Förderinstrument
FPNR — Schwerpunkt: Biobasierte Kunststoffverpackungen für Lebensmittel
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 07.09.2018
- Ende der Laufzeit
- 30.06.2021
- Einreichungsfrist(en)
31. Januar 2019
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Beschreibung
Insbesondere werden Vorhaben zu den folgenden Themenbereichen und den aufgeführten Teilaspekten gefördert:
- Entwicklung von biobasierten Kunststoffverpackungen für Lebensmittel:
Erforschung von Wasserdampfbarriere-Funktionalisierungen von biobasierten Kunststoffen mit hoher Wasserdampfdurchlässigkeit sowie Steigerung der Ressourceneffizienz (Material, Energie). Hier sind die Alleinstellungsmerkmale der zu entwickelnden Verpackung herauszuarbeiten, als auch die ins Auge gefassten Einsparungseffekte im Vergleich zu gängigen Produkten am Markt. - Recyclinggerechtes Design von biobasierten Kunststoffverpackungen für Lebensmittel:
Im Fokus steht nicht nur der Mindeststandard nach §21 VerpackG, sondern eine möglichst hohe graduelle Recyclingfähigkeit. Im Rahmen des Förderaufrufs wird die Recyclingfähigkeit nicht nur an der derzeitigen „Recyclingpraxis“ gemessen. Vielmehr können auch Produkte bspw. aus PLA betrachtet werden, die derzeit aus wirtschaftlichen Gründen noch nicht recycelt werden. - Entwicklung und Einsatz von migrationsarmen biobasierten Additiven bei gleichbleibender oder verbesserter Funktionalität der biobasierten Kunststoffe
- Erforschung der Diffusionseigenschaften von organischen Substanzen:
(Monomere, Additiven, NIAS, …) mit Bezug auf einen reduzierten Aufwand bei der Konformitätsbewertung mittels “diffusion modelling” für nicht strukturgleiche Kunststoffe/Polymere.
Im Rahmen des Förderaufrufs können Projektskizzen eingereicht werden für:
- A) Konzeptentwicklungen: Die Konzeptentwicklung beinhaltet die Möglichkeit, den Projektansatz zu konkretisieren, geeignete Projektpartner in das Konzept zu integrieren und erste Machbarkeitsuntersuchungen durchzuführen. Die Laufzeit für die Konzeptentwicklung beträgt max. 12 Monate und die Zuwendungssumme bis zu 100.000 € pro Projekt.
- B) Industrielle Verbundprojekte: Es ist erforderlich, dass eine wirtschaftliche Verwertung der Projektergebnisse gesichert ist. Diese Verwertung erfolgt bevorzugt durch Unternehmen, die als Partner im Forschungsprojekt teilnehmen. In Ausnahmefällen kann die Verwertung auch durch nicht geförderte (assoziierte) Partner erfolgen. Diese sind jedoch aktiv und in angemessenem Umfang an den Projektarbeiten zu beteiligen. Der Umfang dieser Beteiligung ist im Arbeits- und Finanzplan zu belegen.