ForschungsprämieZwei
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 01.10.2007
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2009
- Einreichungsfrist(en)
-
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Beschreibung
Deutschland steht vor der Herausforderung, die Leistungsfähigkeit seiner Forschungslandschaft zu stärken, insbesondere auch vor dem Hintergrund der in Lissabon und Barcelona vereinbarten Strategien, die Europäische Union zum dynamischsten, wissensbasierten Wirtschaftsraum zu entwickeln. Deutschland muss dazu seine Innovationskraft weiter stärken. Der Weg der Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung in marktreife Produkte, Dienstleistungen und Verfahren muss schneller und kürzer werden. Kräfte von Wissenschaft und Wirtschaft müssen gebündelt werden. Gemeinnützige Forschungseinrichtungen sind dabei wichtige Partner in der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, insbesondere mit kleinen und mittleren Unternehmen.
Gemeinnützige Forschungseinrichtungen sollen daher in die Lage versetzt werden, bestehende Nachteile im nicht-wirtschaftlichen Tätigkeitsbereich mit folgenden Zielen weiter abzubauen:
- Stärkung der technischen und technologischen Basis für die Verbesserung und den Ausbau der Kooperationskompetenzen mit der Wirtschaft, insbesondere mit kleinen und mittleren Unternehmen.
- Frühzeitiges Aufgreifen neuer Forschungsfelder und verstärkte FuE-Tätigkeit mit breiten wirtschaftlichen Anwendungsmöglichkeiten.
- Entwicklung von Strategien zum Schutz und zur Verwertung wissenschaftlicher Forschungsergebnisse.
- Ausrichtung auf überregionale Kooperationen.
Hier setzt die „ForschungsprämieZwei“ für gemeinnützige Forschungseinrichtungen als breitenwirksames und technologieübergreifendes Instrument des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Rahmen der „Hightech-Strategie für Deutschland“ der Bundesregierung an.
Gegenstand der Förderung
Die ForschungsprämieZwei wird als Zuwendung für neue, zusätzliche Vorhaben und Aktivitäten gewährt, die den genannten Förderzielen entsprechen und die Zusammenarbeit der Wissenschaft mit der Wirtschaft, insbesondere mittelständischen Unternehmen, intensivieren. Förderungsfähig sind im nicht-wirtschaftlichen Bereich insbesondere:
- Verbesserung des Wissens- und Technologietransfers.
- Verbesserung der technischen und technologischen Basis für eine verstärkte FuE- Tätigkeit mit breiten wirtschaftlichen Anwendungsmöglichkeiten.
- Verbesserung des Schutzes der Verwertung von FuE-Ergebnissen.
- Stärkung und Erweiterung der anwendungs- und kooperationsorientierten Kompetenzen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
- Verbesserung der Zusammenarbeit mit der öffentlichen Forschung.
Die ForschungsprämieZwei darf nicht für die Finanzierung von F&E‑Aufträgen der Wirtschaft sowie für eigene wirtschaftliche Tätigkeiten verwandt werden. Der Zuwendungsgeber behält sich hierzu Einzelfallprüfungen vor. Die Ergebnisse der finanzierten Vorhaben und Aktivitäten müssen diskriminierungsfrei bzw. zu marktkonformen Bedingungen angeboten werden.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige, gemeinnützige, außerhochschulische Forschungseinrichtungen, die nicht durch Bund und Länder gemeinsam finanziert werden.