Innovationsinitiative industrielle Biotechtechnologie
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 29.04.2011
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2021
- Einreichungsfrist(en)
-
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Beschreibung
Die Nutzung biobasierter Rohstoffe, der Einsatz biotechnologischer Verfahren und die gezielte Verbesserung von industriell genutzten biologischen Systemen gewinnen besonders für die chemische Industrie zunehmend an Bedeutung. Es existiert jedoch weiterhin ein unausgeschöpftes Potenzial, Prozesse und Produkte auch in anderen Industriezweigen zu biologisieren und damit den Wandel zu einer Bioökonomie zu verstärken. Klima- und Ressourcenschonung sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sind in hohem Maße davon abhängig, dass innovative Technologien industriell angewendet werden.
Hier setzt die “Innovationsinitiative industrielle Biotechnologie” an. Durch den Zusammenschluss und die koordinierte Zusammenarbeit aller am Wertschöpfungsprozess beteiligten Innovatoren sollen Innovationsprozesse in der industriellen Biotechnologie initiiert und beschleunigt werden. Durch aufeinander abgestimmte Arbeits- und Verwertungsziele können sich Synergie-Effekte ergeben, wodurch das Risiko für den Einzelnen verringert und die Bereitschaft innovative Entwicklungen anzugehen erhöht wird. Durch die Zusammenführung unternehmerischer Einzelinteressen zu einer konvergenten Zielsetzung unter dem Dach einer strategischen Allianz wird der notwendige Impuls zur Aktivierung und Umsetzung eines tiefgreifenden Innovationsprozesses gegeben. Die “Innovationsinitiative industrielle Biotechnologie” soll dabei auch zur Bildung ungewöhnlicher Allianzen führen — mit Partnern, die bislang nicht in dieser Form zusammengearbeitet haben.
Die Allianzen bieten den beteiligten Unternehmen die Gelegenheit, interessante Ansätze und innovative Ideen zu verfolgen. Neue innovative Produkte und Systemlösungen mit hohem Wertschöpfungspotential sollen dabei das Ziel sein. Eine Möglichkeit, die sich hier bietet, ist beispielsweise eine prospektive Umstellung bestehender Verfahren auf eine nachhaltige, ressourcenschonende Prozesskette durch die Implementierung biokatalytischer Schritte in die Produktionskette. Die Nutzung der technologischen Breite, die Vielfalt der Anwendungsfelder und das Überschreiten interdisziplinärer Grenzen eröffnen mit Hilfe der industriellen Biotechnologie dabei bisher ungeahnte Möglichkeiten.
Die “Innovationsinitiative industrielle Biotechnologie” ist ein Beitrag zu den Bedarfsfeldern Klima/Energie und Gesundheit/Ernährung der Hightech-Strategie 2020 für Deutschland.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F&E‑Vorhaben) und umsetzungsfördernde Maßnahmen innerhalb von unternehmerisch geführten strategischen Allianzen aus dem Bereich der industriellen Biotechnologie. Ziel der FuE-Vorhaben soll die Entwicklung innovativer Prozesse oder Produkte für industrielle Anwendungen unter Einsatz biotechnologischer Verfahren sein. Von besonderem Interesse sind industrielle Anwendungen, die mittelfristig durch biotechnologische Verfahren oder Produkte ersetzt werden können (“Biologisierung der Industrie”). Besonders berücksichtigt werden Vorhaben, die neuartige Anwendungen biotechnologischer Verfahren in bisher wenig biologisierten Branchen behandeln. Von der Förderung ausgenommen sind strategische Allianzen, die primär auf eine energetische Nutzung von Biomasse zielen.
Inhaltliche Schwerpunkte können beispielsweise sein:
- Umstellung von Produktionsprozessen auf flexible Rohstoffquellen unter Nutzung von z. B. Abfallstoffen, Biomasse, CO2, Synthesegas,
- Integration biotechnischer Verfahrensschritte in chemische Produktionsprozesse einschließlich der Entwicklung zugehöriger Prozesstechnologien (Fermentationstechnik, Downstream-Technologien, Prozessanalyse),
- Entwicklung von Produktionsstämmen und Biokatalysatoren zur industriellen Produktion durch Metabolic Engineering, Systembiologie, synthetische Biologie oder Enzymdesign; Entwicklung von Multi-Enzym-Prozessen und modularen Enzymen,
- Entwicklung neuer Analytik-Verfahren basierend auf bioaktiven Komponenten verbunden mit konvergierenden Technologien wie z. B. Mikrosystem‑, Nano- oder Informationstechnologien,
- Entwicklung integrativer Verfahrenskonzepte für Bioraffinerien,
- biotechnologische Lösungen, die zu neuartigen Materialien mit neuen Eigenschaften führen,
- Entwicklung innovativer biobasierter Produkte auch zur Erschließung neuer Anwenderbranchen für die Biotechnologie wie z. B. der Konsumgüterindustrie.
Insgesamt muss eine unternehmerische Gesamtausrichtung der Allianz eindeutig erkennbar sein.
Um bestehende projektbezogene Innovationshemmnisse abzubauen, beabsichtigt das BMBF umsetzungsfördernde Maßnahmen in der industriellen Biotechnologie begleitend zu den strategischen Allianzen zu fördern. Die Bildung von Verbünden aller einschlägigen Akteure wird dabei ausdrücklich begrüßt. Insbesondere können umsetzungsfördernde Maßnahmen zu folgenden Zielen beantragt werden:
- Abschätzung ökonomischer und ökologischer Potenziale biotechnologischer Produkte und Herstellungsverfahren auch mit Blick auf Nachhaltigkeitsaspekte,
- Normung und Standardisierung für biotechnologische Produkte und Verfahren,
- Vernetzung der Akteure im Innovationsprozess (einschl. Kapitalgeber) durch wissenschaftliche Veranstaltungen und Konferenzen, auch zur Erschließung neuer Branchen für die industrielle Biotechnologie,
- Bündelung und Koordinierung der internationalen Auftritte deutscher Partner der industriellen Biotechnologie,
- Verbesserung des Technologietransfers,
- Stärkung des Nachwuchses in der industriellen Biotechnologie.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz und Ergebnisverwertung in Deutschland. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht. Innerhalb einer strategischen Allianz sind auch Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben antragsberechtigt, vorrangig innerhalb von Verbundprojekten mit Partnern aus der gewerblichen Wirtschaft. Für umsetzungsfördernde Maßnahmen sind Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Vereine und Körperschaften antragsberechtigt.
Verfahren
Das Antragsverfahren ist dreistufig angelegt. Die Innovationsinitiative ist über mehrere Jahre angelegt. Das Antrags- und Auswahlverfahren wird in jedem Jahr in gleicher Weise ablaufen und folgende Schritte umfassen:
1. Abgabe von Interessensbekundungen,
2. Vorlage und Auswahl ausführlicher Skizzen,
3. Vorlage und Förderentscheidung zu einzelnen F&E‑Projekten einer Allianz.