EXIST-Forschungstransfer
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 27.11.2014
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2022
- Einreichungsfrist(en)
fortlaufend, Anträge für Phase 1 können bis 31.01.2020 gestellt werden
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Beschreibung
Mit EXIST-Forschungstransfer sollen Forschungsergebnisse, die das Potential besitzen, Grundlage einer Unternehmensgründung zu werden, zunächst in der wissenschaftlichen Einrichtung – einer Hochschule oder Forschungseinrichtung – soweit weiterentwickelt werden, dass die prinzipielle technische Machbarkeit der Produktidee sichergestellt ist und eine Gründung erfolgen kann. Vorzugsweise handelt es sich um Technologiebereiche mit relativ langen Entwicklungszeiten wie z. B. die Energie‑, Umwelt‑, Bio- und optische Technologie, die Material‑, Mikrosystem- und Medizintechnik sowie Teile der Informations- und Kommunikationstechnologien.
Mit EXIST-Forschungstransfer ergänzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) das breitenwirksame EXIST-Gründerstipendium um eine spezielle exzellenzorientierte Maßnahme für technisch besonders anspruchsvolle Gründungsvorhaben. Damit soll ein nennenswerter Beitrag zur Steigerung der Zahl der wissensbasierten Gründungen in Bereichen der Hoch- und Spitzentechnologie geleistet werden.
Gegenstand der Förderung — zwei Phasen
- Förderphase I: Projektförderung der Entwicklungsarbeiten zur Gründungsvorbereitung („Pre-Seed“): In Förderphase I werden an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland Forscherteams gefördert, die Entwicklungsarbeiten zur Klärung grundlegender Fragen einer Umsetzung wissenschaftlicher Ergebnisse in technische Produkte und Verfahren durchführen, die darauf basierende Geschäftsidee zu einem Businessplan ausarbeiten und die geplante Unternehmensgründung gezielt vorbereiten.
- Förderphase II: Projektförderung der Entwicklungsarbeiten beim Unternehmensstart („Seed“): Gegenstand der Förderung sind weitere Entwicklungsarbeiten, Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im neu gegründeten Technologieunternehmen sowie die Schaffung der Voraussetzungen für eine externe Unternehmensfinanzierung.
Zuwendungsempfänger
Für die Förderphase I sind antragsberechtigt Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland, welche die gründungswilligen Forscherteams beschäftigen. Die Antragsteller müssen in ein gründungsunterstützendes Netzwerk (Gründungsnetzwerk) eingebunden sein, das folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Breites und verzahntes Leistungsangebot für Gründerbetreuung und Coaching, auf das die antragstellende Einrichtung zurückgreifen kann.
- Beteiligung von mehreren aktiven und erfahrenen Partnern aus dem regionalen Umfeld der Gründungsunterstützung.
- Vorhandensein einer zentralen Anlaufstelle für Gründerinnen und Gründer.
- Sicherung der nachhaltigen Existenz des Gründungsnetzwerkes.
- Erfahrungen in der Unterstützung von Existenzgründungen aus der Wissenschaft.
Antragsberechtigt für die Förderphase II sind ausschließlich kleine technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit Unternehmenssitz in Deutschland, welche die Kriterien der EU-Kommission für Kleinstunternehmen zum Zeitpunkt der Bewilligung erfüllen und die im Verlauf oder als Ergebnis der Förderphase I gegründet wurden. Deutlich mehr als 50 % der Geschäftsanteile müssen sich im Eigentum der im Unternehmen tätigen Gründerinnen und Gründer, insbesondere der Know-how-Träger aus dem Forscherteam, befinden. Zumindest ein Mitglied des Forscherteams muss in die Geschäftsführung eingebunden und ausschließlich im Unternehmen tätig sein. Auch für ein noch in Gründung befindliches Unternehmen kann bereits eine Förderung für die Förderphase II beantragt werden.
Verfahren
Förderphase I: Die Einreichung von Projektskizzen ist vom 1. Januar bis 31. Januar und vom 1. Juli bis 31. Juli eines Kalenderjahrs möglich.
Förderphase II: Sechs Monate vor Ablauf von Förderphase I kann, sofern die Gründung weiterverfolgt wird, der Antrag auf Förderphase II vorgelegt werden. Wenn das Forscherteam keine Möglichkeit sieht, die Kriterien der Förderphase II zu diesem Zeitpunkt zu erfüllen, kann ein Antrag auf Verlängerung von Förderphase I unter Beibehaltung des Fördervolumens um bis zu sechs Monate gestellt werden. Eine unmittelbare Antragstellung für Förderphase II ist nicht möglich.
Beide Verfahren sind einstufig angelegt.