Förderinitiative „BioKreativ – Kreativer Nachwuchs forscht für die Bioökonomie
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 12.02.2024
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2032
- Einreichungsfrist(en)
Die nächste Einreichungsfrist endet am 15. April 2025
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Beschreibung
Förderziel
Zu den zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen der Gegenwart gehören die Sicherung der globalen Ernährung, eine nachhaltige Rohstoff- und Energieversorgung sowie der Schutz von Klima und Umwelt. Mit der Nationalen Bioökonomiestrategie strebt die Bundesregierung nach dem Wandel von einer weitgehend auf fossilen Rohstoffen basierenden Wirtschaft zu einer stärker auf erneuerbaren Ressourcen beruhenden, rohstoffeffizienteren und kreislauforientierten Ökonomie. Sie übernimmt Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung, die Lösungen für diese Herausforderungen bietet. Die Leitlinien und Ziele der Bioökonomiestrategie orientieren sich dabei besonders an den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Die Bioökonomie spielt für die SDGs eine herausgehobene Rolle, sie ist für eine Vielzahl der Ziele von unmittelbarer Relevanz.
In der Definition der Bundesregierung umfasst die Bioökonomie die Erzeugung, Erschließung und Nutzung biologischer Ressourcen, Prozesse und Systeme, um Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in allen wirtschaftlichen Sektoren im Rahmen eines zukunftsfähigen Wirtschaftssystems bereitzustellen. Es geht um die Nutzung biologischen Wissens und biogener Ressourcen im Dienste der Nachhaltigkeit. Dabei kommt der Forschung und Innovation eine zentrale Rolle zu. Bioökonomische Innovationen, die sich insbesondere durch Kombinationen von biogenen Ressourcen mit technischer Konstruktion, Informations- oder Prozesstechnik auszeichnen, sollen zukünftig ein nachhaltigeres Wirtschaften ermöglichen. Moderne Tools wie beispielsweise die Entwicklung von Modellen mittels maschinellen Lernens (oder künstlicher Intelligenz) können ressourcenschonend den Fortschritt maßgeblich unterstützen. Die erfolgreiche Transformation von ressourceneffizienten und kreislauffähigen Prozessen aus der Forschung in die Anwendung ist eine Voraussetzung für nachhaltiges Wirtschaften. Vom Erfolg dieser Veränderung hängt eine zukunftsfähige Wirtschaftsweise ab.
Ziel der Förderinitiative „BioKreativ – Kreativer Nachwuchs forscht für die Bioökonomie“ ist es, wissenschaftlichen Nachwuchs für diesen Transformationsprozess vorzubereiten und für attraktive Karriereperspektiven in Wissenschaft und Wirtschaft zu qualifizieren. Durch diese Nachwuchskräfte sollen innovative Anwendungen für die Bioökonomie aufgezeigt und entwickelt werden, in denen der Nachhaltigkeitsgedanke von Beginn an stringent mitgedacht wird.
Die Förderrichtlinie dient durch ihre Stärkung und Qualifikation des Nachwuchses der Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie. Zudem trägt sie zur Unterstützung der Ziele der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation der Bundesregierung bei und unterstützt ebenfalls die Ziele der Strategie Forschung für Nachhaltigkeit (FONA) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Gegenstand der Forschung
Gefördert werden Forschungs‑, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben) von Nachwuchsgruppen aus den Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie der Informationstechnologie an Hochschulen, außerhochschulischen Forschungseinrichtungen sowie in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Zusammensetzung der Nachwuchsgruppen ergibt sich aus der jeweiligen Themenstellung. Personen aus den Sozial‑, Politik- und/oder Wirtschaftswissenschaften können bei Bedarf in die Gruppe integriert werden.
Die Förderung beabsichtigt, den Wandel zu einer Bioökonomie durch neue Errungenschaften in Know-how, Verfahren, Technik oder Software wegweisend zu katalysieren; dabei ist sie themen- beziehungsweise technologieoffen. Die Forschungsarbeiten sollten im Bereich der anwendungsorientierten Grundlagenforschung mit Bezug zur industriellen Umsetzung angesiedelt sein und neue Impulse zur Lösung unterschiedlicher Herausforderungen der nachhaltigen Bioökonomie liefern. Beispielhaft aufgeführte Themen dafür sind:
- Entwicklung von Innovationen und wegweisenden Forschungsansätzen auf dem Weg zur Transformation von einer erdöl- zu einer biobasierten Wirtschaftsform
- Entwicklung von innovativen biobasierten Produkten für die Bioökonomie
- Effiziente Nutzung von Biomassen für energetische oder stoffliche Zwecke unter Berücksichtigung der Herausforderungen des Erhalts von Ökosystemleistungen und Ernährungssicherung
- Verbesserung eines Gliedes oder mehrerer Glieder einer Wertschöpfungskette insbesondere hinsichtlich der Nachhaltigkeitsaspekte
- Entwicklung von neuen Werkzeugen und Methoden zur Realisierung einer nachhaltigen Bioökonomie im Sinne des Klimaschutzes
- Entwicklung von Kreislauf-unterstützenden Modellen und Ansätzen für eine biobasierte Kreislaufwirtschaft
Die im Projekt verfolgten Lösungsansätze müssen sich an den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) orientieren und diese aufgreifen, damit die Bioökonomie einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Ziele leistet. Für eine Vielzahl der Ziele ist sie von unmittelbarer Relevanz. Für diese Förderrichtlinie spielen dabei insbesondere die folgenden SDGs eine wesentliche Rolle:
- Ernährung sichern (SDG 2)
- sauberes Wasser (SDG 6)
- bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)
- nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen (SDG 9)
- nachhaltige® Konsum und Produktion (SDG 12)
- Maßnahmen zum Klimaschutz (SDG 13)
- Leben unter Wasser (SDG 14)
- Leben an Land (SDG 15)
Gefördert werden ambitionierte Vorhaben, deren thematische Passfähigkeit und wissenschaftliche Relevanz erwarten lassen, dass von ihren Ergebnissen Impulse sowohl für die Forschung und die Ausgestaltung einer Bioökonomie als auch für die weitere wissenschaftliche oder unternehmerische Karriere der Nachwuchsgruppenmitglieder ausgehen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, darunter insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen), in Deutschland verlangt.
Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.