GO-Bio initial
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 02.03.2021
- Ende der Laufzeit
- 15.05.2027
- Einreichungsfrist(en)
jährlich 15.02. (Sondierungsphase, letztmalig 15.02.2026) und 15.05. (Machbarkeitsphase, letztmalig 15.05.2027)
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Beschreibung
Ziel von GO-Bio initial ist die Identifizierung und Entwicklung lebenswissenschaftlicher Forschungsansätze mit erkennbarem Innovationspotenzial. Dazu sollen die Arbeiten, die in der sehr frühen Phase des Innovationsgeschehens – dem sogenannten „Fuzzy Front End of Innovation“ (FFE) – stattfinden, mit einer Förderung unterstützt werden. Das FFE umfasst die Ideen- und Findungsphase, die mit der initialen Problemdefinition und der Entscheidung, ein Innovationsvorhaben anzustoßen, endet. Im Ergebnis der geförderten Projekte soll der weitere Verwertungsweg für eine gegebene Idee klar vorgezeichnet sein. Über den Abschluss der Ideen- und Findungsphase hinaus soll ein Reifegrad der Forschungsresultate erzielt werden, der eine Weiterführung der Projekte in anderen etablierten Förderprogrammen der Validierungs‑, Gründungs- und Firmenkooperationsförderung, wie z. B. VIP+, EXIST-Forschungstransfer, KMU-innovativ oder GO-Bio, ermöglicht. Als übergeordnetes Ziel wird somit der lückenlose Transfer vielversprechender früher Ideen in die Anwendung verfolgt.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung ist die Identifizierung und Weiterentwicklung lebenswissenschaftlicher Verwertungsideen, vorzugsweise aus den Bereichen „Therapeutika“, „Diagnostika“, „Plattformtechnologien“ und „Forschungswerkzeuge“, von ihrer konzeptionellen Ausgestaltung bis hin zur Überprüfung der Machbarkeit („Proof-of-Principle“, abgekürzt „PoP“) und möglicher Verwertungsoptionen.
Im Kernmodul der Fördermaßnahme werden dazu Forschungs- und Entwicklungsprojekte als Einzel- oder Verbundvorhaben gefördert, während in einem Zusatzmodul transferorientierte Strukturvorhaben unterstützt werden können, die neuartige experimentelle Konzepte zur Gestaltung des FFE verfolgen.
Vorhaben, die thematisch in den Ideenwettbewerb „Neue Produkte für die Bioökonomie“ passen, sind von der Förderung bei GO-Bio initial ausgeschlossen. Interessenten mit bioökonomischen Projektideen sollten die Fördermöglichkeiten im Ideenwettbewerb prüfen und gegebenenfalls dort eine Förderung beantragen.
Ausgangspunkt der Förderung sollen noch sehr rohe, skizzenhafte Verwertungsideen sein. Während einer Sondierungsphase werden Einzelpersonen oder kleine Teams gefördert, die eine Verwertungsidee aus den Lebenswissenschaften weiter ausgestalten möchten. Am Ende des Sondierungsprojekts sollte die Idee deutlich schärfere Konturen gewonnen haben, der Realisierungsweg einschließlich möglicher Fallstricke und deren Umgehungsmöglichkeiten durchdacht sein sowie ein Entwicklungsplan für die technische Umsetzung vorliegen. Der Ideengeber und sein Team sollten Klarheit haben, ob sich ein Weiterverfolgen der Idee in Anbetracht des herausgearbeiteten Chance-RisikoProfils lohnt oder nicht. In einer sich gegebenenfalls anschließenden Machbarkeitsphase soll dann der technische PoP erbracht werden.
Die Förderung erfolgt in zwei Phasen: Sondierungs- und Machbarkeitsphasen
Sondierungsphase:
Im Rahmen der Sondierungsphase soll aufbauend auf ersten wissenschaftlichen Erkenntnissen eine potenzielle Verwertungsidee ausgearbeitet werden.
Hauptelemente sollen dabei die Konzipierung, Prüfung und Abwägung verschiedener Verwertungsoptionen (z. B. Firmengründung, Lizenzierung, „Transfer über Köpfe“) sein. Dafür sind mögliche Produkte, Dienstleistungen oder andere Anwendungen (z. B. Prüfverfahren) aus einer Markt- und Bedarfsperspektive heraus zu definieren und iterativ zu schärfen. Patentanmeldungen sind keine Fördervoraussetzung und sollten allenfalls den Schutz von Basistechnologien umfassen. Für die aussichtsreichste Verwertungsstrategie soll eine konkrete Umsetzungsstrategie erarbeitet werden (inklusive Begründung der Auswahlentscheidung). In der Sondierungsphase können erste orientierende Voruntersuchungen zur Absicherung des technischen Entwicklungsplans durchgeführt werden.
Sofern der Antragsteller nicht selbst über Verwertungserfahrungen verfügt, sind geeignete Berater oder Kooperationspartner während der Sondierungsphase zu identifizieren und einzubinden. Es sollen auch erste Wettbewerbs- und Marktanalysen durchgeführt werden.
Bei der Planung der technischen Umsetzung ist die Schutzrechtssituation zu analysieren und eine eigene Schutzrechtsstrategie zu entwickeln, insbesondere soll eine orientierende Freedom-to-Operate-(FtO)-Analyse (als Voraussetzung für die zweite Förderphase) – vorzugsweise mit professioneller Unterstützung – durchgeführt werden.
Da Teams in der Regel erfolgreicher agieren, ist es in der Sondierungsphase von hoher Bedeutung, weitere Akteure zu gewinnen, welche die Verwertungsidee aufgreifen und umsetzen wollen. In einem optimalen Team sollten unterschiedliche Kompetenzen vertreten sein.
Die Förderung der Sondierungsphase erfolgt ausschließlich als Einzelprojekt.
Machbarkeitsphase:
In der Machbarkeitsphase sollen nach abgeschlossener Sondierungsphase und initialer positiver FtO-Analyse die Entwicklungsarbeiten bis zum PoP durchgeführt werden. Es können sowohl Einzelprojekte als auch Verbundprojekte mit akademischen Partnern gefördert werden. Sofern bestimmte Kompetenzen beim Zuwendungsempfänger fehlen, regulatorische Anforderungen nicht hinreichend erfüllt werden können oder die eigene Durchführung von Teilaufgaben unwirtschaftlich wäre, können Unteraufträge an spezialisierte Dienstleister oder akademische Einrichtungen vergeben werden. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können nur als Unterauftragnehmer oder assoziierte Partner an den Machbarkeitsprojekten beteiligt sein. Am Ende der Machbarkeitsphase soll die Anschlussfähigkeit zu etablierten Förderprogrammen wie VIP+, EXIST-Forschungstransfer, KMU-innovativ oder GO-Bio hergestellt sein.
Ein direkter Einstieg in die Machbarkeitsphase ohne Durchlaufen der vorgelagerten Sondierungsphase ist nicht möglich.
Zusatzmodul – Begleitende Strukturvorhaben:
Zur Steigerung des Transfererfolgs lebenswissenschaftlicher Projektideen Technologietransfereinrichtungen in Deutschland verfügen oft nicht über ausreichende Kapazitäten, um den komplexen Transferanforderungen von Projekten aus den Lebenswissenschaften vollumfänglich gerecht zu werden. Eine fundierte Geschäftsmodellentwicklung oder auch ein Company Building können daher nur selten verwirklicht werden.
Daher sollen in diesem Zusatzmodul experimentell angelegte Strukturvorhaben von Technologietransfereinrichtungen gefördert werden, die sich der Entwicklung, Erprobung und Evaluierung neuer Formate zur Identifizierung, Auswahl und Schärfung besonders früher lebenswissenschaftlicher Verwertungsideen und auch der Etablierung geeigneter Methoden zur zielgerichteten und bedarfsorientierten Weiterentwicklung solcher Ideen während der Sondierungsphase (siehe Nummer 2.1.1) widmen. Dadurch sollen die Transferaktivitäten professioneller, kreativer, wirksamer und nachhaltiger gestaltet werden.
In diesem Zusatzmodul werden ausschließlich Einzelprojekte gefördert.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Teilnahme von Fachhochschulen an GO-Bio initial wird ausdrücklich begrüßt.
Als Einreicher, Leiter oder Teammitglieder der geförderten Forschungsprojekte kommen insbesondere Personen infrage, die sich in einer beruflichen Orientierungs- oder Umorientierungsphase befinden, d. h. einerseits Masteranden, Doktoranden oder Postdoktoranden, die sich eine Karriere abseits des klassischen Wissenschaftssystems vorstellen können (z. B. in einer Ausgründung oder der Industrie), und andererseits Berufserfahrene, die noch einmal etwas Neues wagen wollen. Privatpersonen sind als Zuwendungsempfänger grundsätzlich ausgeschlossen.
Im Kernmodul (Machbarkeitsphase) ist eine Beteiligung von Unternehmen, insbesondere von KMU, entweder im Unterauftrag oder als assoziierte Partner ohne eigene Zuwendung möglich und erwünscht.
Zusatzmodul:
Antragsberechtigt sind rechtlich eigenständige Technologietransfer-Einrichtungen, die einen vertraglich geregelten Zugriff auf das Technologieportfolio mehrerer Hochschulen oder staatlich finanzierter außeruniversitärer Forschungsinstitute (derselben oder verschiedener Trägerorganisationen) haben.
Art und Höhe der Zuwendung
Forschungseinrichtungen können individuell bis zu 100 % gefördert werden. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Sondierungsphase:
Für die Sondierungsphase können im Regelfall bis zu 100.000 Euro gewährt werden (bei Hochschulen zuzüglich Projektpauschale).
Gefördert werden ausschließlich Einzelprojekte mit einer Regellaufzeit von 12 Monaten.
Machbarkeitsphase:
Für die Machbarkeitsphase können in der Regel bei Einzelvorhaben bis zu 500.000 Euro (bei Hochschulen zuzüglich Projektpauschale) bzw. bis zu 1.000.000 Euro (bei Hochschulen zuzüglich Projektpauschale) bei Verbundvorhaben oder bei Einbeziehung von Forschungspartnern im Unterauftrag gewährt werden.
Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte mit einer Regellaufzeit von bis zu 24 Monaten.
Zusatzmodul:
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilfinanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt.
Für die Strukturvorhaben können in der Regel bis zu 150 000 Euro pro Jahr als Zuwendungsbetrag in Form einer Anteilfinanzierung gewährt werden. In der ersten Förderphase (vier Jahre) ist ein Eigenanteil von mindestens 10 % aufzubringen, in einer möglichen zweiten Förderphase (weitere drei Jahre) erhöht sich der aufzubringende Eigenanteil auf mindestens 25 %.
Verfahren
Das Antragsverfahren für die Sondierungsphase ist zweistufig angelegt. Das Antragsverfahren für die Machbarkeitsphase ist einstufig angelegt.