
- In Modul A – Innovationsförderung bewegt sich Ihr Vorhaben zu Projektbeginn mindestens auf der Stufe von Technology Readiness Level (TRL) 3.
- In Modul B – Ackerbaustrategie beschränkt sich Ihr Vorhaben auf Kulturen des Ackerbaus.