Green Tech Innovationswettbewerb: Digitale Technologien als Schlüssel für die ökologische Transformation der Wirtschaft
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 01.08.2022
- Ende der Laufzeit
- 21.10.2022
- Einreichungsfrist(en)
21. Oktober 2022, 12:00 Uhr
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Beschreibung
Motivation
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ vom 7. Dezember 2021 zum Ziel gesetzt, digitale Technologien für die Transformation der Wirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit und Klima- und Umweltschutz zu nutzen.
Digitale Technologien haben das Potenzial klimaschädliche Emissionen um bis zu 20 % zu reduzieren. Der Förderaufruf „Green Tech Innovationswettbewerb“ zielt darauf ab dieses Potenzial zu heben, um einen Beitrag zur Erreichung der deutschen und europäischen Klima- und Umweltschutzziele im Rahmen der Agenda 2030 zu leisten. Darauf aufbauend soll der Förderaufruf die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands für Green Technologies und Green Services erhöhen und die deutsche und europäische Souveränität stärken.
Zuwendungszweck
Die Bundesregierung unterstützt mit dem Förderprogramm „Entwicklung digitaler Technologien“ vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungs- und Innovationsprojekte mit Leuchtturmcharakter im Verbund von Wissenschaft und Wirtschaft (Verbundforschung).
Fördergegenstand
Ziel des Förderaufrufs ist die Entwicklung, Erprobung und Anwendung von Plattformen, Werkzeugen, Methoden, Geschäftsmodellen, Nutzungsmodellen oder Standards für die wirtschaftliche Erschließung und Integration digitaler Technologien für die Nachhaltigkeit. Die Projekte des Förderaufrufs sollen entscheidende Impulse für die ökologische Transformation der Wirtschaft, insbesondere hinsichtlich des Klima- und Umweltschutzes, setzen.
Mit dem vorliegenden Förderaufruf sollen gezielt folgende Themenbereiche verstärkt adressiert werden:
• Nachhaltigkeit durch digitale Technologien
• Nachhaltigkeit von digitalen Technologien
• Messung der Nachhaltigkeit mit digitalen Technologien
Vernetzungsveranstaltung voraussichtlich am 21.9.2022
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland. Die Beteiligung von jungen Unternehmen einschließlich Start-ups und mittelständischen Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Begutachtung von Projektvorschlägen positiv berücksichtigt. Zuwendungsempfänger können staatliche und nicht staatliche Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie sonstige Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse sein. Öffentliche Einrichtungen und Verbände sind ebenfalls förderfähig, können sich aber auch als assoziierte Partner einbringen.