EU-Emissionshandel vor Kurswechsel
Die EU-Kommission hat am 17. Juli 2026 eine Reform des europäischen Emissionshandels (EU ETS 1) vorgeschlagen. Ziel ist es, das zentrale Klimaschutzinstrument der EU an die Herausforderungen der industriellen Transformation anzupassen. Der Vorschlag sieht unter anderem Anpassungen beim Reduktionspfad der Zertifikatsmenge, Änderungen bei der Marktstabilitätsreserve sowie eine längere Nutzung kostenloser Zertifikate für bestimmte Industrien vor. Gleichzeitig sollen zusätzliche Mittel aus dem Emissionshandel für die Dekarbonisierung bzw. Defossilisierung der Industrie eingesetzt werden. Die Reform soll Klimaziele und Wettbewerbsfähigkeit miteinander verbinden, muss aber noch von EU- Parlament und Mitgliedstaaten beraten werden.
Streit um Tempo und Richtung der Transformation
Die Reaktionen auf den Vorschlag fallen unterschiedlich aus. Im Mittelpunkt der Debatte steht die Frage, wie schnell der CO₂-Preis steigen und damit der Druck zur Emissionsminderung wachsen soll. Industrievertretungen argumentieren, dass neue Verfahren wie die Nutzung biogener Rohstoffe, grüner Wasserstoff oder zirkuläre Chemie hohe Anfangsinvestitionen erfordern und wettbewerbsfähig sein müssen, bevor zusätzliche CO₂-Kosten greifen. Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) beispielsweise bewertet den Reformvorschlag der EU-Kommission als unzureichend da dieser die praktischen Bedingungen der industriellen Transformation nicht ausreichend berücksichtige. Besonders kritisch sieht der VCI die geplante Verschärfung der Anforderungen an kostenlose Zertifikate und die aus seiner Sicht weiterhin zu hohe Geschwindigkeit der Emissionsminderung. Der Verband warnt davor, dass steigende CO₂-Kosten ohne verfügbare klimaneutrale Alternativen den Umbau der Industrie erschweren könnten.
Andere sehen dagegen einen hohen CO₂-Preis als notwendigen Anreiz für klimafreundliche Innovationen. So warnt das Öko-Institut davor, dass eine größere Zertifikatsmenge, eine abgeschwächte Marktstabilitätsreserve und zusätzliche Flexibilitäten den CO₂-Preis und damit den Innovationsdruck im ETS schwächen könnten. Dadurch könnte sich die Geschwindigkeit bei der Emissionsminderung verringern. Bemerkenswert ist, dass das Öko-Institut wenige Tage vor dem Kommissionsvorschlag gemeinsam mit dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) eine Studie zur Reform des EU-Emissionshandels veröffentlicht hatte. Darin entwickelten die Autoren einen Ansatz, der Klimaziele und industrielle Wettbewerbsfähigkeit verbinden soll. Die Studie argumentiert, dass der Emissionshandel durch zusätzliche industriepolitische Instrumente ergänzt werden müsse, etwa durch Investitionsförderung, Infrastrukturaufbau und bessere Rahmenbedingungen für klimafreundliche Produktionsverfahren.
Weichenstellung für die Bioökonomie
Für die Bioökonomie ist die Neuausrichtung des Emissionshandels von hoher Bedeutung und zeigt ein grundlegendes Spannungsfeld: Einerseits schafft ein ambitionierter Emissionshandel Anreize, fossile Rohstoffe durch biogene Alternativen zu ersetzen und klimafreundliche Produktionsweisen zu entwickeln. Andererseits sind viele biobasierte Technologien eng mit energieintensiven Industrien verbunden und benötigen erhebliche Investitionen, bevor sie im industriellen Maßstab eingesetzt werden können.
Ob biobasierte und zirkuläre Verfahren in Europa wirtschaftlich umgesetzt werden können, hängt daher auch von den Rahmenbedingungen für Investitionen, Energiepreise und Produktionskosten ab. Die zentrale Herausforderung besteht darin, den Emissionshandel so auszugestalten, dass er Innovationen beschleunigt, ohne die industrielle Basis für diese Transformation zu schwächen. Die endgültige Ausgestaltung der ETS-Reform wird deshalb mitbestimmen, ob die Bioökonomie in Europa künftig wachsen kann.