Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Beschreibung
Die produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen von jungen innovativen Unternehmen sollen durch Messeteilnahmen vermarktet werden. Die exportorientierten deutschen Leitmessen bieten eine Plattform für die Erschließung der internationalen Märkte und damit für das Wachstum junger innovativer Unternehmen in Deutschland. Diesen wird die Möglichkeit gegeben, ihr Wachstumspotenzial auch auf den internationalen Märkten auszuschöpfen.
Gegenstand der Förderung
Förderfähig sind Teilnahmen an von Messeveranstaltern organisierten Gemeinschaftsständen für junge innovative Unternehmen auf internationalen Leitmessen in Deutschland. Durch den Gemeinschaftsstand soll das Exportmarketing der Aussteller gezielt gefördert werden. Die Leitmessen, auf denen die Beteiligung an Gemeinschaftsständen gefördert werden kann, werden jährlich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie festgelegt. Der Messeveranstalter hat eine hervorragende Platzierung des Gemeinschaftsstandes sicherzustellen und die individuellen Ausstellungsflächen durch einen gemeinsamen Informationsstand zu ergänzen. Er ist außerdem für die Bewerbung des Gemeinschaftsstandes in geeigneter Form zuständig und bietet den Ausstellern Exportschulungen und ‑beratungen an. Die Förderung besteht in der Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zu den Ausgaben für die vom Veranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete, Standbau und die Pflichtbestandteile des Gemeinschaftsstandes.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind rechtlich selbständige junge innovative Unternehmen mit produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen (inkl. Hard- und Software sowie Komponenten), die ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben, die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. EUR) erfüllen und jünger als zehn Jahre sind. Kennzeichen eines förderfähigen innovativen Unternehmens ist die Neuentwicklung oder wesentliche Verbesserung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen sowie deren Markteinführung.
Verfahren
Der Aussteller meldet sich spätestens 8 Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter unter Verwendung des vom BAFA erstellten Vordrucks zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe an. Bestandteil dieser Anmeldung ist ein Bewilligungsantrag zur Förderung der Messeteilnahme, der unverzüglich schriftlich an das BAFA einzureichen ist. Die Anmeldung zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand wird erst mit der Feststellung der Förderfähigkeit durch das BAFA wirksam.