KMU-innovativ: Einstiegsmodul
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 28.05.2018
- Ende der Laufzeit
- 01.07.2021
- Einreichungsfrist(en)
15. Januar 2019
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Beschreibung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert mit dieser auf drei Stichtage begrenzten Pilotmaßnahme “KMU-innovativ: Einstiegsmodul” Vorprojekte und Durchführbarkeitsstudien, deren Ergebnisse Grundlage für anspruchsvolle F&E‑Projekte von KMU im Rahmen der Förderinitiative KMU-innovativ sind. Das Angebot richtet sich auf die frühe Phase im Innovationsprozess, in der neue Ideen und Forschungsergebnisse auf ihre Relevanz für die Produkt‑, Prozess- und Dienstleistungsentwicklung in den Unternehmen bewertet und die Konzeption und Planung für spätere F&E‑Arbeiten vorgenommen werden. Ziel ist es, KMU, die bisher noch wenig oder keine Erfahrung mit der Forschungsförderung des BMBF haben, den Zugang zu den Technologiefeldern der Förderinitiative KMU-innovativ zu erleichtern und sie bei der Erarbeitung von wettbewerbsfähigen Projektvorschlägen zu unterstützen.
Um neue Ideen und Forschungsansätze zu echten Innovationen in Form marktfähiger Produkte, Verfahren und Dienstleistungen entwickeln zu können, müssen KMU diese zunächst bewerten, Lösungsansätze auf ihre Machbarkeit hin überprüfen und die F&E‑Bedarfe sowie notwendige F&E‑Kompetenzen identifizieren. Hierauf können dann erfolgversprechende industrielle Forschungs- und experimentelle Entwicklungsvorhaben aufbauen. Zur Verbesserung der Innovationsfähigkeit von KMU sollen im Einzelnen folgende Ziele erreicht werden:
- Stärkung des Ideenscoutings und des Ideenmanagements in der frühen Innovationsphase in KMU,
- Verbesserung der Umsetzung von Ideen in FuE-Projekte,
- Erschließen der richtigen Partner und ihre sinnvolle Einbindung in die Projekte,
- Abbau von Hürden und Stärkung der Motivation für anspruchsvolle, risikoreiche FuE-Vorhaben, insbesondere bei weniger förder- und forschungserfahrenen KMU,
- Verbesserung des Zugangs von KMU zur Förderinitiative KMU-innovativ.
Die Ergebnisse müssen durch das antragstellende KMU genutzt werden können, um ein konkretes F&E‑Projekt in KMU-innovativ aufzustellen und im Wesentlichen selbst durchführen zu können. Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.
Diese Zuwendung ist eine „De-minimis“-Beihilfe.
Gegenstand der Förderung sind Einzelvorhaben, um
- neue Produkt‑, Verfahrens- und Dienstleistungsideen auszuarbeiten und zu bewerten, die zukünftige eigene Forschung erfordern,
- die Durchführbarkeit und Umsetzbarkeit von neuen Produkt‑, Verfahrens- und Dienstleistungsideen zu untersuchen,
- den Stand von Wissenschaft, Forschung und Technik sowie die Schutzrechtssituation im angestrebten Themenfeld zu analysieren,
- Kooperationspartner zu ermitteln und zu gewinnen,
- notwendige F&E‑Arbeiten für die angestrebten innovativen Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen (Lösungsideen) und der erforderlichen wissenschaftlich-technischen Expertise zu identifizieren.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission.
Zuwendungsvoraussetzungen
Mit der Förderung soll die Erfolgswahrscheinlichkeit von F&E‑Vorhaben erhöht werden. Projekte, die nicht der Vorbereitung eines F&E‑Projekts in KMU-innovativ dienen oder dem Antragsteller eine unmittelbare wirtschaftliche Verwertung ermöglichen würden, werden nicht gefördert.
Voraussetzung für die Förderung im Einstiegsmodul ist ein zu erwartender wissenschaftlich-technischer Fortschritt in einem nachfolgenden F&E‑Projekt, orientiert am internationalen Stand der Technik des Technologiefelds und eine hohe Realisierungs- und Erfolgschance im Sinne der Ziele der jeweiligen Bekanntmachungen in der Förderinitiative KMU-innovativ des BMBF. Dabei müssen sich die geplanten Arbeiten deutlich abgrenzen von den geplanten Arbeiten des nachfolgenden F&E‑Projekts. Die oben genannten Bekanntmachungen sind auf dem Internetportal www.kmu-innovativ.de verfügbar.
Diese Fördermaßnahme für Vorprojekte und Durchführbarkeitsstudien zielt auf die Beteiligung von KMU, die noch keine oder wenig Erfahrung mit F&E‑Förderung haben. Antragsteller sollen zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags in den letzten fünf Jahren keine Zuwendung im Rahmen von F&E‑Fördermaßnahmen des BMBF erhalten haben. Als Bezugsdatum gilt das Enddatum (Laufzeitende) des letzten BMBF-geförderten Projekts des Unternehmens einschließlich verbundener oder Vorgängerunternehmen.
Die Vorprojekte und Durchführbarkeitsstudien müssen inhaltlich einem der Technologiefelder in der Förderinitiative KMU-innovativ und den in den jeweils aktuellen Bekanntmachungen des BMBF genannten Themenschwerpunkten zugeordnet werden können.
Die Förderdauer soll sechs Monate nicht überschreiten.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an KMU sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die als Sonderregelung in dieser Richtlinie individuell bis zu 100 % (De-minimis) mit maximal 50.000 Euro (Höchstbetrag) über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten gefördert werden können.
Förderfähig sind projektbezogene Personalkosten mit einem Zuschlag für übrige Kosten (z. B. Verbrauchsmaterialien, Reisekosten, Gemeinkosten) in Höhe von 100 % der förderfähigen Personalkosten sowie Unteraufträge für Analysen und Beratung durch Dritte in Höhe von maximal 20.000 Euro, aber nicht mehr als die veranschlagten eigenen Personalkosten plus Zuschlag. Die Unterauftragnehmer sind nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen auszuwählen.
Verfahren
Es wird ein einstufiges, vereinfachtes Verfahren angewendet.