BioMatVital — BioDisposables: Funktionale Einwegsysteme für die Medizin und Bioproduktion
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 30.12.2009
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2014
- Einreichungsfrist(en)
-
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Beschreibung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, auf der Grundlage des Rahmenprogramms “Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft — WING” FuE-Projekte zum Thema “Funktionale Einwegsysteme für die Medizin und Bioproduktion” zu fördern.
Eine Grundvoraussetzung für die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist die Erforschung und Entwicklung innovativer Produkte und Produktionsverfahren. Die Nano- und Werkstofftechnologien leisten als Innovationsfelder der Hightech-Strategie hierzu maßgebliche Beiträge. Dies gilt im Besonderen auch für die Zukunftsbranchen Medizintechnik, Biotechnologie sowie Pharmazie.
Auf den Märkten für Gesundheit und Lebenswissenschaften ist ein klarer Trend zu hochwertigen Einwegsystemen auf Kunststoffbasis zu verzeichnen. Transparent, leicht, tragbar, hygienisch, modularisierbar, kosteneffizient sind häufig genannte Vorteile. Das Anforderungsprofil an Kunststoffe reicht hierbei von bio-inertem Verhalten über die gezielten Zellabstoßung oder ‑anhaftung bis hin zur aktiven Regulation des biologischen Umfelds. Die Anwendungen reichen von der klassischen Medizintechnik bis hin zur regenerativen Medizin, von der klassischen Verfahrenstechnik bis zur Bioproduktion.
Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das BMBF das Ziel, deutsche Unternehmen und Forschungsinstitute bei der Erforschung einer neuen Generation hochwertiger Einwegsysteme auf Basis von Hochleistungs- oder Funktionspolymeren zu unterstützen. Die Maßnahme soll einen grundlegenden Impuls für die Herstellung und Modifizierung von Polymeren im Kontakt mit biologischen Systemen liefern.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen industriegeführter vorwettbewerblicher Verbundprojekte, die hochwertige Einwegsysteme vorrangig auf Basis von Hochleistungs- oder Funktionspolymeren für Anwendungen in der Medizin und/oder der Bioproduktion adressieren.
Im Zentrum der Bekanntmachung steht die Erforschung und Entwicklung neuer oder entscheidend verbesserter Hochleistungs- oder Funktionspolymere und hierauf fußender Komponenten und Systeme für hochwertige medizinische oder biotechnologische Einwegprodukte. Zudem ist die ingenieurswissenschaftliche Umsetzung ein Schwerpunkt.
Medizinische Anwendungen können z. B. in den Bereichen extrakorporale Organunterstützung, Apherese, chirurgische Intervention, interventionelle Diagnostik, Wundmanagement oder regenerative Medizin, insbesondere somatische Zelltherapien, liegen. Bei entsprechendem Innovationsgrad sind auch Anwendungen aus den Bereichen Transfusionsmedizin, medizinische Hygiene, medizinische Textilien oder In-vitro-Diagnostik adressierbar.
Im Bereich Bioproduktion stehen Einwegtechnologien in der Produktion hochwertiger Biomoleküle (z.B. Biopharmazeutika) im Vordergrund. Anwendungen können im Bereich der Zellkulturtechnik oder zellfreien Bioproduktion liegen, und die Bioreaktorik oder das Downstream-Processing sowie Filtrations‑, Fraktionierungs‑, Membran- oder Separationstechnologien adressieren.
Folgende thematische Schwerpunkte liegen u. a. im Fokus der Förderung:
1. Materialien und Prozesse
- biologisch oberflächenaktive Funktionspolymere zur gezielten Steuerung zellulärer Prozesse (Adhäsion, Dehäsion, Selektion, Differenzierung, Proliferation)
- mesoporöse polymere Biomaterialien oder Membranen z.B. zur Nährstoffversorgung
- Stimulus-responsive Polymere (z.B. thermisch, biologisch, elektroaktiv)
- Polymere für hochselektive Filter, Membranen und Adsorber
- biokompatible Hochleistungspolymere (mechanisch stabil, thermisch leitfähig, etc.)
- elastische Hochleistungspolymere ohne auswaschbare oder extrahierbare Rückstände
- Polymere für eine nicht-medien berührende Sensorik
- Hochleistungs-Biopolymere (z.B. hochtransparent, chemisch stabil, thermostabil, etc.)
- biokompatible Polymer-Metall- oder Polymer-Keramikkomposite
2. Komponenten und Systeme
- Medizinische Einwegsysteme bis Klasse II b des Medizinproduktegesetzes
- Miniaturisierte Systeme für die ambulante Versorgung (z.B. tragbare künstliche Niere)
- Komponenten und Systeme zur industrietauglichen Prozessierung zellulärer Produkte (z.B. zur Isolierung, Aufreinigung, Vermehrung oder Applikation)
- Systeme mit integrierter Einwegsensorik
- Modulare und/oder skalierbare Systeme
- alternative Reaktorkonzepte für die Zellkulturtechnik (z.B. Photobioreaktoren)
- Biodisposables für quasi-kontinuierliche Prozesse
- Membranreaktoren oder alternative Konzepte für die zellfreie Bioproduktion
3. Qualitätssicherung und Lebenszyklusmanagement
- Verfahren zur Sterilisation insbesonders von integrierten Systeme
- Produktionstaugliche Verfahren zur schnellen Qualitätsbeurteilung nach Fertigung, Lagerung, Transport, etc.
- Verfahren zur qualitätsgesicherten Wiederaufbereitung
- Verfahren zum Recycling der Systeme
Ziel ist die schnelle Umsetzung in marktfähige Produkte. Die industrielle Umsetzung und Verwertung einer technischen Lösung in den genannten Themenfeldern erfordert daher einen nachvollziehbaren Marktzugang des Konsortiums.
Nicht gefördert im Rahmen dieser Bekanntmachung werden Vorhaben mit folgendem Fokus:
- Medizinische Implantate zum langfristigen Verbleib im Körper. Diesbezügliche Projekte können zur Bekanntmachung “Bioaktive Implantate” eingereicht werden.
- Therapeutische Wirkstofffreisetzungssysteme (Drug Delivery Systeme). Diese Thematik wird mit der Bekanntmachung “BioTransporter” gesondert gefördert. (Einreichungsfrist verlängert bis 15. Juli 2013: http://www.bmbf.de/foerderunge…
- Reine Optimierung biotechnologischer Verfahren auf der Ebene der biologischen Prozesse
Zuwendungsempfänger
Die Förderung zielt auf industriegeführte Verbundprojekte der Forschung und Entwicklung zu Produkten und/oder Verfahren ab. Die Vorhaben sollen entlang der Wertschöpfungskette strukturiert sein.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht.
Die Laufzeit der Vorhaben ist in der Regel auf einen Zeitraum von drei Jahren angelegt. Es können grundsätzlich auch internationale Kooperationen im Rahmen der verschiedenen Abkommen zur wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit gebildet werden.
Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.