SIGNO — Schutz von Ideen für die Gewerbliche Nutzung
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 13.09.2011
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2015
- Einreichungsfrist(en)
13.11.2015
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Beschreibung
Im Rahmen des Programms „SIGNO – Schutz von Ideen für die gewerbliche Nutzung“ fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den Technologietransfer durch die effiziente Nutzung von Geistigem Eigentum. SIGNO unterstützt Hochschulen (SIGNO-Hochschulen), Kleine und Mittlere Unternehmen (SIGNO-Unternehmen) und freie Erfinder (SIGNO-Erfinder) bei der rechtlichen Sicherung und wirtschaftlichen Verwertung ihrer innovativen Ideen.
Gegenstand der Förderung
SIGNO-Hochschulen – Verwertungsförderung: Durch Investitionen in die Identifizierung, die adäquate schutzrechtliche Sicherung und die Vermarktung von Forschungsergebnissen werden vorhandene Wissensressourcen für die Wirtschaft transparent und einer Verwertung außerhalb der Wissenschaft zugänglich gemacht. Voraussetzung der Förderung ist, dass Hochschulen oder außeruniversitäre, öffentlich finanzierte Forschungseinrichtungen die schutzrechtliche Sicherung und Verwertung von Forschungsergebnissen zusammen mit einer oder mehreren externen Patent- und Verwertungsagenturen durchführen.
SIGNO-Hochschulen – Strategieförderung: Die Maßnahme zielt auf die Etablierung und Stärkung strategischer Kooperationen zwischen Hochschulen und außeruniversitären, öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen auf der einen und Unternehmen der Privatwirtschaft auf der anderen Seite ab. Die jeweilige Leitung der Hochschule bzw. der außeruniversitären, öffentlich finanzierten Forschungseinrichtung muss dabei eine eigene, innovative und tragfähige Strategie zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und zur Verwertung von Forschungsergebnissen und Geistigem Eigentum erarbeiten und implementieren.
SIGNO-Unternehmen: Die KMU-Patentaktion unterstützt KMU, die erstmals ihre FuE-Ergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte (Patente und Gebrauchsmuster) sichern wollen bzw. deren letzte Schutzrechtsanmeldung länger als fünf Jahre zurückliegt. Die KMU-Patentaktion soll zum strategischen Verständnis des Patentsystems, zur Sensibilisierung gegenüber dem Nutzen gewerblicher Schutzrechte, zur Erstellung konkreter „Fahrpläne” für Patentanmeldung und ‑verwertung sowie zum Know-how-Transfer beitragen.
Gefördert wird die Durchführung der folgenden Teilpakete (TP1 bis TP5):
- TP1: Recherche zum Stand der Technik
- TP2: Kosten-Nutzen-Analyse
- TP3: Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung für Deutschland
- TP4: Vorbereitung für die Verwertung einer Erfindung
- TP5: Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung für das Ausland
SIGNO-Erfinder: SIGNO-Erfinder fördert in einem ganzheitlichen Ansatz das kreative Potenzial von Erfindern und richtet sich dabei mit der Erfinderfachauskunft an erfinderisch tätige Menschen.
Zuwendungsempfänger
SIGNO-Hochschulen – Verwertungsförderung: Antragsberechtigt sind Verbünde von staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen, die mit mindestens einer externen Patent- und Verwertungsagentur zusammenarbeiten.
SIGNO-Hochschulen – Strategieförderung: Antragsberechtigt sind öffentlich grundfinanzierte Hochschulen und Hochschulkliniken sowie Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft und Ressortforschungseinrichtungen des BMWi, jeweils einzeln oder in einem Verbund.
SIGNO-Unternehmen: Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie KMU der gewerblichen Wirtschaft und der freien naturwissenschaftlichen/technischen Berufe, die nicht im Nebengewerbe betrieben werden.
Verfahren
SIGNO-Hochschulen – Strategieförderung: Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
SIGNO-Unternehmen: Der SIGNO-Partner unterstützt das geförderte KMU beim Aufstellen eines „Fahrplans“ für die Inanspruchnahme der Teilpakete und übernimmt die Betreuung während der gesamten Projektlaufzeit (Funktion eines „Paten“). Eine Übersicht über die SIGNO-Partner findet sich unter www.signo-deutschland.de.