Digitalbonus Bayern
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 01.01.2021
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2023
- Einreichungsfrist(en)
fortlaufend
- Förderinstitution
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Beschreibung
Im Zeitalter der beschleunigten Digitalisierung benötigen alle Unternehmen eine Digitalisierungsstrategie, damit sie ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten und Wachstumspotentiale nutzen können. Gerade bei den kleinen Unternehmen besteht Nachholbedarf. Dabei wirken sich Größennachteile negativ aus. Die notwendigen Investitionsentscheidungen werden aufgeschoben, die Umstellung auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle stellt eine große Belastung dar. Der bessere Schutz vor Hackerangriffen ist notwendige Begleitmaßnahme. Ziel des Digitalbonus ist es, die digitale Transformation von kleinen Unternehmen zu unterstützen, um im Unternehmen einen Sprung auf einen besseren Grad der Digitalisierung und beim IT-Schutzniveau zu erreichen.
Gegenstand der Förderung
Die Förderung erfolgt für die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und für die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit im Unternehmen.
Zuwendungsempfänger & ‑voraussetzungen
Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Freistaat Bayern, in der die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.
Art und Umfang der Zuwendung
Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung als Zuschuss oder als zinsverbilligtes Darlehen der LfA. Zuwendungsfähig sind die innerhalb des Bewilligungszeitraums anfallenden Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Hard- und Software. Nicht zuwendungsfähig sind die Ausgaben für Standard-Webseiten oder ‑Webshops, Standard-Online-Marketing-Maßnahmen, der Erwerb von Standard-Software (wie herkömmliche Bürosoftware oder Betriebssysteme) oder Standard-Hardware (wie PCs, Laptops, Tablets, Smartphones, Drucker, Telefone). Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 4.000 Euro erfolgen. Die maximale Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt beim Digitalbonus Standard 200.000 Euro und beim Digitalbonus Plus 1.000.000 Euro.
Höhe der Förderung
- Der Digitalbonus Standard beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 10.000 Euro. Der Zuschuss kann jedem Zuwendungsempfänger während der Laufzeit des Förderprogramms jeweils einmal je Förderbereich gewährt werden.
- Der Digitalbonus Plus kann für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt gewährt werden. Er beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 50.000 Euro und kann während der Laufzeit des Förderprogramms insgesamt nur einmal gewährt werden. Eine Kombination mit dem Digitalbonus Standard ist nicht möglich.
Verfahren
Die Abwicklung der Förderung obliegt den Regierungen (Bewilligungsstelle). Anträge auf Gewährung einer Förderung sind an die Bewilligungsstelle zu richten.
Die geförderte Maßnahme muss binnen 18 Monaten nach Erlass des Förderbescheids beendet sein.