Biologische Vielfalt: Modell- und Demonstrationsvorhaben
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 08.12.2020
- Ende der Laufzeit
- 30.06.2021
- Einreichungsfrist(en)
fortlaufend
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Beschreibung
Gegenstand der Förderung
Die Förderung soll sich auf die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Agrobiodiversität, d. h. der Vielfalt der landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzten Kulturpflanzen, der forstlich genutzten Pflanzen, der landwirtschaftlichen Nutztiere, der aquatischen Lebewesen und der für die Land‑, Forst‑, Fischerei- und Ernährungswirtschaft bedeutsamen sonstigen Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen, sowie der Ökosystemleistungen erstrecken. Die Ergebnisse der Vorhaben sollen möglichst auch für die ökologische Land- und Ernährungswirtschaft nutzbar sein.
Gefördert werden sollen Vorhaben zur:
- effizienten Erhaltung der Agrobiodiversität und insbesondere der genetischen Ressourcen oder deren Verfügbarkeit zum Zweck zukünftiger Nutzungen im Hinblick auf eine nachhaltige Erzeugung, Vermarktung, integrierte ländliche Entwicklung, die Sicherung von Grundlagen für die zukünftige Ernährung, Rohstoff- und Energieversorgung, einschließlich der Dokumentation und Bereitstellung entsprechender Informationen sowie Aufklärungsmaßnahmen für die Öffentlichkeit, insbesondere
- Entwicklung und Aufbau von Ex-situ-Sammlungen in Bereichen, wo diese bisher nicht bestehen, aus Vorsorgegründen aber dringend geboten sind; Verbesserung der Nutzung von Sammlungen durch innovative technische oder organisatorische Ansätze, einschließlich Aufbau und Weiterentwicklung entsprechender Dokumentations- und Informationssysteme,
- Entwicklung und Erprobung innovativer Konzepte und Verfahren zur Erhaltung unter In-situ-Bedingungen als Ergänzung oder Alternative zur Ex-situ-Erhaltung,
- Entwicklung und Erprobung spezieller Bewirtschaftungskonzepte und Maßnahmen (On-farm-Bewirtschaftung) oder besonderer Züchtungsprogramme für genetische Ressourcen,
- verstärkten nachhaltigen Nutzung von Agrobiodiversität und insbesondere der genetischen Ressourcen für die Land‑, Forst‑, Fischerei- und Ernährungswirtschaft, einschließlich der Entwicklung und Erprobung von Konzepten und Verfahren, insbesondere durch
- innovative Maßnahmen zur Verbesserung von Agrar-Ökosystemen oder Ökosystemleistungen,
- Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren auf der Basis genetischer Ressourcen für eine unter wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkten nachhaltige Nutzung,
- Maßnahmen zur Überwindung technologischer, ökonomischer oder institutioneller Hemmnisse, die einer dauerhaften, verstärkten Nutzung genetischer Ressourcen entgegenstehen sowie
- Maßnahmen zur Bildung, Information und Aufklärung mit der Zielsetzung der genannten Fördergegenstände.
Die Vorhaben müssen Modell- und Vorbildcharakter aufweisen. Soweit möglich und angebracht, sollten sie Aktivitäten verschiedener Akteure vernetzen und möglichst langfristig tragfähige Perspektiven eröffnen. Projekte, die Maßnahmen vorbereiten oder durchführen, die im Rahmen einschlägiger nationaler Strategien und Fachprogramme vorgesehen sind, sind besonders erwünscht, ebenso Projekte, die länderübergreifende Erhaltungsmaßnahmen oder die Zusammenführung bisher getrennt betriebener, gleichartiger oder sich ergänzender Maßnahmen zum Gegenstand haben.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland sowie Bundes- und Landeseinrichtungen sein.