Maßnahmen zur Etablierung nachhaltiger gemeinsamer Partnerstrukturen
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 31.10.2023
- Ende der Laufzeit
- 15.01.2026
- Einreichungsfrist(en)
Die Projektskizze sollte bis zum 18. Januar 2024, spätestens aber bis zum 15. Januar 2026 eingereicht werden.
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Beschreibung
Die Forschungszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Republik Moldau und Ukraine) und Zentralasiens (Kasachstan, Kirgisistan, Mongolei, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan) hat bereits in den vergangenen Jahren stark zugenommen und seit 2022 als Folge des russischen Angriffskrieges weiter an Bedeutung gewonnen.
Mit diesem Förderaufruf sollen in einem wettbewerblichen Verfahren Projekte zur Etablierung oder Erweiterung institutionalisierter und nachhaltiger länderübergreifender Partnerschaften gefördert werden. Neue Forschungsstrukturen und ‑netzwerke in den Partnerländern (Länder der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens, siehe oben) sollen initiiert oder gestärkt werden. Zugleich soll den Partnereinrichtungen ein verbesserter Zugang zu themenorientierten Netzwerken und Forschungsressourcen im Europäischen Forschungsraum ermöglicht werden. Die Partnerstrukturen müssen auf langfristigen Strategien beruhen und so angelegt sein, dass sie vor allem die Einrichtungen in den Partnerländern stärken und über das Auslaufen der Förderung hinaus Bestand haben. Hierzu werden personelle und technische Ressourcen auf- oder ausgebaut, die dazu beitragen, die regionale Expertise weiterzuentwickeln, Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern vielversprechende Arbeitsperspektiven in den genannten Ländern zu bieten und über die Netzwerke der deutschen Partner auch die Integration in den Europäischen Forschungsraum zu erleichtern. Langfristig soll auf diese Weise eine Stärkung der Forschungsstandorte in den Zielregionen erreicht werden. Hierdurch wird auch die anhaltende Herausforderung der Abwanderung ausgebildeter Forscherinnen und Forscher vor Ort angegangen.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Für Sondierungs- und Vernetzungsmaßnahmen zur Vorbereitung einer späteren nachhaltigen gemeinsamen Partnerstruktur (Modul 2) ist in der Regel eine Zuwendung von bis zu 40 000 Euro je Projekt für die deutsche Seite bei einer Laufzeit von in der Regel bis zu neun Monaten vorgesehen.