Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF)
Beschreibung
Mit dem neuen Förderprogramm BioMeth Bayern wird die Errichtung von neuen, umweltfreundlichen Biogasaufbereitungsanlagen und auch von Biogas- bzw. Biomethanleitungen gefördert. Mit diesen Anlagen kann Biomethan für die Verwendung als Kraftstoff, für die Einspeisung in das Erdgasnetz oder auch für die Nutzung zur Wärmeerzeugung bereitgestellt werden.
Die neue Richtlinie BioMeth Bayern ist in zwei Förderbereiche gegliedert. Es können zum einen Biogasaufbereitungsanlagen und zum anderen Biogas- bzw. Biomethanleitungen gefördert werden.
Antragsberechtigt sind:
Natürliche Personen
Juristische Personen des Privatrechts
Personengesellschaften
Kirchliche Einrichtungen und juristische Personen des öffentlichen Rechts der mittelbaren Landes- und Bundesverwaltung mit eigener Rechtsträgerschaft (insbesondere kommunale Gebietskörperschaften, Anstalten, Stiftungen, Kammern)
Die Förderung erfolgt als Zuwendung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse (Projektförderung) als Anteilfinanzierung.
Die Zuwendung beträgt • höchstens 30 % • bei mittleren Unternehmen5 höchstens 35 % und • bei kleinen Unternehmen5 höchstens 40 % der zuwendungsfähigen Kosten.