EXIST-Forschungstransfer
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 13.05.2020
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2023
- Einreichungsfrist(en)
bis 31. Juli 2023
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Beschreibung
Mit EXIST-Forschungstransfer sollen Gründungsteams an Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Gründungsvorbereitung und Umsetzung technisch besonders risikoreicher und aufwändiger Entwicklungsarbeiten unterstützt werden, deren Ergebnisse die wirtschaftliche Basis für eine wachstumsorientierte Unternehmensgründung bilden.
Gegenstand der Förderung — zwei Phasen
- Förderphase I: Projektförderung der Entwicklungsarbeiten zur Gründungsvorbereitung („Pre-Seed“): In Förderphase I werden an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland Forscherteams gefördert, die Entwicklungsarbeiten zur Klärung grundlegender Fragen einer Umsetzung wissenschaftlicher Ergebnisse in technische Produkte und Verfahren durchführen, die darauf basierende Geschäftsidee zu einem Businessplan ausarbeiten und die geplante Unternehmensgründung gezielt vorbereiten.
- Förderphase II: Projektförderung der Entwicklungsarbeiten beim Unternehmensstart („Seed“): Gegenstand der Förderung sind weitere Entwicklungsarbeiten, Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im neu gegründeten Technologieunternehmen sowie die Schaffung der Voraussetzungen für eine externe Unternehmensfinanzierung.
Zuwendungsempfänger
Für die Förderphase I sind antragsberechtigt Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland, welche die gründungswilligen Forscherteams beschäftigen. Die Antragsteller müssen in ein gründungsunterstützendes Netzwerk (Gründungsnetzwerk) eingebunden sein, das folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Breites und verzahntes Leistungsangebot für Gründerbetreuung und Coaching, auf das die antragstellende Einrichtung zurückgreifen kann.
- Beteiligung von mehreren aktiven und erfahrenen Partnern aus dem regionalen Umfeld der Gründungsunterstützung.
- Vorhandensein einer zentralen Anlaufstelle für Gründer.
- Sicherung der nachhaltigen Existenz des Gründungsnetzwerkes.
- Erfahrungen in der Unterstützung von Existenzgründungen aus der Wissenschaft.
Antragsberechtigt für die Förderphase II sind ausschließlich kleine technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit Unternehmenssitz in Deutschland, welche die Kriterien der EU-Kommission für Kleinstunternehmen zum Zeitpunkt der Bewilligung erfüllen und die im Verlauf oder als Ergebnis der Förderphase I gegründet wurden. Deutlich mehr als 50 % der Geschäftsanteile müssen sich im Eigentum der im Unternehmen tätigen Gründerinnen und Gründer, insbesondere der Know-how-Träger aus dem Forscherteam, befinden. Zumindest ein Mitglied des Forscherteams muss in die Geschäftsführung eingebunden und ausschließlich im Unternehmen tätig sein. Auch für ein noch in Gründung befindliches Unternehmen kann bereits eine Förderung für die Förderphase II beantragt werden. Die Gründung muss bis zur Inanspruchnahme vollzogen sein.
Verfahren
Förderphase I: Die Einreichung von Projektskizzen ist vom 1. Januar bis 31. Januar und vom 1. Juli bis 31. Juli eines Kalenderjahrs möglich.
Förderphase II: Sechs Monate vor Ablauf von Förderphase I kann, sofern die Gründung weiterverfolgt wird, der Antrag auf Förderphase II vorgelegt werden. Wenn das Forscherteam keine Möglichkeit sieht, die Kriterien der Förderphase II zu diesem Zeitpunkt zu erfüllen, kann ein Antrag auf Verlängerung von Förderphase I unter Beibehaltung des Fördervolumens um bis zu sechs Monate gestellt werden. Eine unmittelbare Antragstellung für Förderphase II ist nicht möglich.