Förderinstrument
Internationalisierung von Spitzenclustern, Zukunftsprojekten und vergleichbaren Netzwerken
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 18.11.2016
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2024
- Einreichungsfrist(en)
- 15.03.2017
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Beschreibung
Folgende Ziele sollen erreicht werden
- Die Weiterentwicklung und der Ausbau des Kompetenzprofils von Spitzenclustern, Zukunftsprojekten und vergleichbaren Netzwerken (SZvN) durch die Erschließung und Koordination der Zusammenarbeit mit internationalen Partnern, die über komplementäre Kompetenzen verfügen.
- Beiträge zu einer nachhaltigen, positiven Entwicklung des Standorts Deutschland durch strategiegeleitete internationale Zusammenarbeit.
- Die Stärkung von Managementkompetenzen für internationale Forschungs- und Innovationskooperationen, insbesondere in den Bereichen Open Innovation, Wissensmanagement, interkulturelle Kompetenz und im Bereich Schutz des geistigen Eigentums (IPR).
- Die Entwicklung und Implementierung innovativer Steuerungs- und Managementprozesse für internationale Kooperationen und ein Beitrag zur weiteren Verstetigung existierender Managementstrukturen.
- Die Entwicklung neuer Initiativen, Organisationsformen und Werkzeuge zur verstärkten Einbindung von, insbesondere kleinen und mittelständischen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen, welche in Spitzenclustern, Zukunftsprojekten und vergleichbaren innovativen Netzwerken aktiv sind, in internationale Kooperationsprojekte.
- Eigene Stärken und Schwächen der Technologie- und Innovationsentwicklung.
- Notwendige komplementäre Technologien und Kompetenzen.
- Kapazitäten für Forschung, Entwicklung und Innovation.
- Marktspezifisches Know-how.
- Chancen und Risiken bei der Erforschung und Entwicklung neuer Wissensgebiete, Technologiefelder und zukünftiger Leitmärkte.
Gegenstand der Förderung
Konzeptionsphase
Die Konzeptionsphase dient im ersten Jahr der Ausarbeitung eines tragfähigen und nachhaltigen Internationalisierungskonzepts, das die Grundlage für die Beantragung von Projekten der Umsetzungsphase bildet. Das zweite Jahr soll der gegebenenfalls nötigen Überarbeitung des Konzepts und der Vorbereitung der Umsetzungsprojekte dienen. Die Entwicklung des Internationalisierungskonzepts erfolgt durch die verantwortliche Managementorganisation unter Einbindung der Akteure des jeweiligen SZvN sowie der jeweiligen internationalen Kooperationspartner. Vorgesehene internationale Kooperationspartner sollten Managementorganisationen sein, die in den priorisierten Innovationsregionen ein Netzwerk oder einen Cluster organisieren. Im Sinne des Cluster- und Netzwerkgedankens wird ein besonderer Wert darauf gelegt, dass die Entwicklung und Umsetzung des Internationalisierungskonzepts im Rahmen eines Bottom-up-Prozesses mit den beteiligten Akteuren erfolgt. Deren Bedarfe (Mitglieder des Clusters oder Netzwerks, insbesondere der KMU), sind dabei zu berücksichtigen. Zudem ist zu beachten, dass durch die vorgesehenen Maßnahmen auch ein nachhaltiger Mehrwert für den Standort Deutschland erzielt wird. Das BMBF ist frühzeitig in den Prozess der Kooperationsanbahnung mit einzubeziehen, um die Konsistenz mit dem Aktionsplan „Internationale Kooperation“ sicherzustellen und bilaterale oder europäische Fragestellungen, z. B. zur Gegenfinanzierung der internationalen Kooperationspartner, begleiten zu können. Im Internationalisierungskonzept müssen alle (auch ausländische) Kooperationspartner, die in der Umsetzungsphase an einem Projekt mitwirken wollen, durch eine Willenserklärung (Letter of Intent) dokumentieren, dass sie den darzulegenden Grundsätzen der Zusammenarbeit (IP-Regelungen, vorgesehene Höhe der Finanzierung und deren Quellen) zustimmen. Bis zum Einreichen der Förderanträge für die Projekte der Umsetzungsphase sind diese Grundsätze dann projektspezifisch in eine Kooperationsvereinbarung zwischen den beteiligten Projektpartnern weiterzuentwickeln. Folgende Aktivitäten können in der Konzeptionsphase gefördert werden:- Weiterentwicklung und Ausbau internationaler Kooperations- und Managementprozesse sowie der interkulturellen Kompetenz. Hierzu zählen auch externe Unterstützungsformen während der Konzeptentwicklung (z. B. im Bereich IPR, Länderkenntnisse oder Studien).
- Intensivierung von bestehenden internationalen Kontakten zu führenden Innovationsregionen eines komplementären Innovationsfelds sowie der verbesserten Interaktion (z. B. in Form eines wechselseitigen Personalaustauschs).
- Etablierung von Managementprozessen zur Entwicklung und Steuerung einer internationalen Kooperation (z. B. der Aufbau technischer Austauschplattformen im Hinblick auf Open-Innovation-Prozesse für KMU).
- Workshops oder vergleichbare Initiativen, die der gemeinsamen Vorbereitung und Abstimmung des Internationalisierungskonzepts mit den internationalen Kooperationspartnern dienen.
Umsetzungsphase
Das erfolgreiche Durchlaufen der Konzeptionsphase, insbesondere ein tragfähiges und nachhaltiges Internationalisierungskonzept, ist Voraussetzung für eine weitere Förderung in der Umsetzungsphase. In dieser können maximal drei der aus dem jeweiligen Internationalisierungskonzept entwickelten Projekte gefördert werden. Von den internationalen Kooperationspartnern wird in jeglicher Hinsicht (Fachkompetenz, Finanzierung, Arbeitsteilung etc.) eine Beteiligung auf Augenhöhe vorausgesetzt. Die Durchführung erfolgt in Verbundprojekten (davon mindestens ein Unternehmen) der deutschen SZvN, die mit mindestens zwei Partnern (Institutionen/Unternehmen) aus der kooperierenden Innovationsregion zusammenarbeiten, um die gemeinsam vereinbarten Ziele zu erreichen. Auf die Einbindung von KMU wird besonderer Wert gelegt. Förderfähig sind:- Gemeinsame Forschung, Entwicklung und Innovation (F&E&I) in internationalen Projekten zu clusterübergreifenden Innovationsthemen.
- Innovationsfördernde und begleitende Initiativen einschließlich Aktivitäten zur Hebung komplementärer Kompetenzen der Partner, z. B. im Bereich der Nachwuchsförderung, der Qualifizierung des Personals oder des internationalen Wissenschaftleraustauschs.
- Projekte mit dem Ziel, international durchsetzungsfähige Normen und Standards zu entwickeln.
- Weiterführende Initiativen zur Verbesserung der Innovationsfähigkeit der Akteure des Spitzenclusters, Zukunftsprojekts oder vergleichbaren Netzwerks, wenn diese zur Umsetzung und Zielerreichung des Internationalisierungskonzepts beitragen.
Begleitforschung
Die Förderung der Internationalisierung von SZvN wird intensiv wissenschaftlich begleitet. Durch diese Arbeiten wird die Wissensbasis zu grundlegenden Fragen der internationalen Zusammenarbeit von Clustern und Netzwerken erweitert. Darüber hinaus werden mit dem Ziel des Transfers und eines Erfahrungsaustauschs den Akteuren durch geeignete Instrumente wie Informationsaustausch, Leitfäden, Tagungen, Schulungen, Workshops, Kompetenzanalysen u. Ä. Mittel, Wege und Ergebnisse erfolgreicher innovationsorientierter internationaler Kooperationen, inklusive notwendiger interkultureller Kompetenzen und IP-Regelungen, aufgezeigt. Die Analysen und Aufbereitungen umfassen dabei nicht nur die Entwicklung der zur Förderung ausgewählten Akteure, sondern schließen andere Spitzencluster, Innovationscluster, Zukunftsprojekte und herausragende Netzwerke in die Betrachtung mit ein. Damit sollen auch die Grundlagen für die Erfassung von Wirkungen dieser Internationalisierungsmaßnahme wie auch von anderen Clusterförderungen gelegt bzw. verbessert werden. Alle im Rahmen dieser Förderinitiative geförderten Akteure sind verpflichtet, an der Durchführung der Begleitforschung mitzuwirken. Notwendige Beiträge hierzu sind im Arbeits- und Ausgabenplan vorzusehen. Anhaltspunkte zum Umfang dieser Aktivitäten erhalten die ausgewählten Skizzeneinreicher im Rahmen der Antragsberatung. Im Rahmen der ersten Wettbewerbsrunde wurde ein umfassendes Projekt zur Begleitforschung ausgewählt, das am 1. Dezember 2015 gestartet wurde. Die Umsetzung der Fördermaßnahme erfolgt jedoch als „lernende Maßnahme“. Dementsprechend beabsichtigt das BMBF, zu aufkommenden relevanten Fragestellungen zusätzliche Begleitstudien zur Weiterentwicklung und zum Erfahrungsaustausch zu implementieren. In diesem Rahmen können interessierte Bewerber daher fortlaufend eigene Projektvorschläge zu Begleitstudien einreichen, die ergänzende innovative Fragestellungen thematisieren. Hinweise hierzu werden anlassbezogen auch auf der Internetseite der Förderinitiative veröffentlicht. Es wird empfohlen, zur Abstimmung im Vorfeld Kontakt zum Projektträger aufzunehmen.Zuwendungsempfänger — antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Hochschulen
- außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen
- gemeinnützige Organisationen und Vereine.