BayMED — Leitprojekte Medizintechnik
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 01.01.2015
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2018
- Einreichungsfrist(en)
fortlaufend
- Förderinstitution
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Beschreibung
Im Anwendungsgebiet der Medizintechnik kommen Schlüsseltechnologien zum Einsatz, die Antworten auf die gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit bieten können. Der Einsatz von Schlüsseltechnologien stellt die Grundlage für eine wachstums- und technologieorientierte Wirtschaft in Bayern dar. Die Förderung soll Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet der Medizintechnik ermöglichen und die Umsetzung der Forschungsergebnisse in neue Produkte und Verfahren beschleunigen. Die Ausrichtung der FuE-Vorhaben ist auf die Steigerung der Kompetenz und Effizienz im Gesundheitswesen in Bayern ausgelegt.
Gegenstand der Förderung
Zuwendungsfähig sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Lösung von FuEuI-Aufgaben in den Bereichen industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Außerdem können in begründeten Ausnahmefällen Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld von Vorhaben gefördert werden. Die Förderung umfasst insbesondere folgende Themenbereiche und Fragestellungen:
- Methoden der Bioinformatik einschließlich der Biosignalanalyse und ‑synthese,
- medizinische Bildgebung und Bildverarbeitung,
- intelligente, biomedizinische Sensorik bzw. Aktorik in Mikro- und Nanotechnik,
- Laserapplikationen und optische Systeme für Diagnose und Therapie,
- biomedizinische Mechatronik und Robotik,
- Medizintechnik für minimalinvasive Chirurgie und Interventionen,
- medizintechnische Konstruktionen und Instrumente,
- Biomaterialien, Tissue Engineering und Implantate,
- Organ- und Orthopädie-Prothetik,
- physikalische Methoden für Konservierungs- oder Selektionsverfahren,
- systemrelevante Software für Diagnose und Therapie,
- Telemedizin und eHealth,
- präventive Methoden für die Geriatrie und Gesundheitserhaltung.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie staatliche Hochschulen und Einrichtungen staatlicher Hochschulen in Bayern, sowie sonstige Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern, die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Projekt beschriebenen Aufgaben die fachliche Qualifikation und ausreichend Kapazität zur Durchführung des Vorhabens besitzen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt berücksichtigt.
Verfahren
Die Antragstellung ist formgebunden und erfolgt auf elektronischem Weg. Die Zugangsdaten hierfür sind beim Projektträger erhältlich. Weitere Informationen werden auf der Internetplattform zur elektronischen Antragstellung (ELAN) des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie unter www.fips.bayern.de bereitgestellt.