Neue Verpackungsrichtlinien
Ende März veröffentlichte die Europäische Kommission Leitlinien für die Realisierung der Verpackungs- und Verpackungsabfall-Regulierung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR). Diese sollen die einheitliche Umsetzung der neuen Regulierung innerhalb der EU ermöglichen und die Einhaltung für ökonomische Akteure sowie Mitgliedsstaaten vereinfachen. Die vollständige Umsetzung dieses Gesetzes wird zu einem nachhaltigeren und kompetitiveren Verpackungssektor beitragen und den Binneneinzelmarkt für Verpackungen durch einheitliche Regeln stärken.
Im Jahr 2023 produzierte jeder Europäer durchschnittlich 178 kg Verpackungsmüll. Ohne Eingreifen würde der gesamte Verpackungsmüll bis 2030 um weitere 19 % ansteigen, verglichen mit den Zahlen von 2018, Plastikabfälle sogar um 46 %. Gleichzeitig sieht sich die Verpackungsindustriemit großen Hürden konfrontiert, da sich nationale Verpackungsregeln in Mitgliedsstaaten unterscheiden.
Der Leitfaden erläutert Regeln der PPWR, die weiterer Interpretation bedürfen und in Bereichen, in denen Beteiligte um Unterstützung gebeten haben. Beispielsweise wird klargestellt, wann eine Firma als Hersteller (Manufacturer) oder Produzent (Producer) gilt oder welche Dinge unter der PPWR als Verpackung gelten.
Das Dokument erläutert weiterhin die Einschränkungen für Einwegverpackungen, Durchsetzung der Beschränkung von PFAS (Perfluoralkyl- und Polyfluoralkyl-Substanzen) in Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen und die Anwendung der Wiederverwendungs-Ziele. Zusätzlich enthält es Leitlinien zur Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen sowie die Verpflichtung zur Einrichtung von Pfand- und Rückgabesystemen.
Die begleitenden häufig gestellten Fragen (FAQ) widmen sich einem breiten Spektrum praktischer Fragestellungen, die seit der Einführung der PPWR im letzten Jahr aufkamen. Die Kommission wird bei Bedarf die FAQ aktualisieren. Während die Leitlinien mehr Klarheit für die wesentlichen Bestimmungen der neuen Verpackungsregeln bieten, ersetzt, ergänzt oder ändert es nicht die Bestimmungen der PPWR.
Nächste Schritte
Die Kommission wird weiterhin die Umsetzung der PPWR beobachten und erleichtern, um eine reibungslose und effektive Einführung der neuen Regelungen zu gewährleisten.
Mehrere delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte werden vorbereitet, einschließlich der harmonisierten Registrierung und Berichterstattungsformate für die erweiterte Herstellerverantwortung, Kennzeichnung für die Mülltrennung für Konsumenten, Recyclinganteil in Plastikverpackungen und Kriterien für die Recycelbarkeit.Diese werden in enger Zusammenarbeit mit Mitgliedsstaaten, Beteiligten und Handelspartnern vorbereitet.
Hintergrund
Die Verpackungs- und Verpackungsabfall-Regulierung (PPWR) trat am 11. Februar 2025 in Kraft. Ihr Ziel ist es, die dringenden ökologischen Herausforderungen anzugehen, die durch Verpackungsabfälle entstehen, die Regeln für Unternehmen, die in dem Binnenmarkt tätig sind zu vereinheitlichen sowie Möglichkeiten für Unternehmen zu schaffen, die im Bereich Recycling und Nachhaltige Verpackungslösungen tätig sind. Die Regulierung etabliert Maßnahmen wie verpflichtende Recyllebarkeit bis 2030, Mindestanteil an Recyclingmaterial in Plastikverpackungen und Reduktion exzessiver Verpackungen. Diese Maßnahmen werden den Ausstoß klimaschädlicher Gase, den Wasserverbrauch und die Umweltkosten im Verpackungssektor drastisch reduzieren.