BayREV — Bayerisches Programm Rationellere Energiegewinnung und ‑verwendung
Fristen
Daten des Inkrafttretens
01.04.2011
Ende der Laufzeit
31.07.2012
Einreichungsfrist(en)
-
Förderinstitution
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Beschreibung
Ziel und Gegenstand der Förderung von Energieeinsparkonzepten sind Untersuchungen über den Energieverbrauch von (kommunalen) Liegenschaften sowie Einrichtungen und über Möglichkeiten, deren Energiebedarf auch unter Einsatz neuer Energietechnologien zu verringern. Im Rahmen dieses Förderschwerpunkts können auch Energieversorgungskonzepte für Neubaugebiete oder Nahwärmekonzepte erstellt werden, soweit eine Versorgung mit regenerativen Energien vorgesehen ist. Es sind zudem (bevorzugt inter-) kommunale Energienutzungspläne förderfähig.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise, Bezirke, kommunale Körperschaften und Eigenbetriebe, Träger kirchlicher oder anderer gemeinnützigen Einrichtungen in Bayern ohne wirtschaftliche Tätigkeit sowie Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern. Bewilligungsvoraussetzung ist u.a. die Erfüllung folgender Kriterien:
Die Untersuchung soll als Grundlage für anstehende bzw. geplante Investitionsentscheidungen dienen. Bei Energieeinsparkonzepten können alle die für den Energieverbrauch und Energiebedarf wesentlichen (kommunalen) Liegenschaften/Einrichtungen, Anlagen und ggf. Neubaugebiete untersucht werden. Bei Energienutzungsplänen umfasst die Untersuchung den Energiebedarf und die Energieinfrastruktur in den verschiedenen Sektoren.
Die Untersuchung soll die Thematik Energieeinsparung, Effizienzsteigerung und Einsatzmöglichkeiten von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien umfassen.
Ergebnis der Untersuchung sollen konkrete Realisierungsvorschläge mit Angaben zur energietechnischen Dimensionierung, zu den Investitionskosten und zur Wirtschaftlichkeit sein.
Verfahren
Es sind mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen. Das Vergaberecht ist einzuhalten.