Folgende Fristen gelten für die Einreichung von Projektskizzen in den jeweiligen Bausteinen:
- Bausteine A, B, D: jeweils zum 15. April und 15. Oktober eines Kalenderjahres
- Baustein C: jeweils zum 15. Oktober eines Kalenderjahres (erstmalig 2025)
Folgende Fristen gelten für die Einreichung von Projektskizzen in den jeweiligen Bausteinen:
In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche bioökonomische Produkte und Verfahren im Labormaßstab entwickelt, mit denen fossile Rohstoffe ersetzt (in vielen Fällen unter Nutzung biobasierter Rest- und Abfallstoffe), Treibhausgasemissionen minimiert und Beiträge zur Erschließung neuer Wertschöpfungsketten geleistet werden konnten. Ziel ist es nun, die zugrundeliegenden innovativen Prozesse im industriellen Maßstab breit umzusetzen und weitere Beispielregionen für die industrielle Bioökonomie zu etablieren. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt daher mit seinem Förderprogramm „Industrielle Bioökonomie“ den Transfer biobasierter Produkte und Verfahren in die industrielle Praxis.
Förderbausteine für die Nutzung und den Bau von Demonstrationsanlagen und die Etablierung weiterer Beispielregionen
Gegenstand der Förderung sind vier Bausteine, in denen die Weiterentwicklung, Hochskalierung und Erprobung biobasierter Produkte und Verfahren (A), die Planung (B), der Bau von Demonstrationsanlagen © und Innovationscluster zur Transformation bestehender Industrieregionen zu Regionen der industriellen Bioökonomie (D) unterstützt werden.
Dabei gilt für alle Bausteine der Fördermaßnahme, dass Skizzen und Vollanträge mindestens drei der vier folgenden Kriterien zur Nachhaltigkeit erfüllen sollen:
Zuwendungsfähige Projekte müssen sich zudem auf industrielle Produktionsverfahren beziehen und biobasierte Verfahren beziehungsweise Produkte fokussieren, die
Die Bausteine sind im Folgenden zusammengefasst.
Der Baustein A fokussiert sich auf die Entwicklung bzw. Erprobung biobasierter Produkte und Verfahren. Hier wird die Nutzung existierender öffentlicher oder privater Multi-Purpose-Anlagen in Deutschland sowie in Europa zur Erprobung und Weiterentwicklung eigener Verfahren der industriellen Bioökonomie gefördert. Die Förderung umfasst beispielsweise Nutzungsentgelte für Anlagen, Vertragsverhandlungen für die Nutzung dieser Anlagen, Abstimmungsprozesse, Schutzrechtsvereinbarungen mit Anlagenbetreibern, die Betreuung der Abläufe durch eigenes Personal vor Ort, die Erlangung, Validierung und Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten sowie Innovationsberatungsdienste.
Für die Vorhaben muss dargestellt werden, dass
Es wird eine Hochskalierung in einer Mehrzweckdemonstrationsanlage um mindesten einen TRL im Bereich der TRL 4 bis 8 gefördert. Die Hochskalierung kann beispielweise mithilfe von Durchführbarkeitsstudien zur Etablierung des Geschäftsmodells (wie Ressourcen-/ SWOT -/ LCA -/ Cashflow-/ Markt-/ Regulatorik-Analysen und Normungs-/ Standardisierungsaktivitäten) unterstützt werden. Zudem besteht die Möglichkeit auf innovationsunterstützende Dienstleistungen und Beratungen, auch bezüglich der Etablierung beziehungsweise Optimierung einer Patentstrategie zuzugreifen.
Der Baustein B fördert die Planung von unternehmenseigenen Demonstrationsanlagen. Hier werden vorbereitende Tätigkeiten für die Errichtung unternehmenseigener Single-Purpose-Demonstrationsanlagen der industriellen Bioökonomie gefördert. Hierzu zählen Durchführbarkeitsstudien zur Planung der technischen und baulichen Realisierung oder zur Etablierung des Geschäftsmodells und Bewertung der Erfolgsaussichten für Anlagenrealisierung/‑betrieb (Ressourcen-/ SWOT-/ LCA-/ Cashflow-/ Markt-/ Regulatorik-Analysen; Normungs-/ Standardisierungs-/ Genehmigungsverfahren (ohne behördliche Kosten)). Weiterhin wird die experimentelle Entwicklung durch Erweiterung der Datenbasis und/oder Testung alternativer Lösungsstrategien für die Anlagenplanung gefördert.
Ihnen stehen stets innovationsunterstützende Dienstleistungen und Beratungen zur Verfügung um die Etablierung beziehungsweise Optimierung einer Patentstrategie oder des Wissenstransfers zu gewährleisten. Darüber hinaus bietet Ihnen das Förderprogramm Zugang zu Datenbanken über unter anderem innovative Lösungen und Zertifizierung.
In Ausnahmefällen, beispielsweise bei Lücken in der bestehenden Erprobungs- oder Versuchsinfrastruktur in Deutschland und konkretem Bedarf der Industrie wird in diesem Baustein auch die Planung von Mehrzweck-Demonstrationsanlagen in Deutschland gefördert. Diese Anlagen sollen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zur Nutzung offenstehen.
Für die Vorhaben dieses Bausteins muss zusätzlich dargestellt werden, dass
Der Baustein C fördert ab Oktober 2025 den Bau von Demonstrationsanlagen. Förderfähig sind hier Investitionen in den Neu‑, Aus- und Umbau der Anlagen, in die technische Infrastruktur (Maschinen- und Prozesstechnik) sowie die Kosten für Gebäude der technischen Infrastruktur.
In Ausnahmefällen, beispielsweise bei Vorliegen einer Lücke in der bestehenden Erprobungs- oder Versuchsinfrastruktur in Deutschland und konkretem Bedarf der Industrie, sind Investitionen in Mehrzweck-Demonstrationsanlagen möglich, welche der Nutzung durch Unternehmen, insbesondere KMU, offenstehen.
Der Baustein D richtet sich an Einzelprojekte von Managementeinrichtungen in Regionen mit technischer und logistischer Infrastruktur, Industrieunternehmen und Forschungseinrichtungen. Hier wird die Integration von neuen skalierten biobasierten Produkten und Verfahren in regionale industrielle Wertschöpfungsnetze bis zum TRL 8 gefördert. Dies zielt auf die Etablierung regionaler und überregionaler Innovationscluster zur Transformation bestehender Industrieregionen zu Regionen der industriellen Bioökonomie sowie den Aufbau von nachhaltigen biobasierten industriellen Wertschöpfungsnetzen ab.
Die Förderung umfasst Unterstützung bei Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, Verstetigungskonzepten sowie Initiierung, Aufbau, Erweiterung, Zusammenarbeit und Informationsaustausch eines regionalen Netzwerks. Weiterhin wird eine Weiterentwicklung der Transformationsstrategie gefördert und Unterstützungsdienstleistungen für Unternehmen (Anbahnung von FuE-Kooperationen, Marktforschung, Normungs- und Standardisierungsaktivitäten, Wissensvermittlung) angeboten.
Für die Vorhaben dieses Bausteins ist zudem darzustellen, dass
Die Förderquote beziehungsweise Beihilfeintensität (bei De-minimis-Förderungen) für Projektkosten und ‑ausgaben kann, je nach Fördermodul und Art der Antragsteller, variieren.
Höchstintensität/-betrag sind 25 Mio. Euro.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.