Eurostars
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 23.04.2014
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2100
- Einreichungsfrist(en)
I.d.R. zwei Stichtage pro Jahr
Der nächste Stichtag zur Einreichung von Projektanträgen: 4. September 2025 14h00 MESZ
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Beschreibung
Ziel von Eurostars ist es, die europäische Zusammenarbeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu unterstützen. Dabei funktioniert Eurostars nach dem gleichen Prinzip wie die übergeordnete Initiative Eureka: Eurostars-Projekte sind technologieoffen und dienen zivilen Zwecken. Sie zielen auf die Entwicklung eines innovativen Produktes, Verfahrens oder einer Dienstleistung. Nach dem sogenannten „Bottom-up-Prinzip“ können die Projektinhalte von den teilnehmenden Partnern frei bestimmt werden.
Daher sollen vor allem KMU mit Eurostars motiviert werden, Forschung und Entwicklung gemeinsam mit anderen Partnern in grenzüberschreitenden europäischen Kooperationsprojekten zu betreiben. Es wird erwartet, dass die Ergebnisse der geförderten FuE- Projekte spätestens zwei Jahre nach Projektende als Produkte/Verfahren oder Dienstleistungen auf dem Markt sind.
Gegenstand der Förderung
Es werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in europäischen Kooperationen gefördert, die den dargestellten Zuwendungszwecken und ‑zielen entsprechen.
Zuwendungsempfänger
Eurostars 3 richtet sich insbesondere an innovative KMU. Das sind KMU gemäß Definition der EU, die in internationalen Projektkooperationen ein Produkt, Verfahren oder eine Dienstleistung entwickeln. Auch Forschungsinstitute oder Großunternehmen können sich als Partner beteiligen. In Deutschland erhalten Forschungsinstitute allerdings nur Förderung, wenn ein deutsches KMU beteiligt ist, Großunternehmen erhalten keine Förderung in Deutschland.
Für einen Projektantrag sind mindestens zwei voneinander unabhägigen Projektpartner aus zwei der Eurostars-Ländern nötig, im Durchschnitt sind es drei bis vier Partner pro Antrag. Deutsche Partner eines Projektes erhalten zusammen eine Förderung von maximal 500.000 €.