INNO-KOM, Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen
Fristen
Daten des Inkrafttretens
12.01.2023
Ende der Laufzeit
31.12.2030
Einreichungsfrist(en)
jederzeit
Förderinstitution
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Beschreibung
Ziel des modernisierten Förderprogramms ist es, die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft über Industrieforschung nachhaltig zu stärken. Im Zentrum stehen die gemeinnützigen externen Industrieforschungseinrichtungen, die ihre grundlegenden FuE-Ergebnisse in nicht diskriminierender Weise der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Sie sollen sowohl bei der Erhaltung und Stärkung ihrer innovativen Leistungsfähigkeit als auch bei der Entwicklung neuer, marktorientierter Erzeugnisse und Verfahren unterstützt werden.
Forschungsvorhaben, die zur Dekarbonisierung, zum Klimaschutz, der Ressourceneffizienz oder zur Nachhaltigkeit in strukturschwachen Regionen beitragen, haben bei gleicher Qualität Vorrang.
Förderfähig sind:
Marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von der Detailkonzeption bis zur Fertigungsreife mit dem Ziel, neue oder weiterentwickelte Erzeugnisse, Verfahren oder Dienstleistungen zu gewinnen und diese insbesondere in kleine und mittlere Unternehmen des produzierenden Gewerbes zu transferieren oder gegebenenfalls selbst zu verwerten. Im Rahmen der Durchführung des FuE-Vorhabens werden auch Aktivitäten zum Transfer von anwendungsreifen Forschungsergebnissen unterstützt.
Antragsberechtigt sind:
Rechtlich selbständige gemeinnützige Forschungseinrichtungen im Rahmen ihrer nicht wirtschaftlichen Tätigkeit, die weder Teil einer Hochschule sind noch einer (grundfinanzierten) Wissenschaftsgemeinschaft angehören oder eine sonstige institutionelle Förderung von mehr als 20 % (Grundfinanzierung) erhalten und ihren Geschäfts- und Forschungsbetrieb in Deutschland haben.