BioIndustrie 2021 — Cluster-Wettbewerb zur Entwicklung neuer Produkte und Verfahren in der industriellen Biotechnologie
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 31.08.2006
- Ende der Laufzeit
- 08.11.2006
- Einreichungsfrist(en)
-
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Beschreibung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt den Ausbau von Kompetenzen und Strukturen mit der Fördermaßnahme BioIndustrie 2021 zu fördern, die die Potenziale der industriellen Biotechnologie für die Entwicklung neuer Produkte und Produktionsverfahren in der kommenden Generation nutzbar machen. Das notwendige Wissen, um Ideen aus der Forschung in den Markt einzuführen, findet sich häufig fragmentiert innerhalb verschiedener Institutionen entlang der spezifischen Wertschöpfungsketten. Die modernen Ansätze der industriellen Biotechnologie besitzen zudem einen ausgeprägten inter- und transdisziplinären Charakter. Ziel muss es daher sein, die notwendigen Institutionen und Disziplinen, wie z. B. Biowissenschaften, Chemie, Physik, Informatik sowie die Ingenieurwissenschaften (z. B. Verfahrenstechnik, Maschinen- und Anlagenbau, Prozess- und Regelungstechnik, Analytik), frühzeitiger und effizienter in interdisziplinären Projektteams zusammen zu führen.
Zweck der Förderung
Um dieses technologische Wissen in die wirtschaftliche Umsetzung zu bringen, sind daher Netzwerk-Strukturen entlang der Wertschöpfungsketten erforderlich, die sich durch gemeinsame Austauschbeziehungen von Forschungseinrichtungen, Hersteller- und Anwenderunternehmen sowie verbundenen Institutionen u. a. aus dem Finanzwesen (Wagniskapitalgeber, Banken, etc.) bilden. Diese Netzwerk-Strukturen werden auch als Cluster bezeichnet.
Hier setzt die Fördermaßnahme BioIndustrie 2021 an: Ausgehend von der Vision einer BioIndustrie 2021 — sollen strategisch angelegte Cluster unter maßgeblicher Beteiligung der Wirtschaft ins Leben gerufen werden, die beispielhaft das wirtschaftliche Innovationspotenzial der industriellen Biotechnologie umsetzen. Die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft soll dabei ausgebaut werden, um den Technologietransfer und damit die wirtschaftliche Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu verbessern. Dafür sollen sich von Beginn an überregionale und regionale Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzwesen zusammenfinden, ihre gemeinsame technisch-technologische Kernkompetenz definieren, Finanzierungsformen und Strategien für ihre zukünftigen Märkte entwickeln und dazu passfähige Projekte im gemeinsamen Interesse umsetzen. Eine Risikoteilung zwischen Wirtschaft, Wissenschaft sowie der öffentlichen Hand wird dabei angestrebt.
Gegenstand der Förderung
Es sollen sich selbst organisierende Cluster untereinander in einen Wettbewerb treten, die am Standort Deutschland die besten Voraussetzungen bieten, die Umsetzung von Wissen auf dem Gebiet der industriellen Biotechnologie in Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen zu organisieren und zu realisieren.
Gefördert wird in der ersten Stufe die Erstellung eines Cluster-Konzeptes, in dem die notwendigen Innovationsträger eingebunden werden.
In der zweiten Stufe sollen auf Basis der besten Konzepte F&E‑Vorhaben zur Clusterbildung für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren anteilig gefördert werden. Im Regelfall soll es sich hierbei um vorwettbewerbliche Vorhaben der Verbundforschung auf dem Gebiet der industriellen Biotechnologie handeln, in denen die Koordination vornehmlich von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft übernommen wird. In Ausnahmefällen ist zum Aufbau der wissenschaftlich-technologischen Kompetenz die Förderung von Nachwuchsgruppen oder von Machbarkeitsstudien möglich. Hierzu sind in der Regel ebenfalls Eigenfinanzierungsbeiträge der aufnehmenden Einrichtung oder private Mittel einzubringen.
Zusätzlich soll für die Durchführung der Clusterbildung ein professionelles Management eingesetzt werden. Zu dessen Aufgaben gehören das Qualitäts- und (Multi-)Projektmanagement, die Beratung der Antragsteller bezüglich Projektförderung sowie Netzwerkaktivitäten (z. B. Durchführung von Workshops und Partnering-Events zur Einbindung neuer Partner). Darüber hinaus organisiert das Cluster-Management die Arbeit eines Lenkungsgremiums, das u.a. die fachliche Prüfung von F&E‑Vorhaben sowie die strategische Weiterentwicklung des Konzepts übernehmen soll.
Der inhaltliche Schwerpunkt der Cluster muss auf dem Gebiet der industriellen Biotechnologie liegen. Die industrielle Biotechnologie umfasst dabei innovative Ansätzen auf der Basis z. B. der Modellierung von Stoffwechselwegen, technischen Nutzung von Primär-/Sekundärmetaboliten sowie deren Intermediaten, Biokatalyse/-transformation, (evolutives) Enzymscreening/-design sowie miniaturisierte und standardisierbare Produktionssysteme durch moderne Ansätze der Bioverfahrenstechnik (inkl. Upstream- und Downstream-Prozessen im Sinnes eines integrativen Ansatzes).
Zukünftig müssen auch konvergente Entwicklungen in benachbarten Disziplinen berücksichtigt werden, wie die stärkere Einbindung der Physik, Nanotechnologie, Informatik, und Chemie sowie insbesondere von ingenieurwissenschaftlichen Kompetenzen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt für die erste Stufe (Erstellung eines Clusterkonzeptes) sind juristische Personen, wie z. B. Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, eingetragene Vereine und Genossenschaften sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, die von den beteiligten Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft das Mandat für die Koordinierung der Konzepterstellung erhalten haben.
Antragsberechtigt für die anschließende zweite Stufe (Durchführung von Projekten zur Umsetzung des Cluster-Konzeptes) sind juristische Personen, wie z. B. Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, eingetragene Vereine und Genossenschaften sowie Körperschaften des öffentlichen Rechtes, welche die Realisierung des Konzeptes für den Cluster koordinieren oder FuE-Projekte durchführen, die auf der Grundlage der Cluster-Konzepte für die Förderung ausgewählt wurden.
Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.