Förderung von Energiemanagementsystemen
Fristen
- Daten des Inkrafttretens
- 01.05.2015
- Ende der Laufzeit
- 31.12.2016
- Einreichungsfrist(en)
fortlaufend
- Förderinstitution
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Beschreibung
Zentrales Instrument zur kontinuierlichen und systematischen Erkennung und Hebung von Energieeinsparpotenzialen sind Energiemanagementsysteme. Die Bundesregierung setzt über die Gewährung des Spitzenausgleichs sowie durch die Besondere Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bereits Anreize für die Unternehmen des produzierenden Gewerbes für die Einführung von Energiemanagementsystemen. Ziel dieser Richtlinie ist es, über diese Gruppe der Begünstigten hinaus in weiteren Unternehmen die Einrichtung von Maßnahmen und Systemen zu fördern, die eine planvolle Erfassung und Auswertung der Energieverbräuche erlauben und darauf aufbauend Voraussetzungen für die Umsetzung von effektiven Energieeffizienzmaßnahmen schaffen. Daher hat die Bundesregierung einen Energieeffizienzfonds zur Förderung der rationellen und sparsamen Energieverwendung aufgelegt.
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Erstzertifizierung eines vollständig eingerichteten Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001,
- Erstzertifizierung eines alternativen Systems gemäß Anlage 2 SpaEfV,
- Erwerb von Mess‑, Zähler- und Sensoriktechnologie für Energiemanagementsysteme und
- Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind alle Unternehmen (rechtlich selbständige Einheiten) mit Sitz oder mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland. Sofern das Unternehmen einen Antrag auf eine Förderung für die Zertifizierung eines alternativen Systems gemäß Anlage 2 SpaEfV stellt, so muss das Unternehmen nachweisen, dass seine durchschnittlichen Jahresenergiekosten unter 200.000 Euro liegen. Der Durchschnitt ergibt sich aus dem Mittelwert der jährlichen Energiekosten des Unternehmens innerhalb der letzten drei Kalenderjahre vor Antragstellung.
Fördersätze
Die Förderung erfolgt als Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form der Anteilsfinanzierung und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt
- für die Erstzertifizierung nach DIN EN ISO 50001 maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 6.000 Euro,
- für die Erstzertifizierung eines alternativen Systems maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 1.500 Euro,
- für den Erwerb von Messtechnik für Energiemanagementsysteme maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 8.000 Euro,
- für den Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 4.000 Euro.
Soweit ein Unternehmen in einem Zeitraum von 36 Monaten Zuwendungen zu mehreren Maßnahmen erhält, ist die Gesamtsumme der Zuwendungen auf maximal 20.000 Euro innerhalb dieses Zeitraums beschränkt. Externe Beratung zur Entwicklung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems ist nur dann förderfähig, wenn sie vor einer Erstzertifizierung eines vollständig eingerichteten Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder eines alternativen Systems, aber nach Zugang des Zuwendungsbescheides stattfindet. Zudem muss der Berater bzw. das Beratungsunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung nachweislich in der KfW-Beraterbörse, der Liste für Energieeffizienz-Experten der „dena“ Datenbank oder des BAFA für das Programm „Energieberatung im Mittelstand“ gelistet sein.
Für externe Beratung wird ein Zuschuss in Höhe von 60 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal ein Betrag von 3.000 Euro gewährt.
Förderfähig sind weiterhin Ausgaben, die der Schulung der Mitarbeiter zum Energiebeauftragten/Managementbeauftragten für ein Energiemanagementsystem dienen. Hierfür wird ein Zuschuss in Höhe von 30 % der Schulungskosten, maximal ein Betrag von insgesamt 1.000 Euro gewährt.