Bayern — Informations — und Kommunikationstechnik
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 01.01.2015
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2018
- Einreichungsfrist(en)
fortlaufend
- Förderinstitution
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Beschreibung
Die Förderung soll Unternehmen bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet der Digitalisierung und Informations- und Kommunikationstechnik unterstützen und deren Umsetzung in neue Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsabläufe verbessern und beschleunigen.
Gegenstand der Förderung
Die Förderung umfasst insbesondere folgende Themenbereiche und Fragestellungen:
- Hardware- und Softwareengineering,
- Daten- bzw. Wissensmanagement,
- Mensch-Maschine-Kommunikation,
- Echtzeitsysteme und eingebettete Systeme,
- Datennetze für intelligente Infrastrukturen (z.B. Energie, Mobilität u.a.)
- Automatisierung und intelligente Produktion,
- Kommunikationsnetze,
- Technische IT-Dienstleistungen,
- IT-Sicherheit.
Erfasst sind auch Querschnittsthemen wie Zuverlässigkeit, Robustheit, Verfahren zur Qualitätssicherung u. a.
Zuwendungsempfänger — antragsberechtigt sind:
Die FuE-Vorhaben müssen in enger Zusammenarbeit von mehreren Unternehmen bzw. von Unternehmen und Forschungseinrichtungen durchgeführt werden (Verbundvorhaben). Dabei sollen mehrere Unternehmen entlang einer Wertschöpfungskette kooperieren. An einem Verbundvorhaben sollen mindestens zwei Unternehmen, davon mindestens ein mittelständisches Unternehmen und ggf. eine Hochschule bzw. außeruniversitäre Forschungseinrichtung beteiligt sein.
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, staatliche Hochschulen und Einrichtungen staatlicher Hochschulen in Bayern.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt berücksichtigt.
Art und Umfang der Förderung
Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung. Die Beihilfeintensität für die zuwendungsfähigen Aufwendungen im Rahmen des Vorhabens beträgt
- bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten im Fall der industriellen Forschung,
- bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Kosten im Fall der experimentellen Entwicklung.
Die Beihilfeintensität muss auch bei Verbundvorhaben für jeden einzelnen Begünstigten ermittelt werden. Die Beihilfeintensität für Vorhaben im Bereich der experimentellen Entwicklung kann bei KMU um 10 Prozentpunkte erhöht werden. Falls Projekttätigkeiten teilweise der industriellen Forschung und teilweise der experimentellen Entwicklung zuordenbar sind, wird der Fördersatz anteilig festgelegt. Bei Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie ihnen gleichgestellten Organisationseinheiten können höhere Fördersätze festgesetzt werden, sofern
- das Vorhaben eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit ist und damit beihilfefrei gefördert werden kann,
- wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeiten dieser Antragsteller hinsichtlich ihrer Kosten bzw. Ausgaben und Finanzierung buchhalterisch getrennt voneinander erfasst und nachgewiesen werden und
- das FuE-Vorhaben ansonsten nicht durchgeführt werden könnte und damit die Erfüllung des Zuwendungszwecks im notwendigen Umfang nicht möglich wäre.
Grundsätzlich wird bei Verbundvorhaben eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt, so dass die Beihilfeintensität (Förderquote) in der Regel 50 % der Gesamtkosten des Verbundvorhabens nicht übersteigt.
Verfahren
Skizzen und Anträge auf Gewährung von Zuwendungen für Verbundprojekte sind an den Projektträger zu richten. Die Antragstellung ist formgebunden und erfolgt auf elektronischem Weg.