Industrielle Bioökonomie — Nutzung und Bau von Demonstrationsanlagen
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 28.12.2020
- Ende der Laufzeit
- 30.06.2024
- Einreichungsfrist(en)
immer zum 1. März und zum 30. Juni (Baustein A) bzw. zum 30. Juni (Baustein B)
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
Beschreibung
Die Bioökonomie ermöglicht vollkommen neue Produkte und Produktionsverfahren, die auf der nachhaltigen Nutzung von Ressourcen, der Substitution von fossilen durch biologische Rohstoffe sowie der Nutzung von Abfällen basieren, einen Beitrag zu einer zirkulären Bioökonomie leisten und Treiber für eine geschlossene sowie klimaschonende Kreislaufwirtschaft sein werden. Deutschland ist hervorragend aufgestellt in der Forschung und Entwicklung bioökonomischer Produkte und Verfahren. Die bisherigen Fördermaßnahmen anderer Ressorts sowie der Bundesländer zeigen, dass bioökonomische Produkte und Verfahren im Labormaßstab umsetzbar sind. Es mangelt jedoch an der breiten Umsetzung bioökonomischer Produkte und Verfahren im industriellen Maßstab. Diese Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie setzt deshalb an dem Transfer bioökonomischer Produkte und Verfahren in die industrielle Praxis an. Dazu soll demonstriert werden, dass Produkte und Prozesse, die im Labormaßstab entwickelt wurden, auch in der industriellen Praxis bestehen und skalierbar sind. Daran schließt sich idealerweise eine Form der Wachstumsfinanzierung an.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden sollen zum einen innovationsunterstützende Dienstleistungen in Form der anteiligen Kosten für den Zugang zu oder die Nutzung von Multi-Purpose-Demonstrationsanlagen (Mehrzweck-Demonstrationsanlagen) für Startups, KMU, mittelständische Unternehmen mit maximal 1.000 Beschäftigten und in Ausnahmefällen für Großunternehmen. Durch Nutzung dieser Anlagen soll nachgewiesen werden, dass sich technisch bereits validierte Verfahren, die noch auf der Stufe der industriellen Forschung stehen und in der Regel einen mittleren Technologiereifegrad (Technology Readiness Level, TRL 4 -5) haben, in marktgängige und wirtschaftlich tragfähige industrielle Anwendungen mit einem höheren, bis zur Markteinführung reichenden Technologiereifegrad überführen lassen. Zum anderen sollen vorbereitende Tätigkeiten und Durchführbarkeitsstudien zur Errichtung von unternehmenseigenen Single-Purpose-Demonstrationsanlagen (Single-Use-Demonstrationsanlagen, Demonstrationsanlagen, die nur einem Zweck dienen) von Unternehmen jeder Größe gefördert werden. Strategisches Ziel ist dabei, den Aufbau von Leuchtturmprojekten im Bereich der industriellen Bioökonomie zu unterstützen und insbesondere mit konkreten Planungsunterlagen und Konzepten bestmögliche Voraussetzungen für Investitions- und Förderanträge an nationale oder europäische Förderfonds zu schaffen sowie private Investoren zu attrahieren.
Demonstriert werden soll in beiden Fällen, dass bioökonomische Produkte und Verfahren
- in der industriellen Anwendung umsetzbar sind, zu Kostenreduktionen führen und ihre Serientauglichkeit unter Beweis stellen,
- zusätzliche Wertschöpfung generieren,
- branchenübergreifende Anwendungen ermöglichen oder
- einen maßgeblichen Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeits- und Klimaziele (beispielsweise durch Reduzierung der Zahl der Produktionsschritte, der Gesamtkosten, der CO2-Emissionen, des Energieverbrauchs, der Abfallproduktion und des Verbrauchs fossiler Rohstoffe) leisten, indem Treibhausgasemissionen vermindert, Ressourceneffizienz gesteigert sowie ein Beitrag zu einer zirkulären Bioökonomie oder für eine geschlossene sowie klimaschonende Kreislaufwirtschaft geleistet wird.
Baustein A fördert Startups und KMU sowie mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und in Ausnahmefällen auch Großunternehmen bei der Nutzung existierender öffentlicher oder privater Multi-Purpose-Anlagen in Deutschland sowie in Europa zur Erprobung und Weiterentwicklung eigener Verfahren der industriellen Bioökonomie. Neben den innovationsunterstützenden Dienstleistungen in Form von Nutzungskosten von Multi-Purpose-Anlagen werden auch Aufwendungen für die Erlangung, Validierung und Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten und für den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit den Anlagenbetreibern gefördert. Der Aufwand für Vertragsverhandlungen und Abstimmungsprozesse sowie für die Betreuung der Abläufe durch eigenes Personal vor Ort ist ebenfalls Teil der Förderung. Der Zugang zu und die Nutzung von Demonstrationsanlagen unterstützt damit die experimentelle Entwicklung, die auf dem Technologiereifegrad TRL 4 -5 aufsetzt, sowie Prozess- und Organisationsinnovationen und erhöht zudem den Market Pull (von Kunden und Markt formulierte Anforderungen an Produkteigenschaften und Technologie, die für die Festlegung von Innovationsaktivitäten verwendet werden) für den Bau und Betrieb solcher Anlagen, auch aus privaten Mitteln. Durch die Förderung des Zugangs zu solchen Anlagen wird auch deren Auslastung und somit die Wirtschaftlichkeit entsprechender Anlagen gesteigert.
Baustein B soll die vorbereitenden Tätigkeiten sowie Durchführbarkeitsstudien zum Errichten von Single-Use-Demonstrationsanlagen anstoßen. Gefördert werden dabei auch notwendige Genehmigungsverfahren, die Konkretisierung des Geschäftsmodells, eine Marktanalyse und die Cashflow-Planung für Single-Use-Anlagen. Auch Ingenieursdienstleistungen, auch von externen Dienstleistern, sind in der Förderung beinhaltet. Ein strategisches Ziel ist es, den Aufbau von Leuchtturmprojekten im Bereich der industriellen Bioökonomie zu unterstützen und insbesondere mit konkreten Planungsunterlagen und Konzepten die Entscheidungsgrundlage für die Investition in eine bioökonomische Demonstrationsanlage sowie bestmögliche Voraussetzungen für Investitions-und Förderanträge an nationale oder europäische Förderfonds zu schaffen sowie private Investoren zu attrahieren.
Art, Umfang und Höhe der Förderung
Eine Einzelförderung ist auf maximal 2 Mio. Euro pro Unternehmen und Vorhaben begrenzt.
Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.