Eurostars
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 23.04.2014
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2100
- Einreichungsfrist(en)
AKTUELL AUSGESETZT
Antragstellung und Projektteilnahme ist für deutsche Partner möglich, jedoch nur mit eigenen Mitteln (Vorlage einer Eigenfinanzierungserklärung)
i.d.R. zwei Stichtage pro Jahr
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Beschreibung
Eurostars ist ein Förderprogramm im Rahmen der europäischen Forschungsinitiative EUREKA. Eurostars-Projekte sind technologieoffen und dienen zivilen Zwecken. Sie zielen auf die Entwicklung eines innovativen Produktes, Verfahrens oder einer Dienstleistung. Nach dem sogenannten „Bottom-up-Prinzip“ können die Projektinhalte von den teilnehmenden Partnern frei bestimmt werden.
Ziel dieser Initiative ist es, das in Europa vorhandene Potential an fachlichem Know-how und Ressourcen in Kooperationsprojekten zu bündeln und somit effektiver zu nutzen. Auf diese Weise soll ein Beitrag geleistet werden:
- zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt
- zur Entwicklung einer gemeinsamen Infrastruktur in Europa (hier ist insbesondere die Standardisierung angesprochen)
- zur Lösung länderübergreifender Probleme.
Daher sollen vor allem KMU mit Eurostars motiviert werden, Forschung und Entwicklung gemeinsam mit anderen Partnern in grenzüberschreitenden europäischen Kooperationsprojekten zu betreiben. Es wird erwartet, dass die Ergebnisse der geförderten FuE- Projekte spätestens zwei Jahre nach Projektende als Produkte/Verfahren oder Dienstleistungen auf dem Markt sind.
Gegenstand der Förderung
Es werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in europäischen Kooperationen gefördert, die den dargestellten Zuwendungszwecken und ‑zielen entsprechen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland. Andere in Deutschland ansässige Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind ebenfalls antragsberechtigt, sofern sie mit mindestens einem forschungstreibenden KMU in einem Eurostars Projekt kooperieren. Für einen Projektantrag sind mindestens zwei Partner aus zwei von 36 EUREKA-Staaten nötig, im Durchschnitt sind es drei bis vier Partner pro Antrag. Deutsche Partner eines Projektes erhalten zusammen eine Förderung von maximal 500.000 €.