FPNR bis 2014 — Nachhaltige Verwertungsstrategien für Produkte und Abfälle aus biobasierten Kunststoffen
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 12.07.2012
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2014
- Einreichungsfrist(en)
-
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Beschreibung
Biobasierte Polymere bilden vor dem Hintergrund knapper werdender fossiler Ressourcen und dem damit verbundenen Preisanstieg einen aufstrebenden Markt und werden in Zukunft zu einem mengenmäßig relevanten Bestandteil unserer Wirtschaftskreisläufe.
Bisher spielten biobasierte Kunststoffe aufgrund ihrer vergleichsweise geringen Marktpräsenz keine maßgebliche Rolle im Bereich der Sammlung bzw. des Stoffstrommanagements von Kunststoffen. Aufgrund der mengenmäßig zunehmenden Zahl an Produkten aus biobasierten Kunststoffen sind diese vermehrt im Abfall wiederzufinden. Die Herausforderung besteht darin, frühzeitig die fachlichen Grundlagen für eine geordnete Recycling- und Abfallwirtschaft auch für biobasierte Kunststoffe zu schaffen.
Ziel der Förderung ist der Aufbau einer Wissensbasis zur nachhaltigen Integration der biobasierten Kunststoffe in die deutsche Abfallwirtschaft einschließlich des hierfür erforderlichen Technologietransfers unter Berücksichtigung technischer, ökologischer und ökonomischer Aspekte.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind Untersuchungen zur Integration chemisch nicht strukturgleicher biobasierter Kunststoffe in die bestehenden deutschen Verwertungssysteme. Berücksichtigung finden sollen diesbezüglich auch die sich abzeichnenden Veränderungen z. B. durch das Wertstoffgesetz. Die FuE-Vorhaben müssen sich an anstehenden praktischen Problemstellungen orientieren. Priorisiert werden daher Vorhaben, die sich durch eine enge Interaktion zwischen Wissenschaft und Wirtschaft bzw. Kommunen auszeichnen oder sich auf das innerbetriebliche Recycling beziehen.
Da sogenannte Drop-In-Lösungen z. B. Bio-PE und Bio-PET (chemisch strukturgleiche Kunststoffe) mit den petrochemisch basierten konventionellen Pendants problemlos entsorgt und verwertet werden können, bezieht sich die Bekanntmachung ausschließlich auf chemisch nicht strukturgleiche biobasierte Kunststoffe wie beispielsweise stärke- und cellulosebasierte Polymere, PLA und PHA.
Im Rahmen des Förderschwerpunkts betrachtet werden chemisch nicht strukturgleiche biobasierte — anteilig bis vollständig -, abbaubare wie auch nicht-abbaubare Polymere und deren Produkte. Im Fokus stehen neben dem kurzlebigen Verpackungsbereich, gegenwärtig Hauptanwendungsgebiet für biobasierte Polymere, auch langlebige Produkte wie in den Bereichen Automobil und Elektroindustrie.