Konsultation zum EU Biotech Act

Der Biotech-Sektor spielt in mehreren Bereichen der EU-Wirtschaft eine entscheidende Rolle. Er ist forschungsorientiert, dynamisch und erfordert substanzielle öffentliche und private Investitionen.
Mit dem Biotech-Rechtsakt wird eine Reihe von Maßnahmen für ein günstiges Umfeld vorgeschlagen, damit Biotechnologieprodukte schneller vom Labor in die Fabrik und auf den Markt kommen und gleichzeitig die höchsten Sicherheitsstandards für den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt aufrechterhalten werden.
Zielgruppe der Konsultation
Die Konsultation richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, Innovatoren, Unternehmer, die Industrie, Finanzinstitute, Investoren/Risikokapitalgeber, Forschende/Forschungseinrichtungen, die Zivilgesellschaft (einschließlich Verbraucher‑, Patienten- und Umweltorganisationen), andere Nutzer von Biotechnologien (z. B. Land- und Forstwirt*innen), Gewerkschaften, nationale und regionale Behörden sowie alle anderen Interessenträger.
Wieso wird konsultiert
Mit der Konsultationsstrategie soll sichergestellt werden, dass alle betroffenen Interessenträger Gelegenheit erhalten, ihre Standpunkte zu den wichtigsten Herausforderungen für den Sektor in der gesamten EU, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und deren voraussichtlichen Auswirkungen zu äußern und ihre Erkenntnisse auszutauschen.
Die Beiträge der Interessenträger werden in die Folgenabschätzung für den künftigen europäischen Biotech-Rechtsakt einfließen.
Beantwortung des Fragebogens
Sie können an dieser öffentlichen Konsultation teilnehmen, indem Sie den Online-Fragebogen ausfüllen. Wenn Sie den Online-Fragebogen nicht verwenden können, kontaktieren Sie bitte die Kontakt E‑Mail-Adresse.
Fragebögen sind in mehreren oder allen EU-Amtssprachen verfügbar. Sie können Ihren Beitrag in jeder EU-Amtssprache einreichen.
Konsultationszeitraum: 04. August 2025 — 10. November 2025 (Mitternacht Brüsseler Zeit)