GO-Bio next
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 22.04.2024
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2031
- Einreichungsfrist(en)
zweimal jährlich, 15. März und 15. September
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Beschreibung
Die wenigsten Geschäftsideen im Bereich der Lebenswissenschaften sind unmittelbar reif für die Vermarktung. Meistens wird weitere, oft umfangreiche und teure Forschung benötigt, bis ein Produkt marktreif ist. Das BMBF hat mit der „Gründungsoffensive Biotechnologie“ daher seit 2005 in acht Auswahlrunden gründungswillige Forschungsteams unterstützt, die lebenswissenschaftliche Erkenntnisse und Technologien validieren und in Form einer Unternehmensgründung verwerten wollen.
Die Neuauflage der Förderrichtlinie, genannt „GO-Bio next“, hat weiterhin die für biotechnologische Forschungsprojekte typischen langen Entwicklungszeiträume und den hohen Finanzbedarf im Blick.
Dabei ist die Förderung in zwei Phasen aufgebaut. In der ersten Phase fördert das BMBF Forschungsvorhaben an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, in der zweiten Phase die Weiterführung dieser Vorhaben im Gründungsunternehmen.
Gegenstand der Förderung
Es sollen Gründungsteams gefördert werden, die aus einem Wettbewerb hervorgehen. Von diesen Teams sollen Forschungsthemen mit hohem Innovationsgrad sowie mit einer Erfolg versprechenden und belegbaren Kommerzialisierungsperspektive bearbeitet werden. Die Forschungsthemen können aus allen Zweigen der modernen Lebenswissenschaften sowie aus den Grenzbereichen zwischen Biologie und ihren naturwissenschaftlichen und technischen Nachbardisziplinen stammen. Besonders förderwürdig sind Vorhaben, die auf die Ziele der “Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030” und die Aktionsfelder des Gesundheitsforschungsprogramms ausgerichtet sind. Ebenfalls förderwürdig sind Plattformtechnologien, die in vorgelagerten Schritten zu diesen Zielen beitragen.
Gefördert wird die Arbeit der Mitglieder der Gründungsteams bei der Weiterentwicklung ihres Forschungsthemas mit dem Ziel, die Anwendungspotenziale der Entwicklung herauszuarbeiten und technologisch zu validieren sowie die kommerzielle Verwertung primär im Rahmen einer unternehmerischen Selbstständigkeit vorzubereiten und umzusetzen.
Die Förderung erfolgt in zwei Phasen:
In der ersten Förderphase soll von der Arbeitsgruppe der proof of concept erarbeitet werden. Begleitend sollen konkrete Kommerzialisierungsstrategien für die weitere Umsetzung der Ergebnisse entwickelt werden. Dieses betrifft insbesondere auch die Ausarbeitung und Fortschreibung eines Businessplanes sowie die Aufbringung des Eigenanteils für eine mögliche zweite Förderphase. Gefördert werden ausschließlich Einzelvorhaben an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen.
In der folgenden zweiten Förderphase soll der proof of technology gezeigt sowie Strategien für die Markteinführung (proof of market) entworfen werden. Zugleich sollen das verfolgte Geschäftsmodell und Unternehmenskonzept weiter konkretisiert werden, um ein langfristiges Wachstum des Unternehmens und die dafür notwendigen Folgefinanzierungen sicherzustellen. Gefördert werden Einzelvorhaben des Gründungsunternehmens oder Verbundvorhaben des Gründungsunternehmens mit der ausgründenden Hochschule oder Forschungseinrichtung. Gefördert werden F&E‑Vorhaben einschließlich der Kosten für die Erlangung, die Validierung und Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten sowie Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen.
Der Arbeitsplan ist daher an konkreten Kommerzialisierungs- und Anwendungsoptionen auszurichten. Die zwischenzeitliche Teilnahme an Businessplan-Wettbewerben wird ausdrücklich begrüßt.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt für die erste Förderphase sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen, an denen die Gründungsteams angesiedelt sind. Antragsberechtigt für die zweite Förderphase sind kleine technologieorientierte Kapitalgesellschaften.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.
Art und Höhe der Zuwendung
Das BMBF fördert in beiden Phasen nur Einzelvorhaben. Die Höhe der Fördersumme pro Projekt ist bei beiden Förderphasen individuell von den Projektinhalten abhängig.
Förderphasen
In der ersten Förderphase sollen der Proof-of-Concept für den Forschungsansatz erarbeitet beziehungsweise weiterentwickelt und konkrete Strategien für die Kommerzialisierung in Form einer Ausgründung entwickelt werden. Dies betrifft das Fortschreiben des Businessplans und die Erbringung des Eigenanteils für die zweite Förderphase. Gefördert werden ausschließlich Einzelvorhaben von Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
In der zweiten Förderphase soll die Basis für die nachhaltige Entwicklung des ausgegründeten Unternehmens gelegt werden, indem der Reifegrad des Forschungsansatzes weiter erhöht, Strategien für die Markteinführung ausgearbeitet und das Geschäftsmodell weiter konkretisiert werden. Ziel ist es, weiteres Unternehmenswachstum und hierfür notwendige Folgefinanzierungen sicherzustellen. Dabei steht die markt- und bedarfsgetriebene Entwicklung im Vordergrund, um den kommerziellen Erfolg zu sichern. Gefördert werden ausschließlich Einzelvorhaben des Gründungsunternehmens. Bei Projekten zur Entwicklung innovativer Wirkstoffe ist eine Förderung bis in die klinische Phase IIa möglich.
Was wird gefördert
Gegenstand der Förderung ist die Entwicklung innovativer FuE-Ansätze im Bereich der Lebenswissenschaften mit hohem Kommerzialisierungspotenzial bis zu einem Reifegrad, der
- eine erfolgreiche Ausgründung ermöglicht (erste Förderphase) bzw.
- die Basis für eine nachhaltige Entwicklung des ausgegründeten Unternehmens legt (zweite Förderphase).
Die Vorhaben sollen einen großen Bedarf in den Lebenswissenschaften adressieren und sich dadurch auszeichnen, dass sie aufgrund der noch fehlenden technologischen Reife nicht ohne öffentliche Förderung umgesetzt werden können.
Explizit ausgenommen sind Vorhaben, die den Schwerpunkten Agrar‑, Lebensmittel- und Ernährungsforschung zuzuordnen sind.
Im Gegensatz zu EXIST Forschungstransfer richtet sich GO-Bio next an Forschungsprojekte, bei denen bei Antragstellung lange Entwicklungszeiträume, ein hoher Finanzbedarf (auch nach der Firmengründung) und ein hohes Entwicklungsrisiko absehbar sind.
Verfahren
Das Verfahren ist mehrstufig aufgebaut.