Für deutsche Antragsteller gelten die Förderbedingungen gemäß der ZIM-Richtlinie
ZIM-Anträge für die deutschen Partner siehe Formularcenter
Auszug aus den Förderbedingungen von Frankreich
Antragsberechtigt: in Frankreich registrierte Unternehmen bis 2.000 Beschäftigen (VZÄ); die Berechtigung muss vor der Antragstellung bei Bpifrance von einem zuständigen Chargé d’Affaires Innovation geprüft werden
Art der Förderung: Vorschuss (bis zu 65 % der förderfähigen Kosten; rückzahlbar im Fall von technischem Erfolg des Projekts) oder FuE-Darlehen mit aufgeschobener Rückzahlung (bis zu 80 % der förderfähigen Kosten)
Fördersumme: zwischen 50.000 Euro und 3 Millionen Euro (abhängig von individuellen Finanzierungsbedingungen)
Förderfähige Kosten: industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung
Historie
Im September 2015 haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und Bpifrance die erste gemeinsame Ausschreibung zur Förderung bilateraler FuE-Kooperationsprojekte veröffentlicht. Seitdem finden regelmäßig ein bis zwei Ausschreibungen im Jahr statt.